Versicherungen für Beamte bei der Feuerwehr
Als Beamter bei der Feuerwehr leisten Sie tagtäglich Außergewöhnliches. Ob bei Bränden, technischen Hilfsleistungen oder Rettungseinsätzen: Feuerwehrleute stehen an vorderster Front, wenn es darauf ankommt, Leben zu retten und Schäden zu begrenzen. Dabei bringen Sie sich oft selbst in gefährliche Situationen und übernehmen eine enorme Verantwortung. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die persönliche Absicherung von Feuerwehrleuten genauso gut durchdacht ist wie Ihre Einsatzpläne.
Zu den wichtigsten Versicherungen gehört die Private beihilfekonforme Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte mit Beihilfe, sofern Ihr Bundesland keine Heilfürsorge für Sie bereitstellt. Durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn wird zwar ein Großteil Ihrer Krankheitskosten abgedeckt, doch für den Rest müssen Sie selbst aufkommen. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung, die auch Restkostenversicherung genannt wird, übernimmt diesen Anteil und sichert Sie ab. Sollten Sie also bspw. nach einem Einsatz mit einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus müssen oder eine Routineuntersuchung beim Facharzt benötigen, übernimmt die Krankenversicherung die anfallenden Kosten zu 50-80 Prozent, den Rest übernimmt die Beihilfestelle Ihres Dienstherrn.
Eine weitere essenzielle Versicherung für Sie als Beamter im Feuerwehrdienst ist die Dienstunfähigkeitsversicherung. Stellen Sie sich vor, Sie verletzen sich bei einem Gebäudeeinsturz während eines Einsatzes so schwer, dass Sie Ihren Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben können. In diesem Fall schützt die Dienstunfähigkeitsversicherung Sie und Ihre Familie vor finanziellen Engpässen, indem sie Ihnen ein monatliches Ruhegehalt auszahlt, übrigens auch bei Freizeitunfällen oder normalen Erkrankungen. Für Sie als Feuerwehrbeamter ist die so genannte spezielle Dienstunfähigkeitsklausel obligatorisch.
Zuletzt ist auch eine Diensthaftpflichtversicherung unverzichtbar. Angenommen, bei einem Einsatz wird durch eine Fehlentscheidung Ihrerseits ein privater Gegenstand oder das Eigentum Ihres Dienstherrn beschädigt – in solchen Fällen schützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung für Feuerwehrleute vor finanziellen Forderungen des Geschädigten.
Zusätzlich zu diesen drei Versicherungen für Beamte bei der Feuerwehr empfehlen wir Ihnen, auch eine spezifische Unfallversicherung abzuschließen. Wenn Sie bei einer Rettungsaktion von einer Leiter stürzen und langfristige körperliche Einschränkungen davontragen, deckt diese Versicherung notwendige Anpassungen im Alltag, wie den Umbau Ihres Wohnraums oder Ihres Kraftfahrzeugs ab.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die einzelnen Beamtenversicherungen. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere DBV Experten auch gerne persönlich für eine umfassende Beratung zur Seite und beantworten alle Ihre Fragen, damit Sie einen idealen Versicherungsschutz erhalten.
Beamtenlaufbahn eines Beamten bei der Feuerwehr
Als Beamter im Feuerwehrdienst durchlaufen Sie in ihrer Laufbahn drei wesentliche Phasen: die Zeit der Ausbildung (Anwartschaft bzw. Beamter auf Widerruf), die aktive Dienstzeit (Beamter auf Lebenszeit) und schließlich den Übergang in die Pension. Jede dieser Stufen bringt unterschiedliche Herausforderungen und Risiken mit sich, weshalb es wichtig ist, dass auch Ihr Versicherungsschutz darauf abgestimmt und entsprechend angepasst wird.
Da die Versorgung von Feuerwehrbeamten – insbesondere Beihilferegelungen und Pensionsleistungen – stark von den Regelungen des jeweiligen Bundeslands abhängt, gibt es keinen universellen Ansatz. In einigen Bundesländern profitieren Feuerwehrleute von der freien Heilfürsorge, in anderen Bundesländern von der Beihilfe bzw. der Möglichkeit der Pauschalen Beihilfe.
Wir beraten Sie gerne individuell, um sicherzustellen, dass Ihr Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Situation und die Vorgaben Ihres Bundeslands abgestimmt ist.

- Ausbildungsphase / Studium zum
- einfachen
- mittleren
- gehobenen
- höheren Dienst
- Feuerwehranwärter


- Probezeit
- grundsätzlich 3 Jahre (kann abw.)
- nach erfolgreichem Bestehen der Abschlußprüfung


- Voraussetzungen
- amtsärztliche Untersuchung
- positives Beurteilungsgespräch
Die wichtigsten Versicherungen für Beamtenanwärter bei der Feuerwehr
Feuerwehrbeamter / Feuerwehranwärter
1. Beihilfekonforme Krankenversicherung oder Anwartschaft
+
Pflegepflichtversicherung
2. Dienstunfähigkeitsversicherung
mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel (Feuerwehrdienstfähigkeit)
3. Diensthaftpflicht
für den Sicherheitsbereich
1. Beihilfekonforme Krankenversicherung oder Anwartschaft für Feuerwehrbeamte
Als Feuerwehrbeamter stehen Sie nicht nur im Einsatz für die Gemeinschaft, sondern müssen sich auch mit den speziellen Regelungen rund um Ihre Krankenversicherung auseinandersetzen. Diese Regelungen können je nach Bundesland und Ihrem Beamtenstatus variieren – daher ist es wichtig, genau zu wissen, worauf es bei der Krankenversicherung für Feuerwehrleute ankommt.
Die erste Frage, die sich stellt, ist, ob Sie Anspruch auf die sogenannte „freie Heilfürsorge“ oder auf Beihilfe haben. Dies hängt von der Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes oder sogar Landkreises ab. Als Beamter der Bundeswehrfeuerwehr sind Sie beispielsweise beihilfeberechtigt wie alle anderen Bundesbeamten auch und wenden sich bei Angelegenheiten rund um die Beihilfe an das Bundesverwaltungsamt.
Während Ihrer Zeit als Beamter auf Widerruf steht Ihnen in der Regel die Heilfürsorge zur Verfügung, die Ihre Krankheitskosten vollständig abdeckt. Diese endet jedoch nach der Ausbildungszeit. Abhängig vom Bundesland haben Feuerwehrleute anschließend entweder weiterhin Anspruch auf Heilfürsorge oder wechseln in die Beihilfe. Sind Sie beihilfeberechtigt, übernimmt Ihr Dienstherr 50 % Ihrer Krankheitskosten – für die restlichen 50 % ist eine beihilfekonforme Restkostenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) notwendig.
Ergänzend zur Krankenversicherung benötigen Feuerwehrleute auch immer die gesetzliche Pflegepflichtversicherung (PVB), die wir Ihnen immer zusammen anbieten werden.
Warum eine Anwartschaftsversicherung für Feuerwehrbeamte sinnvoll ist
Als Angehöriger der Feuerwehr leisten Sie Tag für Tag wertvolle Arbeit und haben risikoreiche Aufgaben. Aus diesem Grund sollte Ihr Versicherungsschutz frühzeitig dafür sorgen, dass Sie gut abgesichert sind.
Im Rahmen Ihrer Krankenversorgung bietet sich hierbei eine Anwartschaft an. Das ist ein spezieller Tarif für junge Beamte bzw. junge Feuerwehrleute, der Ihnen langfristige Vorteile sichert.
Mit einer Anwartschaftsversicherung stellen Sie sicher, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in eine private beihilfekonforme Krankenversicherung wechseln können – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies ist besonders wichtig, da Sie als Feuerwehrbeamter einem erhöhten Risiko für Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen ausgesetzt sind. Also gleich, was während Ihrer Zeit im Feuerwehrdienst passiert: Feuerwehrleute haben garantiert Zugang zu einem privaten Krankenversicherungstarif, der perfekt auf die Beihilfe durch den Dienstherrn abgestimmt ist.
Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft unterschieden:
- Eingefrorener Gesundheitszustand: Eine kleine Anwartschaft sichert Feuerwehrleuten das Recht, später eine private Krankenversicherung abzuschließen – unabhängig davon, ob sich Ihr Gesundheitszustand zwischenzeitlich verändert hat.
- Altersrückstellungen: Mit einer großen Anwartschaft können Sie bereits in jungen Jahren Rücklagen bilden, die später zu günstigeren Beiträgen führen.
Unser Tipp: Starten Sie während der Ausbildung mit der kleinen Anwartschaft und wechseln Sie erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit in die große Anwartschaft. Sollten Sie nämlich vor dem Erreichen des Status BaL (Beamter auf Lebenszeit) aus dem Dienst ausscheiden, wären die gebildeten Altersrückstellungen verloren.
Gerade weil der Zugang zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung erfordert, ist die Anwartschaftsversicherung für Feuerwehrbeamte so wichtig. Krankheiten, die Ihnen heute vielleicht unbedeutend erscheinen, könnten später zu Risikozuschlägen oder sogar zu einer Ablehnung führen. Mit einer Anwartschaft umgehen Feuerwehrleute diese Hürden und sind bestens auf die Zeit nach Ihrer Heilfürsorge vorbereitet.
Auch wenn Sie aktuell durch die Heilfürsorge abgesichert sind, lohnt es sich, frühzeitig eine Anwartschaft abzuschließen. Denn nach Ihrer aktiven Dienstzeit bei der Feuerwehr wechseln Sie automatisch in das System der Beihilfe und müssen die restlichen Krankheitskosten eigenständig durch eine Private beihilfekonforme Krankenversicherung bzw. Restkostenversicherung absichern. Dies gilt im Übrigen auch bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit.
Kein Anspruch auf Heilfürsorge – was tun?
Wenn der Anspruch auf Heilfürsorge für Feuerwehrleute endet, kann das zu finanziellen Herausforderungen führen – vor allem im Alter oder bei Vorerkrankungen. Eine rechtzeitige Vorsorge durch eine Anwartschaft ist daher wichtig. Mit einer kleinen oder großen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich als Beamter bei der Feuerwehr und ihre Angehörigen vorsorglich ab. So stellen Sie sicher, dass Sie später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung aufgenommen werden.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Krankenversicherung oder Anwartschaft zu finden, die optimal zu Ihrer beruflichen Situation und den Vorgaben Ihres Bundeslands passt. So sind Sie und Ihre Gesundheit immer gut abgesichert.
Beihilfe oder Heilfürsorge?
So ist es in den Bundesländern geregelt – und wo liegt der Unterschied zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe?
Beihilfe
Heilfürsorge
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Thüringen
- Baden-Württemberg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge übernimmt während Ihres aktiven Feuerwehrdienstes 100 % Ihrer Krankenkosten, ähnlich wie die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Da Leistungen wie Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen oder Zahnersatz oft nicht vollständig abgedeckt sind, empfiehlt sich für Feuerwehrleute eine Heilfürsorgeergänzungsversicherung.
Mit Beginn der Pension endet die freie Heilfürsorge und es greift die Beihilfe. Um im Alter hohe Versicherungsbeiträge zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Während der Zeit bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit reicht meist eine kleine Anwartschaft, später ist eine große Anwartschaft sinnvoll.
Beihilfe
Die Beihilfe unterstützt Feuerwehrleute, indem ihr Dienstherr einen Teil ihrer Krankheitskosten übernimmt. Der genaue Prozentsatz hängt von Ihrem Familienstand, dem Bundesland und Ihrem Dienstherrn ab und beträgt 50 % bis 80 %.
Den verbleibenden Anteil müssen Feuerwehrleute durch eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung absichern. Sollten Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, entfällt Ihr Anspruch auf Beihilfe. In diesem Fall ist eine private Zusatzversicherung empfehlenswert, um eventuelle Lücken zu schließen.
Welcher Versicherungsschutz ist für Sie als Feuerwehranwärter und Beamter im Feuerwehrdienst mit Beihilfe sinnvoll?
Wenn Sie als Feuerwehrbeamter oder Feuerwehranwärter Beihilfe erhalten, benötigen Sie keine Anwartschaftsversicherung, sondern direkt eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Diese deckt den Anteil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt. Zusätzlich ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung (PVB) verpflichtend – sowohl für Sie als auch für Ihre beihilfeberechtigten Angehörigen, wie Kinder oder Ehepartner.
Als Pensionär profitieren Sie dann von einer erhöhten Beihilfe, die in den meisten Bundesländern 70 % der Krankheitskosten abdeckt. Die verbleibenden 30 % werden durch eine beihilfekonforme Restkostenversicherung abgesichert, die Sie ebenfalls frühzeitig abschließen sollten. Und auch im Ruhestand bleibt die Pflegepflichtversicherung unverzichtbar.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Auswahl der passenden Versicherung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Versicherungsschutz für Feuerwehrangehörige
Angehörige von Feuerwehrleuten – wie Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner – haben durch ihre Tätigkeit bei der Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Angehörigen nicht selbst krankenversicherungspflichtig sind, beispielsweise durch eine eigene berufliche Tätigkeit. In diesem Fall können Ihre Angehörigen beihilfekonform versichert werden.
Versicherungsbedarf im Ruhestand
Mit Eintritt in den Ruhestand endet Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge. Stattdessen erhalten Sie als Beamter bei der Feuerwehr Beihilfe, die – abhängig von Ihrem Bundesland – 50 bis 70 % der beihilfefähigen Krankheitskosten abdeckt. Die verbleibenden 30 bis 50 % der Kosten müssen Sie, auch wenn Sie Ihrer Tätigkeit bei der Feuerwehr nicht mehr nachgehen, durch eine private Krankenversicherung absichern. Hier greift Ihre zuvor abgeschlossene Anwartschaftsversicherung, die Ihnen den Wechsel in eine private beihilfekonforme Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.
Achten Sie daher darauf, dass Ihre Versicherungen rechtzeitig angepasst und aktiviert werden, um alle Kosten im Versicherungsfall abzudecken.
Warum brauchen Sie als Beamter im Feuerwehrdienst eine Pflegepflichtversicherung?
Seit dem 01.01.1995 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für die Pflege. Diese eigenständige Versicherung wurde eingeführt, um das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit zu minimieren. Sie gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Krankenversicherte.
Wenn Sie vorher gesetzlich krankenversichert waren, war die Pflegepflichtversicherung automatisch enthalten. Mit Beginn Ihrer Tätigkeit als Beamter bei der Feuerwehr ändern sich jedoch Ihre Ansprüche: Sie erhalten entweder freie Heilfürsorge oder Beihilfe. In diesem Zuge müssen Sie eine separate Pflegepflichtversicherung abschließen.
Diese lässt sich bei uns unkompliziert in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung und Anwartschaft für Feuerwehrleute einrichten – wir beraten Sie gerne dazu.
Finanzstarker Krankenversicherer | Die Stiftung Warentest und Focus Money prüfen und beurteilen unter anderem regelmäßig die Finanzstärke unterschiedlicher Versicherer. Daher sollten finanzstarke Krankenversicherer für Sie als Beamter bei der Feuerwehr die erste Wahl darstellen, um stets auf die Leistungen und den Versicherungsschutz zurückgreifen zu können. |
Hohe Expertise im Beamtenbereich | Viele Versicherer bieten eine Anwartschaft oder beihilfekonforme Krankenversicherung für Feuerwehranwärter und Feuerwehrbeamte an, aber nur rund eine Hand voll Versicherer haben sich ausschließlich auf Feuerwehrangehörige bzw. Feuerwehrleute spezialisiert und weisen ein entsprechendes Wissen und eine entsprechend große Anzahl an versicherten Feuerwehrbeamten vor. |
Beihilfeergänzungstarif | Der Beihilfeergänzungstarif oder auch Heilfürsorgeergänzungstarif ist der wohl am meisten unterschätzte Baustein: Die Beihilfe und auch die freie Heilfürsorge für Feuerwehrleute zahlen analog zur GKV nicht alle Krankheitskosten. In der Regel wird auf gleichem Niveau wie die gesetzliche Krankenkasse geleistet. Dies sorgt jedoch oft für Kürzungen in den Bereichen: Zahnersatz, Heilpraktiker und Sehhilfen. Hierdurch würden Sie als Beamter im Feuerwehrdienst ohne Ergänzungstarif auf einem erheblichen Teil Ihrer Kosten sitzen bleiben. Dieser Tarif sollte in keinem Vertrag fehlen, zumal er auch sehr preiswert ist. |
Flexibilität durch Optionsrechte | Bei der Aufnahme Ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Feuerwehr haben Sie einen anderen Bedarf an Ihre Krankenversicherung als später. Bei der Wahl Ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung oder Anwartschaft für Feuerwehrbeamte empfehlen wir auf ein umfangreiches Angebot an Optionsrechten achten. Optionsrechte sichern Ihnen zu bestimmten Zeitpunkten die Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies ist dann besonders wichtig, wenn eine erneute Gesundheitsprüfung aufgrund der Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu Zuschlägen auf den Beitrag oder sogar zu einer Ablehnung führt. |
Haben Sie Fragen hierzu? Melden Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von unseren DBV Experten beraten.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte bei der Feuerwehr
Wenn Sie Ihren Feuerwehrdienst verrichten, kann es immer zu unvorhergesehen Unfällen kommen. Ob auf einer Veranstaltung, im Einsatz bei einem Feuer oder bei einer Rettungsaktion: Als Beamter bei der Feuerwehr sind Sie einem hohen Risiko ausgesetzt, das sich nur schwer einschätzen lässt. Dementsprechend gibt es auch keinen universellen Versicherungsschutz für Feuerwehrleute. Doch mit der richtigen Versicherung können Sie sicherstellen, dass Sie auch in schwierigen Zeiten, bspw. nach einem Unfall oder bei langfristigen Gesundheitsschäden, gut abgesichert sind.
Es gibt nur wenige Versicherungsgesellschaften, die speziell die Dienstunfähigkeit von Beamten im Feuerwehrdienst versichern – und das aus gutem Grund: Eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Standard-Dienstunfähigkeitsversicherung reicht in der Regel für Feuerwehrleute nicht aus, um den spezifischen Anforderungen und Gefahren des Feuerwehrdienstes gerecht zu werden, wie z.B. der Gefahr, die G26.3 Prüfung nicht zu bestehen.
Als Beispiel: Sie können aus gesundheitlichen Gründen kein Atemgeräteschutzgerät mehr tragen. Das führt nicht direkt zu einer allgemeinen Berufsunfähigkeit, aber es macht Sie dienstunfähig als Feuerwehrbeamter. Wenn Sie aufgrund eines gesundheitlichen Zustands oder einer Verletzung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Aufgaben als Atemschutzgeräteträger zu erfüllen, greift nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel für diesen Fall.
Sollten Sie dienstunfähig werden und Ihrem Dienst als Feuerwehrangehöriger nicht mehr nachkommen können, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn ein monatliches Ruhegehalt. Der Betrag reicht jedoch in den meisten Fällen nicht aus, um den Lebensstandard zu halten – und eine Dienstunfähigkeit kann somit zu finanziellen Schwierigkeiten führen, wenn Sie sich vorher nicht durch die Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert haben.
Die Versicherung für Beamte bei der Feuerwehr schließt diese Versorgungslücke und sorgt dafür, dass Ihre Existenz gesichert ist und Sie Ihre monatlichen Kosten abdecken können.

Wie Sie in der Grafik erkennen können, bedeutet eine solche Dienstunfähigkeit für Feuerwehrbeamte, die noch in den ersten fünf Jahren ihrer Dienstzeit sind, dass sie ihre Entlassungspapiere vom Dienstherrn erhalten. Das bedeutet: Ihr Gehalt entfällt zu 100%. Daher sind besonders junge Feuerwehrbeamte und Feuerwehranwärter auf Probe einem erheblichen Risiko ausgesetzt. Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit haben Sie Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente des Dienstherrn – jedoch wird diese zunächst auch nur eine sogenannte Mindestversorgung von etwa 1.900 Euro betragen, die sich mit zunehmendem Dienstalter schrittweise erhöht.
„Ein Feuerwehranwärter gilt als dienstunfähig, wenn er aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben und innerhalb von sechs Monaten keine Besserung in Sicht ist.“
Die gesetzliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit ist leider keine Rundumabsicherung für Feuerwehrleute und – je nach Beamtenstatus – gehen Sie leer aus, wenn Sie als Feuerwehrangehöriger dienstunfähig werden. Insbesondere als Anwärter bei der Feuerwehr sind Sie während Ihrer Ausbildung hohen Anforderungen ausgesetzt. Ihre Tätigkeit ist nicht nur körperlich anspruchsvoll, sondern auch psychisch herausfordernd. Gerade zu Beginn Ihrer Dienstzeit können Sie somit in Situationen geraten, die langfristige Auswirkungen auf Ihre Gesundheit haben – sei es durch körperliche Belastungen, durch einen Unfall, einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden oder durch den psychischen Stress – sorgen Sie deshalb frühzeitig vor, um im Versicherungsfall einen guten Dienstunfähigkeits-Schutz im Rücken zu haben.
Wir beraten Sie gerne, um gemeinsam den besten Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit bzw. Arbeit bei der Feuerwehr zu finden.
Welche Leistungen erhalten Beamte auf Widerruf bei der Feuerwehr, wenn sie dienstunfähig werden?
Falls es während der Ausbildungsphase von Feuerwehrleuten zu einer Dienstunfähigkeit kommt, erfolgt ihre Entlassung, und sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Da die fünfjährige Wartezeit in der Regel mit diesem Beamtenstatus noch nicht erfüllt ist, bestehen keine Versorgungsansprüche durch Ihren Dienstherrn. Das bedeutet, dass Sie als Feuerwehranwärter bei Dienstunfähigkeit nicht nur ohne Arbeit dastehen, sondern auch keine finanziellen Leistungen vom Dienstherrn erhalten. In diesem Fall bleibt Ihnen fast nichts anderes möglich, als ALG II zu beantragen, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind.
Sind Beamte auf Probe im Feuerwehrdienst durch den Dienstherr abgesichert?
Für Sie als junger Feuerwehrbeamter, der erst seit kurzem im Dienst ist, gilt ein ähnliches Risiko wie für Beamtenanwärter: Es gibt nur einen Leistungsanspruch, wenn der Unfall, der zur Dienstunfähigkeit geführt hat, auf Ihre Tätigkeit bei der Feuerwehr zurückzuführen ist. Ansonsten gilt das Gleiche wie für Beamte auf Widerruf: Sie erwartet die Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Reicht das Ruhegehalt nach Dienstunfähigkeit bei einem Beamten auf Lebenszeit aus?
Zwar haben Sie bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit Versorgungsansprüche gegen Ihren Dienstherrn, doch dieses Ruhegehalt ist in der Regel für Feuerwehrleute nicht ausreichend, um ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt die Versorgungslücke, damit Sie auch nach Ihrem aktiven Dienst bei der Feuerwehr Ihren Lebensstandard halten können.
Wie wird die Dienstunfähigkeit bei Feuerwehrbeamten festgestellt?
- Das Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit wird von der Stadt oder Gemeinde eingeleitet.
- Es basiert auf den Regelungen im BeamtStG oder den Landesbeamtengesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
- Eine medizinische Begutachtung erfolgt durch den Amtsarzt, den die Stadt oder Gemeinde beauftragt.
- Der Beamte kann den Arzt nicht selbst wählen, wie es bei anderen Versicherungsarten üblich ist.
- Während des Verfahrens ist der Beamte verpflichtet, an den ärztlichen Untersuchungen teilzunehmen und den Terminen Folge zu leisten.
Welche medizinischen Voraussetzungen liegen der Dienstunfähigkeit zugrunde?
- Der Arzt stellt fest, dass der Beamte dauerhaft krank ist und auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein wird, seine ursprüngliche Tätigkeit wieder aufzunehmen.
- Der Beamte gilt nur dann als dienstunfähig, wenn auf seiner Feuerwehrstelle kein passender Dienstposten für ihn vorhanden ist.
- Dabei müssen alle dauerhaft eingerichteten Dienstposten an der Dienststelle berücksichtigt werden.
Fazit: Die gesetzliche Versorgung durch den Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit reicht für Feuerwehrangehörige oft nicht aus. Besonders junge Feuerwehrbeamte (Beamte auf Widerruf oder Probe) verlieren im Falle der Dienstunfähigkeit ihr komplettes Gehalt-, doch auch als Beamter auf Lebenszeit sehen Sie sich mit einer erheblichen Versorgungslücke konfrontiert, die Sie unbedingt schließen sollten. Aus diesem Grund ist eine gezielte Absicherung bei Dienstunfähigkeit besonders wichtig.
Bei der DBV können Sie sich mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung und angepassten Leistungen für Ihre Tätigkeit bei der Feuerwehr gegen alle Risiken absichern.
Diensthaftpflichtversicherung für Beamte bei der Feuerwehr
Als Feuerwehrbeamter und -anwärter tragen Sie eine enorme Verantwortung, sei es bei der Bekämpfung von Bränden, bei Unfällen, bei Rettungseinsätzen oder der Betreuung von Unfallopfern. Dabei sind Feuerwehrleute immer wieder Situationen ausgesetzt, in denen sie für Schäden haften können – sei es durch Unfälle, die Ihnen während des Einsatzes passieren oder durch den Verlust von Ausrüstungsgegenständen. Daher ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung für Sie als Beamter bei der Feuerwehr besonders wichtig.
Gesetzliche Grundlagen zur Haftung:
- § 839 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung: Feuerwehrbeamte haften für Schäden gegenüber Dritten (z. B. Bürgern).
- Art. 34 Grundgesetz – Der Staat tritt für Beamte ein.
- §§ 75 BBG / 48 BeamtStG – Bund und Länder schaffen durch Gesetze die Möglichkeit, für Schäden im dienstlichen Bereich Regress zu nehmen.
Warum benötigen Feuerwehrbeamte bzw. Feuerwehrleute eine Diensthaftpflichtversicherung?
- Schutz vor hohen Schadensforderungen: Schäden an Dienstfahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen oder durch Unfälle bei der Arbeit können schnell zu hohen finanziellen Forderungen führen.
- Absicherung vor unberechtigten Ansprüchen: Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie als Feuerwehrangehörigen nicht nur vor berechtigten Schadensersatzforderungen Dritter, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab – im Notfall auch vor Gericht.
- Verantwortung im Dienst: Besonders im Einsatz kann es zu Schäden an Geräten, Fahrzeugen oder auch Personenschäden kommen.
Wie diese Risiken während Ihrer Arbeit bei der Feuerwehr konkret aussehen könnten, erläutern wir Ihnen gerne kurz an drei praktischen Beispielen:
- Schäden an Dienstfahrzeugen: Ein Unfall bei der Anfahrt zu einem Einsatz verursacht hohe Reparaturkosten am eigenen oder Fremdfahrzug.
- Verlust von Ausrüstungsgegenständen: Sie verlieren ein Arbeitsgerät oder denken nicht daran, es nach einem Einsatz wieder mitzunehmen. Es wird gestohlen – und Sie tragen die Verantwortung, da Sie die Aufsichtspflicht hatten.
- Personenschäden: Im schlimmsten Fall kann ein Fehler im Einsatz zu einer Verletzung oder gar zum Tod einer Person führen – in solchen Fällen können die finanziellen Forderungen schnell in die Millionenhöhe steigen.
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Feuerwehrleute somit in allen Fällen, in denen sie in ihrer Tätigkeit als Beamter bei der Feuerwehr für Schäden haften müssen. Die Versicherung übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern schützt Sie auch vor unberechtigten Forderungen, sodass Sie im Notfall nicht selbst für hohe Summen aufkommen müssen.
- Empfohlene Deckungssumme: Mindestens 30 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.
- Zusätzliche Versicherungsoptionen: Sie können Schäden an Dienstfahrzeugen, Verlust von Dienstschlüsseln oder Ausrüstungsgegenständen unkompliziert mitversichern.
Fazit: Feuerwehrbeamte bzw. Feuerwehrleute tragen eine große Verantwortung. Eine Diensthaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar, um sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens zu schützen. Gerade in einem Beruf, der täglich mit Gefahren und anspruchsvollen Situationen verbunden ist, sorgt diese Versicherung für den nötigen Versicherungsschutz.
Sonderkonditionen für Mitglieder
Übrigens: Als Gewerkschafts- oder Verbandsmitglied profitieren Sie als Beamter bei der DBV von speziellen Sondertarifen, die Ihnen bei der Wahl der richtigen Versicherung helfen können. In einigen Gewerkschaften und Verbänden erhalten Sie als Mitglied sogar kostenlos eine Diensthaftpflichtversicherung, die Ihnen schon diesen Teil Ihrer Risiken abnimmt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und individuelle Angebote.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die besonderen Regelungen der „freien“ Heilfürsorge gelten für Beamte, die im aktiven Dienst sind und Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung (Sicherheitsbereich) ausüben. Dazu gehören in erster Linie Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten. Für diese Berufsgruppen besteht die sogenannte „freie“ Heilfürsorge und im Bereich der Bundeswehr die truppenärztliche Versorgung. Der Begriff „freie“ hat in diesem Zusammenhang heute keine Bedeutung mehr, denn auch für heilfürsorgeberechtigte Beamte gilt das Leistungspaket der Beihilfe zu 100%.
In der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr des Beamten die notwendigen medizinischen Leistungen zu 100 Prozent, so dass in diesem Fall keine beihilfekonforme Krankenversicherung, sondern lediglich eine Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung erforderlich ist. Die Leistungen werden dabei ausschließlich als Sachbezüge gewährt.
Die Heilfürsorge kann allerdings nicht von Familienangehörigen genutzt werden, sie erhalten lediglich Beihilfe. Die Heilfürsorge endet mit der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand (Dienstunfähigkeit) oder der Pensionierung des Beamten. Dann tritt ebenfalls die Beihilfe ein. Ab dem Tag der Pensionierung ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung notwendig.
Für alle Heilfürsorgeberechtigten ist eine Anwartschaftsversicherung und eine Pflegepflichtversicherung obligatorisch. Ob dem Heilfürsorgeberechtigten eine kleine Anwartschaft (bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in jedem Fall empfehlenswert) oder eine große Anwartschaft empfohlen wird, ergibt sich aus der persönlichen Situation und Lebensplanung.
Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.
Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.
Der jeweilige Dienstherr gewährt Beamten sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall (ebenso bei Vorsorge, Impfungen und Geburtsfällen), die sogenannte Beihilfe. Die ledigen Beamten bekommen grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe, EhepartnerInnen 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe. Diese Regelung gilt nicht für Hessen und Bremen. Für Beamte ist daher eine private Restkostenkrankenversicherung (beihilfekonforme Krankenversicherung) zur Ergänzung auf 100 Prozent die richtige Wahl. Möglich ist für alle Beamte ebenfalls der Basistarif. Die wichtigsten Beamtenversicherer haben sich verpflichtet, Beamtenanwärter und Beamte auf Probe zu erleichterten Bedingungen aufzunehmen. Bestimmte Beamte, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte, haben in den meisten Bundesländern während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf die Heilfürsorge. Für Soldaten der Bundeswehr besteht mit der truppenärztlichen Versorgung ein besonderer Anspruch.
Darunter wird die vollständige Übernahme von Krankheitskosten (ebenso Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburtsfälle) durch den Dienstherrn verstanden. Die Heilfürsorge des Dienstherrn ersetzt in diesem besonderen Fall die GKV oder PKV. Ehepartner oder Kinder können in der Heilfürsorge nicht untergebracht werden, sie haben jedoch einen Beihilfeanspruch wie die Angehörigen anderer Beamtengruppen. Mit der Pensionierung oder der Dienstunfähigkeit und dem daraus folgendem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge. Mit dem Beginn der Pensionierung besteht dann ein Beihilfeanspruch, in den meisten Fällen von 70%, der für den verbleibenden prozentualen Anteil mit einem privaten Restkostentarif auf 100 Prozent aufgefüllt werden muss. Heilfürsorgeberechtigte Beamte sollten bereits mit Beginn ihres Heilfürsorgeanspruches eine Anwartschaftsversicherung auf die beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. In der Regel wird dies in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung gemacht. Bei der Wahl der Anwartschaft stehen rund 40 Versicherer in Deutschland zu Verfügung, wovon aber nur eine Hand voll in der Lage ist, die notwendige Sicherheit auch über Jahrzehnte zu bieten. Neutrale oder gar unabhängig Beratung ist am Markt leider kaum zu finden. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich von den großen fünf Spezialversicherern für Beamte Angebote erstellen zu lassen und zu vergleichen. Selbst die großen Vergleichsportale haben nicht alle Versicherer im Zugriff. Die beiden größten Versicherer für den Öffentlichen Dienst arbeiten nicht mit Vergleichsportalen oder Maklern zusammen.
Für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen, also Beamte auf Widerruf, gibt es besonders günstige Ausbildungsbeiträge. Der Leistungsumfang unterscheidet sich nicht von den Normaltarifen für Beamte. Der günstige Beitrag wird von den Versicherern angeboten, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Dies erfolgt erst mit der Verbeamtung auf Probe, also nach dem Referendariat oder einer anderen Ausbildung. Der Beitrag für diese Tarife liegt deutlich unter dem Beitrag für die GKV. Als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter müssen Sie sich vor Beginn der Ausbildung oder des Referendariats entscheiden, ob die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die beihilfekonforme Krankenversicherung die passende Lösung ist.
Bei der Wahl des beihilfekonformen Krankenversicherers ist neben den Beiträgen als Anwärter auch bzw. gerade der danach geltende Beitrag und die Größe des Versichertenkollektivs relevant.
Sollte nach dem Ausbildungsende keine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter diesen Voraussetzungen möglich:
- Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Eintritt in die Familienversicherung des Partners
Sollte beides nicht möglich sein, muss innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruches der Versicherungsschutz auf 100 Prozent aufgestockt werden, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben. Eine Gesundheitsprüfung bei der erneuten Aufnahme einer verbeamteten Tätigkeit wird hierdurch ebenfalls vermieden.
Bei Eintritt in die GKV sollte in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung, die zwischen 1 und rund 10 Euro im Monat kostet, abgeschlossen werden, damit keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Die richtige private beihilfekonforme Krankenversicherung
In einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bestehen neben der Möglichkeit die Beihilfe des Dienstherrn zu erhalten auch viele weitere Vorteile:
- schnellere Terminvergabe bei allen Ärzten
- freie Medikamentenvergabe ohne Budgetierung
- vertraglich vereinbarte Leistungen beim Versicherer
- Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung bei Leistungsfreiheit*
*Einige Versicherer zahlen die Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme von Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen, andere zahlen in diesem Fall keine Beitragsrückerstattung.
Auch Referendarinnen und Referendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es stellt sich also nicht die Frage, ob es sinnvoll ist, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern, sondern welche Krankenversicherung und welcher Tarif am besten geeignet ist.
Jeder Mensch hat einen anderen Versicherungsbedarf, weshalb pauschale Angebote komplett falsch sind. Erst auf Grundlage einer guten und ausführlichen Beratung sowie Prüfung der Krankenakte kann ein passendes Angebot erstellt werden. Theoretisch gibt es rund 40 Versicherungsgesellschaften die Beamte krankenversichern können, diese Anzahl reduziert sich nach kurzer Prüfung aber schnell auf rund fünf Gesellschaften, denn bei den übrigen Gesellschaften sind die Kollektive zu klein, um langfristige Sicherheit zu geben.
Die Beihilfe zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
Eine private beihilfekonforme Krankenversicherung lohnt sich für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sowie Anwärterinnen und Anwärter vor allem aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn. Für eine 100%íge private Krankenversicherung muss ein Beamter nur einen 50%igen Beitrag zahlen.
Unterschiedliche Regelungen bei der Beihilfe der Bundesländer und des Bundes
Grundsätzlich haben eine verbeamtete Lehrerin oder ein verbeamteter Lehrer die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.
Der Dienstherr beteiligt sich mit mindestens 50% an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Kosten für Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburten, die anderen 50% müssen privat versichert werden. Einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen) übernehmen auch 50% der Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch zahlt ein Beamter mit einer Besoldung ab A10 deutlich mehr als in der beihilfekonformen Krankenversicherung und es sind schlechtere medizinische Leistungen versichert. Die pauschale Beihilfe ist nur für wenige Beamte eine echte Alternative, hierzu zählen schwer erkrankten Beamte, Geringverdiener und Teilzeitkräfte.
Für die meisten Beamten liegt die Beihilfe bei genau 50%. Die Beihilfebemessungssätze bestimmen hier jeweils, mit wieviel Beihilfe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt.
Je nach Bundesland und Familienstand gelten unterschiedliche Regelungen. Gerade Familien mit Kindern profitieren von den Beihilfeverordnungen der Bundesländer. Je nach Bundesland gibt es einen höheren Beihilfesatz für das jeweilige Kind (z.B. 80 %) oder alle versicherten Personen (z.B. 5% Zuschlag je weiterer beihilfeberechtigter Person). So bekommen Beamte mit zwei Kindern z.B. in Bremen 60% Beihilfe und in Niedersachsen sogar 70%.
Die Beiträge der beihilfekonformen Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Beamten, sondern am gewählten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Eine spätere Beitragsanpassung wegen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder des Alters ist nicht möglich. Es gilt in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der Grundsatz, dass der Beitrag langfristig günstiger ist, je eher man sich versichert.
Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Für verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer hat die private beihilfekonforme Krankenversicherung nur Vorteile, abgesehen von dem kleinen Verwaltungsaufwand, den man damit hat, die Rechnungen der Ärzte zu begleichen bzw. an die Beihilfe und dem Versicherer zu senden. Dieser Verwaltungsaufwand für Beamte verringert sich gerade deutlich, da alle großen Versicherer und bereits mehrere Beihilfestellen die Abrechnung bequem per App anbieten.
Bessere und vertraglich festgeschriebene Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur zwei relevante Vorteile für Lehrerinnen und Lehrer in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Der Beitrag liegt bei nur rund der Hälfte und man bekommt deutlich schneller Termine bei den Ärzten, die sich ebenfalls über neue Privatpatienten freuen.
Hier nochmals die relevanten Vor- und Nachteile für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich:
Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
- bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung
- deutlich günstigerer Beitrag dank der Beihilfe
- keine Budgetierung, hierdurch freie Medikamentenvergabe durch die Ärzte
- schnelle Terminvergabe bei den Ärzten
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Nachteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
- Gesundheitsprüfung vor Vertragsbeginn
- Eingeschränkte Wechselmöglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Garantierte Leistungen in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
In allen gesetzlichen Krankenkassen variieren die Leistungen nach den Änderungen durch den Gesetzgeber. Mehr als 90% der Leistungen sind festgeschrieben und nur wenige Zusatzleistungen können die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. In den privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen bleiben die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen garantiert bis zum Vertragsende oder einer gewünschten Vertragsumstellung erhalten.
Leistungen sind bei Krankenversicherungen individuell wählbar. Die Entscheidung, welche Leistung inkludiert werden soll, ist gut zu überlegen, denn zum einen hat jede Zusatzleistung einen direkten Einfluss auf den Beitrag, zum anderen aber eben auch auf den Versicherungsschutz, der eventuell auch erst in 20 oder vielleicht sogar 50 Jahren wirklich wichtig wird. Gute Versicherungen bieten allerdings auch später noch über sogenannte Optionen die Möglichkeit an, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern.
Welche Leistungen sollten in jedem Fall enthalten sein?
- Freie Medikamentenwahl
- Offener Hilfsmittelkatalog
- Höchstsätze Arzthonorare
- Stationäre Psychotherapie
- Zahnarztleistungen
Welche Leistungen können wichtig werden?
- Ambulante Psychotherapie
- Kurleistungen
- Freie Krankenhauswahl
- Privatarztbehandlung im Krankenhaus
- Pflegeergänzungstarife
Welche Leistungen kann man noch vereinbaren?
- Leistungen über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus
- Krankenhaustagegeld
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlungen)
- Beitragsentlastungen im Alter
- Heilpraktikerbehandlung
Die private beihilfekonforme Krankenversicherung ist für Beamte in der Regel deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Beamte haben fast ausnahmslos einen Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Geburten. Der Dienstherr übernimmt einen festgelegten Prozentwert der anfallenden Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen oder auch Medikamente.
In der Regel erhält ein lediger Bundesbeamter eine Beihilfe von 50 Prozent, d.h. der Dienstherr erstattet ihm die Hälfte seiner anfallenden Krankheitskosten. Auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes benötigt der Beamte daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung genannt. Diese Krankenversicherung trägt die Hälfte seiner Gesundheitskosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt sind. Diese Darstellung ist sehr vereinfacht, beschreibt die Situation für Beamte aber sehr gut.
Beamte erhalten die staatliche Beihilfe
Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung oder den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen. Es gibt somit 17 verschiedene Beihilfeverordnungen, auf die die beihilfekonforme Krankenversicherung abgestimmt werden muss.
Bundesbeamte mit maximal einem Kind erhalten eine Beihilfe von 50 Prozent der Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Hat der Beamte zwei oder mehr Kindern steigt die Beihilfe auf 70 Prozent. Ehe- oder Lebenspartner von Beamten sind, wenn sie fest gelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, ebenso beihilfeberechtigt wie die Kinder des Beamten. Für nicht erwerbstätige Ehepartner erhalten Bundesbeamte eine Beihilfe von 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Bundesbeamte im Ruhestand erhalten ebenfalls 70 Prozent Beihilfe, wodurch die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung für Pensionäre sinken.
Privat beihilfekonform versicherte Beamtinnen erhalten ein Mutterschaftsgeld
Für Frauen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung kann beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beantragt werden. Vom Dienstherrn erhalten sie zusätzlich ihr Nettogehalt abzüglich einer Summe von 13 Euro pro Kalendertag im Zeitraum der Mutterschaft.
Die Beihilfe der Landesbeamten ist in den Verordnungen der 16 Bundesländer geregelt. Es gibt eine bunte Vielfalt an Beihilfeansprüchen, bis hin zur pauschalen Beihilfe in einigen Bundesländern, die sich aber nur für schwer Kranke, Teilzeitbeamte und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen lohnen kann. Zum Beispiel zahlt die Beihilfe in Baden-Württemberg für die Erstausstattung von neugeborenen Kindern pauschal 250 Euro, in Nordrhein-Westfalen aber nur 170 Euro. In vielen Bundesländern werden keine Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer, ein Doppelzimmer, die freie Krankenhauswahl oder die Behandlung durch den Privatarzt übernommen. In Bayern können Beamte diese Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen dafür aber 33 Euro am Tag im Krankenhaus selbst.
Die private beihilfekonforme Krankenversicherung muss regelmäßig angepasst werden.
Ändert sich der Beihilfesatz des Beamten, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung, muss der private Krankenversicherungsschutz entsprechend angepasst werden, so dass die Gesamtleistung immer bei 100% liegt. Auch ein Bundeslandwechsel kann einen Bedarf an Anpassung auslösen. Um die Versorgungslücke der Beihilfe zu schließen, können Beamte bei ihrem Krankenversicherer einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif abschließen.
Die Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
Beihilfeversicherungen bieten Beamten die Vorteile eines privaten Versicherungsschutzes und eines kompletten Privatpatientenstatus beim Arzt. Bei einem Krankenhausaufenthalt hat der Beamte den Status eines Privatpatienten, d.h. Beamte werden je nach gewähltem Tarif im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer untergebracht und auf Wunsch vom Privatarzt behandelt.
Viele beihilfekonforme Krankenversicherer zahlen alternativmedizinische Behandlungen bei einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde. Diese Leistungen müssen sich gesetzlich versicherte Beamte bei einer Zusatzversicherung einkaufen oder selbst zahlen.
Für Bundesbeamte und Landesbeamte ist daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung die beste Wahl und objektiv betrachtet alternativlos. Beamte zahlen deutlich weniger für ihren Versicherungsschutz in den beihilfekonformen Tarifen als etwa ein Selbstständiger, der 100% der Kosten mithilfe seiner privaten Krankenvollversicherung versichert.
Die Anwärtertarife für Beamte in Ausbildung zeichnen sich durch besonders günstige Beiträge aus, da hier keine Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung (Beamter auf Widerruf) wird der Tarif des Beamtenanwärters ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine normale beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt und die notwendigen Altersrückstellungen werden gebildet. In dieser Phase spricht man von einem Beamten auf Probe. Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ergibt sich keine besondere Veränderung im Rahmen der Beihilfe, aber ab diesem Zeitpunkt steht dem Beamten die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit zu.
Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte
Durch das SGB (Sozialgesetzbuch) sind Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Dies bedeutet, Beamte haben die freie Wahl zwischen einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenkasse. Entscheidet sich der Beamte gegen die private beihilfekonforme Krankenversicherung, so muss er sich gesetzlich krankenversichern. In den seltensten Fällen ist dieses objektiv betrachtet sinnvoll. Im Gegensatz zu normale Angestellten müssten Beamte den vollen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse ohne einen Arbeitgeberanteil selbst zahlen. In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen gibt es die wieder eingeführte pauschale Beihilfe seit neuestem. Die pauschale Beihilfe lohnt sich aber nur für schwer erkrankte Beamte, Beamte in Teilzeit und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen (<A10).
Heilfürsorge für Beamte mit hoheitlichen Aufgaben/im Sicherheitsbereich
Beamte mit hoheitlichen Aufgaben oder gefährlichen Tätigkeiten sind bis zur Pensionierung oder der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht beihilfeberechtigt. Für diese Beamten zahlt der Staat die Heilfürsorge, also 100% der entstehenden Kosten für Krankheiten, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten. In diesen Bereich fallen Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten. Angehörige (Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder) von Heilfürsorgebrechtigten haben einen Anspruch auf Beihilfe, wie auch Beamte, wenn sie pensioniert werden.
Ist ein Beamter nicht mehr in der Lage seinen Dienst auszuführen, sei es durch Krankheit, Unfall, psychische Erkrankungen, etc., erhält er von seinem Dienstherren ein Ruhegehalt, dass allerdings deutlich unter der bisherigen Besoldung liegt. Um diese Versorgungslücke zu schließen empfiehlt es sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen um sich vor den finanziellen Folgen solch eine Dienstunfähigkeit zu schützen .
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung die an die Bedürfnisse und Eigenheiten des Beamtenstatus angepasst ist.
Am wichtigsten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für „Berufsanfänger“ wie den Beamtenanwärter oder den Beamten auf Probe, da die Versorgungslücke hier noch deutlich ausgeprägter ist.
Der Unterschied zwischen der Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist klein aber ungeheuer wichtig.
Beamte können theoretisch gar nicht Berufsunfähig werden, von Amts wegen wird dieser von seinem Dienstherren als Dienstunfähig erklärt.
Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte sich hier jetzt wehren und behaupten, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Für eine Berufsunfähigkeit werden nämlich ganz andere Fakten beachtet (Z.B. Muss ein Berufsunfähigkeitsgrad von mind. 50% nachgewiesen werden,...).
Daher ist für Beamte wichtig, eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer DU-Klause abzuschließen. Diese Klausel sagt aus, dass bei eintritt der Dienstunfähigkeit und automatisch die Berufsunfähigkeit erklärt wird. Hiermit wird viel Ärger, Stress und Leid erspart und Sie haben Zeit sich um das wichtigste zu kümmern. Ihre Gesundheit.
Die Grundlagen zur Dienstunfähigkeit sind im Bundesbeamtengesetz (§44) geregelt.
Ist der Dienstherr der Meinung, dass der Beamte nicht mehr fähig ist seinen Dienst auszuüben, kann er ihn in den Ruhestand versetzten. Hier wird dann geprüft inwiefern Ansprüche auf ein ein Ruhegehalt bestehen.
Ist der Beamte noch keine 5 Jahre im Dienst besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. In diesem Fall wird der Beamte entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier besteht meist noch annähernd kein Versicherungsschutz.
Grad zu Beginn der Tätigkeit ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also unerlässlich.
Wenn ein Beamter, Richter, Soldat, o.ä. wegen eines gesundheitlichen oder körperlichen Grundes, dauerhaft nicht in der Lage ist seinen Dienstpflichten Nachzukommen liegt im deutschen Dienstrecht eine Dienstunfähigkeit vor.
Bei, Dienstverhältnis auf Lebenszeit wird die Person in den Ruhestand versetzt und erhält Versorgung nach den gesetzlichen Regelungen. Diese richten sich nach dem Dienstherren (Gemeinde, Land, Bund) und der Dienstgruppe (Beamter, Richter, Soldat, etc.).
Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn die ursächliche Erkrankung, ohne grobes Verschulden, während der Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen wurde.
Andernfalls wird der Beamte auf Probe aus dem Dienst entlassen.
Beamte auf Widerruf können jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist entlassen werden.
Richter (Bundesrichter und Richter der Länder) können nur in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie schriftlich zustimmen oder wenn sie durch richterliche Entscheidung Dienstunfähig erklärt werden.
Bei Bundesrichtern ist das Dienstgericht des Bundes zuständig.
Das Thema "Dienstunfähigkeitsklausel" sorgt immer wieder für Missverständnisse. Das liegt vor allem daran, dass es hier verschiedenste Ausgestaltungen und Inhalte der Dienstunfähigkeitsklauseln gibt.
Die klassische echte Dienstunfähigkeitsklausel
Die klassische echte Dienstunfähigkeitsklausel hat geleistet, wenn der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Durch den juristischen Status der Versetzung in den Ruhestand als "unwiderlegbare Vermutung", bekam der Versicherer keine weiteren Informationen und hatte auch keine Rechte genauer zu forschen.
Das ist vor allem bei Länderbeamten ein Problem, da diese sich selbst in den Ruhestand versetzen konnten.
Das beste Beispiel ist hier die Privatisierung der Telekom und der Post in den 90er Jahren. Hier wurden viele Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die Versicherer die dies finanziell überlebt haben, leiden bis heute an den Folgen. Daher wird diese Klausel heute nicht mehr angewandt.
Die moderne echte Dienstunfähigkeitsklausel
Die aktuelle echte Dienstunfähigkeitsklausel setzt eine Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Krankheit, Verletzung, Kräfteverfall oder medizinischen Gründen.
Strukturelle Änderungen der Behörden o.ä. stellen heute also keinen Grund mehr für eine Leistung der Versicherer dar.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Die "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel verknüpft zwei Bedingungen für einen Leistungsanspruch.
Einerseits muss die Versetzung in den Ruhestand und eine Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen vorliegen.
Die reine Versetzung in den Ruhestand ist nicht mehr ausreichend!
Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Bei der Vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel leistet bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung. Es können sich hier also auch Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf absichern.
Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel
Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel gilt für Beamte im Sicherheitsbereich (Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte,...) und Beamte im Justizvollzug.
Die Faktoren die bei der Preisermittlung einer Dienstunfähigkeitsversicherung genutzt werden stimmt im groben mit denen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung überein.
Die wichtigsten Punkte sind u.a.:
- Alter zum Vertragsbeginn (Einstiegsalter)
- Tätigkeit
- Gesundheitszustand
- Laufzeit
- Höhe der Rente
- Zusatzbausteine
- etc.
Je früher man sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto günstigere Konditionen bekommt man also, weil das Risiko noch deutlich geringer ist.
Die Kosten setzen sich vor allem aus den Punkten Alter, Gesundheitszustand und der Tätigkeit des Versicherten zusammen.
Für gewöhnlich wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen um die Risikoeinschätzung des Versicherers zu unterstützen.
Wird bei Beamten die "Dienstunfähigkeit" festgestellt, bekommen Sie ein Ruhegehalt und Alimentation.
Wie hoch diese ausfallen hängt von der Dienstzeit und den zuletzt erhaltenen Bezügen ab.
Grob kann man mit 35% bis 75% der letzten Dienstbezüge rechnen.
Haben Sie Ihre Versorgungslücke berechnet, kennen Sie auch den Bedarf an Ihre zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung.
Nach 40 Dienstjahren hat man Anspruch auf die maximale Dienstunfähigkeitsrente von 71,75%. Dies entspricht der normalen Altersrente für Beamte.
Versorgungslücke
Die Versorgungslücke hängt stark vom Status des beamten ab.
Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben deutlich weniger Schutz des Dienstherren als Beamte auf Lebenszeit und müssen dadurch eine größere Versorgungslücke, mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung, ausgleichen.
Beamte auf Widerruf haben überhaupt kein Anspruch auf ein Ruhegehalt durch den Dienstherren. Im Falle einer Dienstunfähigkeit, droht ihnen die Entlassung aus dem Dienst mit einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier gelten dann die gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente.
Dienstbeschädigung
Wird die Dienstunfähigkeit durch einen Unfall während der Dienstzeit ausgelöst, bekommen Beamte auf Probe einen Unterhaltsbetrag vom Dienstherrn. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit.
Bei völliger Erwerbsunfähigkeit beträgt der Unterhaltsbetrag 66% der letzten Dienstbezüge.
Die Höhe der Dienstunfähigkeits-Rente kann frei vereinabrt werden. Einige Versicherer haben aber Höchstsätze die nicht überschritten werden können.
Eine sinnvolle Höhe der Dienstunfähigkeitsrente schließt die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und dem Einkommen vor dem Eintritt der Dienstunfähigkeit.
Eine Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung ist eine besondere Haftpflichtversicherung für alle Staatsdiener, d.h. für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie schützt vor hohen Schadensersatzansprüchen, die aus Schäden während der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen. Eine reine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht aus, um alle Haftungsrisiken abzusichern. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt nur die Schäden, die als Privatperson verursacht wurden. Alle Schäden während der dienstlichen Tätigkeit sollten über eine Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigt für ihre berufliche Tätigkeit unbedingt eine Diensthaftpflicht/Amtshaftpflicht. Der Dienstherr haftet nicht für die Schäden, die sein Beamter bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes während seiner Dienstzeit verursachen. Haftbar gemacht werden kann der Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst selbst - persönlich und unbegrenzt. In der Realität kommen solche Ansprüche und Schäden häufiger vor, als man denkt. Gerade Lehrer, Soldat, Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann oder Polizist haben ein unerwartet höheres Gefahrenpotenzial als viele andere Berufe. Für Schäden, die während der Dienstzeit/Amtszeit einem Dritten zugefügt werden, kann der Beamte selbst haftbar gemacht werden. Wenn ein Lehrer während eines Klassenausfluges die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorgeworfen wird, kann dies schon ein Diensthaftpflichtfall werden. Alle Eltern können schnell nachvollziehen, wie schwierig es ist, einer Gruppe von Kindern im Griff zu haben und wie schnell dabei etwas unvorhergesehenes passieren kann. Der Verwaltungsangestellte muss für finanzielle Schäden aufkommen, wenn er Fehler im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit macht. Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) und der §839 BGB besagen, dass Beamte und alle Arbeiter/Angestellte des öffentlichen Dienstes für Schäden haften, die durch eine Dienstpflichtverletzung dem Dienstherrn oder Dritten entstehen. Nicht nur Lehrer und Polizisten, sondern auch alle anderen, die von Bund und Ländern bezahlt werden, unter anderem Angestellte im Sozialamt und Justizdienst, Bundesbeamte, Rechtspfleger, Staatsanwälte, Richter, Zoll- und Verwaltungsbeamte sowie Soldaten der Bundeswehr haften für Ihre im Dienst verursachten Schäden. Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden können durch den Anspruchsteller gegen den jeweiligen Dienstherrn oder der Behörde geltend gemacht werden. Typischerweise ergeben sich hierdurch für die Staatsdiener Regressforderungen des Dienstherrn, sollte dieser aufgrund von fahrlässigem Verhalten seines Beamten oder Angestellten zu Schadensersatz verpflichtet werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung kann von allen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden. Für wenige Beamtenverhältnisse ist eine Diensthaftpflichtversicherung nicht möglich, dies sind Ärzte, Hebammen, Rettungssanitäter. Diese Berufsgruppen können aber eine Berufshaftpflichtversicherung separat abschließen.
Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung errechnen sich wie folgt:
- Dienstliche Tätigkeit
- die eingeschlossenen Leistungen
- die Höhe der Deckungssummen
- Einschluss einer Selbstbeteiligung
Je nach Tätigkeit kostet eine Diensthaftpflichtversicherung von rund 6 Euro im Jahr für Lehrer, Verwaltungsbeamte etc. bis hin zu 55 Euro im Jahr für Beamte im Sicherheitsbereich wie z.B. Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll und Polizei.
Beamte mit dem Bedarf einer echte Vermögensschadendeckung (z.B. Richter, Staatsanwälte oder Amtsleiter) müssen mit Beiträgen zwischen 15 bis 150 Euro pro Jahr rechnen. Die Höhe richtet sich hier nach der gewünschten Deckungssumme von 25.000 Euro bis 500.000 Euro.
Auch die Zahlungsweise hat einen Einfluss auf den Beitrag, so ist die jährliche Zahlweise bei einer Diensthaftpflichtversicherung in der Regel günstiger als eine ratierliche Zahlweise.
Stiftung Warentest empfiehlt eine Mindestversicherungssumme von 10 Millionen Euro bei der privaten Haftpflichtversicherung. Bei der DBV sind Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst bei der Diensthaftpflichtversicherung mit 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden versichert. Der Kfz- und Geräteregress ist mit 100.000 Euro versichert.
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist allein deshalb notwendig, weil es nicht absehbar ist wann und in welcher Höhe gerechtfertigte oder sogar ungerechtfertigte Ansprüche gegen Beamte/Angestellte im öffentlichen Dienst gestellt werden. Nicht nur als Privatperson, sondern auch in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst für Ihre Fehler verantwortlich. Je größer die Verantwortung ist, desto höher können die Schadenersatzansprüche Geschädigter sein. Neben dem Dienstherrn können auch Dritte direkte Ansprüche stellen. Ein Lehrer der seiner Aufsichtspflicht im Rahmen einer Pausenaufsicht nur einen kurzen Moment nicht nachkommt, kann schnell die Forderungen der Krankenkasse auf sich ziehen, wenn sich ein Kind in dieser Zeit verletzt. Auch der Verlust dienstlicher Schlüssel oder Code Cards kann hohe Kosten verursachen, hier hilft dann die Diensthaftpflichtversicherung.
Die Situation von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst ohne eine Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung kann sogar existenzbedrohend sein.
Im Grundgesetz ist geregelt, dass bei einer Verletzung der Amtspflicht der jeweilige Dienstherr verantwortlich ist, so kann der Dienstherr aber den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden an Dritten in Regress nehmen.
Für an Dritte geleistete Entschädigungen kann der Dienstherr somit Rückforderungen stellen. Für Arbeitnehmer, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) bezahlt werden gilt dasselbe.
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für durch leichte Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden nicht haften. Hierzu zählen unteranderem alltägliche Unachtsamkeiten, wie z.B. wenn versehentlich ein Glas fallen gelassen wird.
Von mittlere beziehungsweise normaler Fahrlässigkeit spricht man, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Ist z.B. ein Polizist abgelenkt und lässt deshalb einen Ladendieb entkommen.
Die Grobe Fahrlässigkeit setzt ein schweres Fehlverhalten des Beamten bzw. Angestellten im öffentlichen Dienst voraus. Vorsätzlich handelt beispielsweise ein Staatsdiener, der aus Ärger über einen direkten Vorgesetzten den dienstlichen Computer absichtlich, d.h. mit Wissen und Wollen, beschädigt. Die Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung greift bei Regressansprüchen des Dienstherrn und bewahrt Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vor Schadensersatzforderungen bzw. begleicht diese. Für vorsätzlichen Taten besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, denn hier liegt „Wissen und Wollen“ vor.
Versicherungsschutz im Rahmen einer Diensthaftpflichtversicherung können nicht nur Beamte in Anspruch nehmen, sondern auch Angestellte des öffentlichen Dienstes können und sollten diesen abschließen. Wichtig ist, dass die Haupttätigkeit des Angestellten in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes stattfindet. So können und sollten z.B. auch Erzieher, Förster, Verwaltungsangestellte, wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten oder Krankenpfleger zu den Versicherten gehören. Für Beamte ist die Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung obligatorisch und sollte ab Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. In Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung und ggf. den notwendigen Ergänzungen für anderer persönliche Risiken (Vermietung, Jagd, Sportboote, Tierhalter etc.) kann hier eine rund um perfekte Lösung zusammengestellt werden.
Die Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung schützt Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, wenn Geschädigte Schadenersatzforderungen direkt anmelden und wenn der Dienstherr sie in Regress nimmt. Das dienstliche Haftpflichtrisiko ist somit versichert.
Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit angerichtete Personen- und Sachschäden können ohne Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Desaster oder gar zu existenziellen Risiken führen. Die empfohlene Mindestdeckungssumme in einer Diensthaftpflichtversicherung ist laut Stiftung Warentest 10 Mio. Euro.
Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, die z.B. beruflich Auskünfte erteilen oder fremde Interessen verwalten benötigen eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Neben Richtern oder Staatsanwälte, für die eine Vermögensschadendeckung Standard ist, sollten ebenfalls alle anderen Beamten, die Vermögensschäden anrichten können, Versicherungsschutz haben. So kann durch Fahrlässigkeit bei der falschen Prüfung einer Steuererklärung ein immenser Vermögensschaden entstehen, gegen die sich ein Finanzbeamter absichern sollte.
Reicht für einen Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst eine Privathaftpflichtversicherung oder sollten auch dienstliche/berufliche Risiken abgesichert werden? Für wen ist eine Diensthaftpflichtversicherung wirklich sinnvoll?
Die meisten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst glauben, dass sie für ihre Fehler, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit anrichten, nicht haften. Dies ist leider nicht richtig, denn der Dienstherr kann Ansprüche an seinen Staatsdiener weitergeben bzw. Regress nehmen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haften für Fehler, sofern sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gemacht werden. Dasselbe gilt auch für Angehörige anderer Berufe im öffentlichen Dienst, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften handeln und haften.
Das Diensthaftpflichtrisiko zu unterschätzen kann sehr teuer werden, auch wenn der Versicherungsschutz nur wenig Euro im Jahr kostet. Kommt es zu einem dienstlichen Haftpflichtschaden, für den der Staatsdiener haftet, erreicht die Schadensumme schnell Größenordnungen, die nur sehr schwer aus dem privaten Vermögen begleichen werden können. Besonders im Falle eines Personenschadens sind schnelle größere Beträge erreicht, denn neben möglichem Schmerzensgeld, lebenslangen Renten auch die Krankenkassen ihre Ausgaben fordern werden. Schmerzensgelder, Heilbehandlungskosten und lebenslange Rentenzahlungen übersteigen häufig die Millionengrenze. Aus diesen Gründen ist ein Verzicht auf eine Diensthaftpflicht/Amtshaftpflicht nicht ratsam.
In jedem Fall ist die Absicherung einer Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, sinnvoll für die nachfolgenden Personen:
- Richter, Staatsanwälte
- Beamte der Steuerverwaltung
- Polizei-, Justiz-, Zoll- und Bundespolizeibeamte
- Lehrer
- Berufsfeuerwehrbeamte
- Verwaltungsbeamte
- Behördenleiter
- Soldaten
Wer nach beamtenrechtlichen Vorschriften handelt und dadurch haftet, sollte ebenfalls nicht auf eine Absicherung der dienstlichen Risiken verzichten. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel:
- Förster
- Postbedienstete
- Kindergärtner, Erzieher
- Pfarrer
- sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
- Krankenpfleger und Krankenschwestern
Nicht versichert werden können im Rahmen einer Diensthaftpflichtversicherung:
- Ärzte und Tierärzte
- Bedienstete mit Tätigkeiten in der Luft-, Raum- und Schifffahrt
- Hebammen und Geburtshelfer
- Rettungssanitäter
Differenziert nach der Art der dienstlichen Tätigkeit muss der Versicherungsschutz passend gewählt werden. Wie in jedem Beruf der freien Wirtschaft birgt auch jede dienstliche Tätigkeit unterschiedliche Risiken, die es abzudecken gilt. So ist das Risiko eines Lehrers, ein anderes Risiko als dass des Feuerwehrbeamten oder Berufssoldaten.
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst der Verwaltungen sollten als wichtige Ergänzung zur Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung, die für alle Personen- und Sachschäden aufkommt, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben. Gerade Fehler in Abrechnungen, verweigerte oder zu viele geleistete Zahlungen können schnell große Vermögensschäden auslösen.
Für Justiz, Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr gibt es eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung für den Sicherheitsbereich. So ist, auch die Gefahren beim dienstlichen Umgang mit Waffen, Munition, sowie das Bewegen von dienstlichen Fahrzeugen abdecken. Ebenso ist der Verlust von Ausrüstungsgegenständen abgesichert.
Wichtig ist, dass die Diensthaftpflichtversicherung exakt zur dienstlichen Tätigkeit passt. Eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer ist nicht die passende Haftpflicht für Soldaten und umgekehrt.
Ein Geschädigter oder auch Anspruchsteller genannt, kann Schadensersatzansprüche nur gegenüber dem Dienstherrn des jeweiligen Lehrers, der schuldhaft seine Dienstpflicht/Amtspflicht verletzt hat, geltend machen. Im zweiten Schritt prüft aber der Dienstherr, ob der Lehrer ggf. schuldhaft gehandelt hat und nimmt Kontakt zum Lehrer auf.
Ist der Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit oder gar vorsätzlich entstanden, so wird der Dienstherr darüber entscheiden, ob er Ansprüche gegenüber dem Lehrer oder Referendar geltend macht. Kommt die gesetzliche Unfallversicherung des Dienstherrn nicht für einen entstandenen Personenschaden auf, wird er Regress bei seinem Lehrer oder Referendar nehmen.
Bei der Wahl der richtigen Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung für Lehrer und Referendare kommt es auf ein paar relevante Inhalte an:
- Schlüsselschäden (private-, berufliche- und dienstliche) sollten inkludiert sein
- Deckungssummen mindestens 10 Mio. für Personen- und Sachschäden
- Mitversicherung von Schäden am fiskalischen Eigentum
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
- Nachhaftung für später angemeldete Schäden mindestens 5 Jahre
Im Rahmen einer Diensthaftpflicht/Amtshaftpflicht oder Privathaftpflicht sollte in jedem Fall der Verlust fremder Schlüssel mitversichert sein. Eine grobe Fahrlässigkeit kann vorliegen, wenn ein Lehrer seinen Dienstschlüssel in einem nicht verschlossenen Klassenraum zurücklässt. Bei Diebstahl des Dienstschlüssel in Folge dessen, wird die Schulleitung entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Eventuell muss die zentrale Schließanlage der gesamten Schule getauscht werden. Schnell kommen hier Summen von 5.000 bis 25.000 Euro zusammen und dem Lehrer droht bei grob fahrlässigem Verhalten der Regress durch den Dienstherrn. Der Lehrer oder Referendar muss privat für den entstandenen Schaden und den gesamten Austausch der Schließanlage aufkommen.
Die Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung prüft die erhobenen Regressansprüche des Dienstherrn, befriedigt berechtigte Ansprüche und weist unberechtigte Ansprüche zurück – notfalls auch als passive Rechtschutzversicherung vor Gericht.