Anwartschaft / Anwartschaftsversicherung

Bausteine der Gesundheitsversorgung
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Eine Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung auf eine private beihilfekonforme Krankenversicherung ist in bestimmten Lebenssituationen notwendig oder zumindest sehr sinnvoll. Wenn absehbar ist, dass Sie nur vorübergehend in einer gesetzlichen Krankenkasse oder über die freie Heilfürsorger versichert sind, sollte eine Anwartschaft auf eine private beihilfekonforme Krankenversicherung obligatorisch sein. Eine Anwartschaft „friert“ mindestens den heutigen Gesundheitszustand und ggf. auch die heutigen Versicherungsbedingungen ein. Bei Aktivierung der Anwartschaft kann die beihilfekonforme private Krankenversicherung unverändert fortgeführt oder erstmalig begonnen werden. Was genau es bei der Anwartschaftsversicherung zu berücksichtigen gilt und was zu beachten ist, wird im Folgenden näher erläutert.

Grundsätzlich ist es möglich, einen privaten Krankenversicherungsschutz zu beenden und sich später wieder neu zu versichern, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Vertrag kann lediglich gekündigt werden und endet dann zum Ablauf oder bei Statuswechsel zum entsprechenden Anlass. Wünschen Sie erneut die Aufnahme in eine private Krankenversicherung, ist wieder ein neuer Versicherungsantrag zu stellen und ein entsprechender neuer Vertrag abzuschließen. Dies kann im ursprünglichen Versicherungstarif oder in einem völlig anderen Versicherungsschutz erfolgen. Allerdings beginnt man in diesem Fall so, als ob der private beihilfekonforme Krankenversicherungsschutz erstmalig abgeschlossen wurde. Für Rückkehrer in die private beihilfekonforme Krankenversicherung ist das in der Regel mit massiven Nachteilen verbunden.

Auf Grund des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge höher als in dem bisherigen Tarif. Die Altersrückstellungen, die im Rahmen des ursprünglichen Vertrags aufgebaut wurden, sind mit der Kündigung des alten Vertrages verloren gegangen. Der neue Versicherungsvertrag beginnt wieder ohne Altersrückstellung, was negativ für die Beitragshöhe und die zukünftige Beitragsentwicklung ist. Bei der Antragstellung findet erneut eine Gesundheitsprüfung statt, sind zwischenzeitlich Erkrankungen erworben worden, so wird dies zu Risikozuschlägen oder zur kompletten Ablehnung des Antrags führen. Beginnt eine Krankenversicherung ohne vorherige Anwartschaft neu, sind in den meisten Fällen Wartezeiten zu berücksichtigen. Der Versicherungsschutz greift erst nach dem Ablauf der Wartezeiten.

Haben Sie das Gefühl, Sie benötigen eine spezielle Versicherung, z.B. Ihre Zusatz Krankenversicherung, nicht mehr? Haben Sie einfach momentan kein Bedürfnis diese Versicherung zu behalten oder benötigen Sie das Geld für den monatlichen Beitrag woanders? Kündigen kommt aber auch nicht in Frage?  Dann ist eine Anwartschaft in diesem Fall ebenfalls eine Option. Diese stellen wir Ihnen gerne vor und helfen Ihnen, die wichtigsten Aspekte der Anwartschaftsversicherung zu verstehen.

Natürlich steht Ihnen unser gesamtes Team zur Verfügung und berät Sie gerne.

Inhaltsverzeichnis:
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    Für wen ist eine Anwartschaft / Anwartschaftsversicherung sinnvoll?

    Grundsätzlich empfiehlt sich eine Anwartschaft immer dann, wenn es absehbar ist, dass es zu einer Verbeamtung im zukünftigen Beruf kommt, man ein vorübergehend Angestellter ist oder einem die freie Heilfürsorge zusteht.

    Folgende Berufsgruppen sollten in jedem Fall ein Anwartschaftsversicherung mit Beginn Ihrer Tätigkeit abschließen:

    • Polizisten mit freier Heilfürsorge
    • Bundespolizisten mit freier Heilfürsorge
    • Feuerwehrleute mit freier Heilfürsorge
    • Soldaten auf Zeit
    • Berufssoldaten

    Ebenfalls ist eine Anwartschaft für folgende Personengruppen sehr empfehlenswert:

    • Studenten und Absolventen von Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen, Gesamthochschulen), die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder familienversichert sind und deren berufliches Ziel eine Beamtenlaufbahn als Lehrer (Lehramtsstudierende, Lehramtsstudenten) oder Hochschullehrer ist.
    • Berufstätige in Übergangsphasen, z.B. Lehrer, die nach dem Referendariat nicht direkt verbeamtet worden sind, sondern anfangs als Angestellte arbeiten.

    Wann kann eine Anwartschaft / Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein?

    Die Anwartschaft ist in verschiedenen Lebenssituationen zu empfehlen, z. B. wenn Sie sich vorübergehend gesetzlich versichern müssen oder wenn Sie für eine Weile ins Ausland ziehen wollen. Sobald eine Rückkehr in die beihilfekonforme Krankenversicherung oder der spätere Abschluss einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung wahrscheinlich ist, benötigen Sie eine Anwartschaft.

    Haben Sie Erkrankungen oder Krankheiten gehabt, die bei Neuabschluss einer Krankenversicherung zu einem Risikozuschlag oder zu einer Ablehnung durch den Versicherer führen werden? Selbst wenn dies aktuell nicht der Fall sein sollte, können künftige erworbene Krankheiten oder Unfälle den erneuten Abschluss einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung erschweren oder verhindern. Mindestens besteht aber das Risiko von nicht unerheblichen Beitragszuschlägen. Schutz davor bietet Ihnen hierbei nur eine Anwartschaftsversicherung.

    Je länger Sie bereits privat versichert sind, desto höher ist Ihre Alterungsrückstellungen aus Ihren bisherigen gezahlten Beiträgen. Die Rückstellungen sorgen dafür, dass der Beitrag Ihrer Krankenversicherung im Alter stabil und günstig bleibt. Die Altersrückstellungen gehen Ihnen bei einer Kündigung der Krankenversicherung verloren und kommen der Versichertengemeinschaft zugute. Bei Abschluss einer großen Anwartschaft bleiben die Alterungsrückstellungen für Sie bestehen. Eine Anwartschaft ist umso wichtiger, je länger Sie bereits versichert sind.

    Für Beamte mit freier Heilfürsorge, wie Polizisten, Bundespolizisten, Feuerwehrbeamten oder Berufssoldaten ist eine große Anwartschaftsversicherung ausdrücklich zu empfehlen, sobald die Verbeamtung auf Lebenszeit erreicht ist. Vorher sollte eine kleine Anwartschaft in Kombination mit der Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Die kleine Anwartschaft kann jederzeit in eine große Anwartschaft umgestellt werden. Sobald Sie pensioniert werden, trägt Ihr Dienstherr nicht mehr Ihre Krankheitskosten zu 100%. Stattdessen erhalten Sie Beihilfe vom Dienstherrn und sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.

    Die Anwartschaftsversicherung der DBV bietet Ihnen die Möglichkeit eines späteren günstigen Versicherungsschutzes, der die Beihilfe optimal ergänzt. Zeitsoldaten, die nach Ablauf ihrer Dienstzeit versicherungsfrei sind, haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Auch sie können sich über eine Anwartschaft einen günstigeren Eintritt in die private beihilfekonforme Krankenversicherung sichern, zumal SaZ eine kleine Anwartschaft reicht.

    Muss man zum Beispiel vorübergehend ins Ausland ziehen oder sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, so ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll – wenn eine Rückkehr zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung nicht ausgeschlossen ist.

    Die Anwartschaft kann in verschiedenen Lebenssituationen sinnvoll sein:

    • einer Krankenversicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit,
    • des Anspruchs auf Familienhilfe,
    • des Anspruchs auf freie Heilfürsorge,
    • einer außergewöhnlichen Notlage,
    • eines längeren Auslandsaufenthaltes,
    • einer Arbeitslosigkeit,
    • Aufnahme eines Hochschulstudiums auf Lehramt oder zum Hochschullehrer,
    • einer Stellenlosigkeit.

    Was ist eine Anwartschaft?

    Der Versicherer verpflichtet sich hierbei, der versicherten Person gegenüber nach der sogenannten Anwartschaftszeit ohne eine erneute Gesundheitsprüfung wieder oder erstmalig in die private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) aufzunehmen.

    Durch die Anwartschaft fällt für den Versicherungsnehmer für die Sicherung des Gesundheitszustandes ein stark reduzierter Versicherungsbeitrag an und evtl. aufgelaufene Altersrückstellungen (große Anwartschaft) gehen nicht verloren.

    So bewirkt die Anwartschaft auch, dass ein im Voraus festgelegter Versicherungsschutz ab einem späteren Zeitpunkt aktiviert werden kann, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten nach Abschluss des Vertrages, aber vor Beginn der eigentlichen Versicherung, verschlechtert.

    Was beinhaltet die Anwartschaftsversicherung?

    Die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung bietet für Beamte und wer es einmal werden möchte, einige Vorteile, da sich für Sie daraus gewisse Ansprüche ableiten. So kann die Anwartschaftsversicherung später zu einer regulären privaten beihilfekonformen Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung umgewandelt werden. Bei dieser Umwandlung wir dann das ursprüngliche Eintrittsalter (mit der großen Anwartschaft) zugrunde gelegt. Darüber hinaus erfolgt keine neue Risikoprüfung und die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeit des gewählten Versicherungstarifs angerechnet.

    Verschiedene Formen der Anwartschaftsversicherung

    Es wird in der Versicherung zwischen der „kleinen“ und der „großen“ Anwartschaft unterschieden. Im Nachfolgendem erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen der großen und der kleinen Anwartschaftsversicherung.

    Wir helfen Ihnen sich für das richtige und passende Produkt zu entscheiden.

    Was ist eine kleine und was ist eine große Anwartschaft?

    Die kleine Anwartschaft / Anwartschaftsversicherung

    Die kleine Anwartschaftsversicherung bietet Ihnen die Option, später ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten Ihre private beihilfekonforme Krankenversicherung zu beginnen. Risikozuschläge oder mögliche Leistungsausschlüsse durch den Versicherer wegen in der Zwischenzeit aufgetretener Erkrankungen sind nicht zu befürchten. Auch eine Ablehnung der Aktivierung Ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung ist ausgeschlossen.

    Weitere Rechte sieht die kleine Anwartschaftsversicherung für Sie nicht vor. Der Versicherer bildet für Sie keine Altersrückstellungen während der Anwartschaft. Beim Beginn der aktiven Krankenversicherung wird das zu diesem Zeitpunkt erreichte Eintrittsalter für die Beitragsfestlegung berücksichtigt.

    Die kleine Anwartschaftsversicherung nur wenig Geld, für Polizisten, Feuerwehrleute oder Lehramtsstudierende z.B. nur 1 Euro im Monat. Allerdings empfehlen wir die kleine Anwartschaft bei Beamten mit Heilfürsorge nur bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit, dann sollten Sie in die große Anwartschaft wechseln. Lehramtsstudierende können die kleine Anwartschaft mit Beginn des Referendariats aktivieren und von den günstigen Ausbildungskonditionen der beihilfekonformen Krankenversicherung profitieren. 

    Die große Anwartschaft / Anwartschaftsversicherung

    Die große Anwartschaftsversicherung bietet grundsätzlich die gleiche Option, wie die kleine Anwartschaft. Darüber hinaus berechnet der Versicherer das ursprüngliche – und nicht das tatsächliche – Eintrittsalter des Beamten. Die versicherte Person wird so gestellt, als ob der Tarif durchgängig ab Beginn der großen Anwartschaft aktiv bestanden hat. Hierdurch reduziert sich der Beitrag der beihilfekonformen Krankenversicherung bei der Aktivierung erheblich.

    Die Notwendigkeit Altersrückstellungen zu bilden, um das ursprünglichen Eintrittsalters darzustellen, erfordert deutlich höhere Beiträge als in der kleinen Anwartschaftsversicherung fällig werden. Sie können bis zu 30 Prozent des eigentlichen Versicherungstarifs ausmachen. Allerdings ist die große Anwartschaft trotz des höheren Beitrags für alle heilfürsorgeberechtigten Beamten, die bereits auf Lebenszeit verbeamtet sind, sehr empfehlenswert. Sind Sie Landespolizist, Bundespolizist, Feuerwehrbeamter oder Berufssoldat, so sollten Sie sich in jedem Fall für die große Anwartschaft entscheiden. Trotz guter Pensionen als Beamter, müssen Sie mit reduzierten Einkünften im Alter rechnen. Durch die große Anwartschaft sind die Beiträge der beihilfekonformen Krankenversicherung als Pensionär bezahlbar und geben Ihnen finanzielle Sicherheit. Das Risiko der Langlebigkeit liegt durch die große Anwartschaft beim Versicherer und nicht bei Ihnen.

    Die Ruheversicherung für finanzielle Notlagen

    Es gibt verschiedene Anwartschaftsversicherungen, die Sie auch bei uns abschließen können. Dabei sollten Sie immer bedenken, welche Vorteile Sie erhalten und was für Sie selbst wichtig ist. Lassen Sie sich bestens versichern und vertrauen Sie der Anwartschaftsversicherung. Wir beraten Sie umfassend und lassen Ihnen gerne das passende Angebot zukommen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Die Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist eine Option auf eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie bietet dem Beamten oder Studenten (Lehramtsstudenten) eine sehr wichtige Möglichkeit, um sich vor hohen Beiträgen in der Krankenversicherung aufgrund eines Unfalles oder Krankheitsfalles zu schützen.

     

    Die Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand ab, wodurch später hinzukommende Diagnosen/Krankheiten keine Auswirkungen mehr auf den Beitrag haben und die Ablehnung oder Rückstellung eines Antrags verhindert wird.

     

    Gerade für Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten, die noch an der Universität sind, Soldaten, Polizisten, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte und Beamte der Justiz ist eine Anwartschaft unverzichtbar. Mit der Verbeamtung auf Widerruf erhalten dann Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Beamte die Beihilfe. In diesem Moment kann die Anwartschaft aktiviert und zur beihilfekonformen Krankenversicherung werden. Selbstverständlich muss dies nicht getan werden und man kann zu diesem Zeitpunkt nochmals prüfen, welcher private beihilfekonforme Krankenversicherer die beste Lösung für einen bereithält.

     

    Bei den Beamten im Sicherheitsbereich (Soldaten, Polizei, Feuerwehr, Zoll oder Justiz) wird die Anwartschaft mit Pensionierung aktiviert und so zur beihilfekonformen Krankenversicherung. In der Regel wird die Anwartschaft in diesem Bereich immer in Kombination mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geführt.

     

    Verunfallt oder erkrankt ein Beamter ohne Anwartschaftsversicherung bevor die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde, ist eine Aufnahme oftmals nicht mehr oder nur mit Beitragszuschlägen möglich. Mit der Anwartschaftsversicherung ist jeder angehende Beamte und Heilfürsorgeberechtigte auf der sicheren Seite.

    Wer eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung braucht, lässt sich grundsätzlich pauschal sagen, dies ersetzt aber keine persönliche Beratung. Zeitsoldaten, Lehramtsstudierenden, Polizisten und Feuerwehrleuten bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit reicht in der Regel die kleine Anwartschaftsversicherung. Berufssoldaten und alle Heilfürsorgeberechtigte, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, sollten eine große Anwartschaftsversicherung wählen. Eine Umstellung von einer kleine auf eine große Anwartschaftsversicherung ist jederzeit möglich, sollte aber spätestens mit Mitte 30 umgesetzt werden. Anders als bei Berufssoldaten und Heilfürsorgeberechtigten sind Zeitsoldaten nach dem Dienstzeitende in der Regel nur vorübergehend privat beihilfekonform krankenversichert. Der Berufssoldat bleibt nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, also als Pensionär, lebenslang privat beihilfekonform krankenversichert. Gleiches gilt für alle anderen Heilfürsorgebrechtigten bei Pensionierung oder vorzeitiger Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.

    Eine kleine Anwartschaftsversicherung garantiert dem Versicherten den Eintritt in den erst später benötigten privaten beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz, auch bei Vorliegen gravierender Vorerkrankungen oder Wehrdienstbeschädigungen, sichert aber nicht das günstige Eintrittsalter.

    Eine große Anwartschaftsversicherung bildet zusätzlich die notwendigen Alterungsrückstellungen im Vertrag, damit im Pensionsalter die Beiträge erheblich günstiger sind. Die große Anwartschaftsversicherung ist deshalb im Beitrag höher, reduziert aber für Pensionäre den Beitrag für die beihilfekonforme Krankenversicherung auf deutlich günstigeren Beiträgen.

    Warum ein Berufssoldat eine große Anwartschaft benötigt, ist einfach zu beantworten. Berufssoldaten bleiben nach dem Dienstzeitende lebenslang privat beihilfekonform krankenversichert. Die Beiträge für eine beihilfekonformen Krankenversicherung müssen von Beginn der Pensionierung bis zum Tod gezahlt werden. Die große Anwartschaft reduziert die Beiträge als Pensionär erheblich und sichert somit das Langlebigkeitsrisiko ab.

    Die große Anwartschaft kann auch für Zeitsoldaten interessant sein, wenn sie eine spätere Karriere als Berufssoldat oder Beamter in anderer Funktion anstreben.

    Durch die große Anwartschaft verlagert der Versicherte seine Beitragslast der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung von der Phase als Pensionär in die Phase der aktiven Dienstzeit. Die Beiträge sind ggf. steuerlich absetzbar, so dass sich dies zusätzlich positiv auswirkt.

    Durch eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung bekommt ein Soldat den direkten Zugang zur preiswerten privaten Pflegepflichtversicherung. Diese ist für jeden Soldaten auf Zeit (SaZ) per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben und erheblich preiswerter als eine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

    Wird ein Soldat auf Zeit (SaZ) nach einer Einsatzverletzung gemäß Einsatzweiterverwendungsgesetz in den Status des Berufssoldaten versetzt, ist es möglich, die kleine Anwartschaftsversicherung direkt in eine große Anwartschaft umzustellen.

    Eine große Sicherheit bringt die Anwartschaftsversicherung auch für Soldaten, die Kinder bekommen. Es besteht eine Nachversicherungsgarantie für die Kinder ohne Gesundheitsprüfung. So kann der Soldat mit einer Anwartschaft sein Kind problemlos und ohne Gesundheitsprüfung beihilfekonform restkostenversichern, selbst wenn das Kind mit einer schweren Erkrankung geboren wird.

    Warum braucht ein Soldat eine Anwartschaftsversicherung?

    Der Dienstherr der Soldaten, die Bundeswehr, empfiehlt in einem G1 Hinweis ausdrücklich: “ist dringend anzuraten, bereits von Beginn der Dienstzeit an eine Anwartschaft abzuschließen!” Warum ist das so?

    Eine Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist die Grundlage für den Beitritt in eine günstige private Pflegepflichtversicherung. Beide Bausteine, also die Pflegepflichtversicherung für Beamte und die Anwartschaft, werden in einer Police gebündelt. Die Beiträge für eine Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung sind erheblich preiswerter als eine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

     

    Die Anwartschaft sichert einem Soldaten den unkomplizierten Zutritt zur beihilfekonformen Krankenversicherung als Pensionär bzw. zum Dienstzeitende eines SaZ. Ein ausscheidender SaZ hat grundsätzlich die Wahl, in die gesetzlichen Krankenkasse einzutreten oder in der Phase der Übergangsgebührnisse eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen. Um diese Option ohne Gesundheitsprüfung im höheren Alter mit ggf. schlechterem Gesundheitszustand zu haben, ist die Anwartschaft zwingend notwendig und kann dem Soldaten mehrere Tausend Euro Ersparnis bringen. Für einen SaZ ist in der Regel eine kleine Anwartschaft die richtige Wahl, für Berufssoldaten ist eine große Anwartschaft obligatorisch.

     

    Wird ein Soldat auf Zeit (SaZ) im Einsatz so schwer verletzt, dass er gemäß Einsatzweiterverwendungsgesetz in den Status des Berufssoldaten wechselt, ist die Umstellung von einer kleinen in eine große Anwartschaft notwendig. Der Berufssoldat gehört grundsätzlich in das System der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Durch Unfälle oder schwere Erkrankungen und ohne Anwartschaft ist der Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung zu Normalkonditionen nahezu unmöglich.

     

    Die Basis einer Anwartschaft ist der „eingefrorene“ Gesundheitszustand bei Eintritt in die Anwartschaft, d.h. zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftversicherung. In der Regel sind gerade Soldaten zu diesem Zeitpunkt noch sehr jung und gesund, so dass mit keinen Einschränkungen zu rechnen ist. Bei einer Aktivierung der Anwartschaft entfällt die erneute Prüfung des Gesundheitszustandes, unerheblich welche Krankheiten in der Zwischenzeit erworben wurden. SaZ oder Berufssoldaten ohne Anwartschaft müssen dann zum Austritt aus dem aktiven Dienst eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen und zahlen dann mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit deutlich höhere Beiträge oder sind nicht mehr versicherbar.

     

    Eine Anwartschaft bietet ein erhebliches Maß an Sicherheit für sehr wenig Geld.

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