Versicherungen für Bundespolizisten

Die wichtigsten Versicherungen für Polizisten beim Bund

Als Bundespolizist oder Bundespolizistin tragen Sie eine große Verantwortung – und zwar nicht nur für die Sicherheit unseres Landes, sondern auch, wenn es um Ihre eigene Gesundheit und Sicherheit geht. Ihr Dienst als Polizist bringt viele Herausforderungen mit sich, die automatisch und stets mit Risiken und Unvorhersehbarkeiten verbunden sind.

Umso wichtiger ist es demnach, dass Sie sich mit der richtigen Beamtenversicherung für alle Eventualitäten absichern. Die richtige Versicherung für Polizisten, die beim Bund tätig sind, sorgt jedoch nicht nur dafür, dass Sie im Falle eines unerwarteten Ereignisses finanziell geschützt sind, sondern auch, dass Sie sich auf Ihre Gesundheit und Karriere konzentrieren können, ohne sich unnötig Sorgen machen zu müssen.

Besonders wichtig sind für Sie als Polizist die private Krankenversicherung, die Dienstunfähigkeitsversicherung und die Diensthaftpflichtversicherung: Diese Versicherungen bieten Ihnen als Polizist maßgeschneiderte Absicherungsmöglichkeiten, die den besonderen Anforderungen Ihres Berufs als Beamter bzw. als Beamtin gerecht werden.

Doch warum genau sind diese Versicherungen für Sie als Bundespolizist so wichtig? Wann haben Sie als Polizist beim Bund Anspruch auf die Heilfürsorge; wann erhalten Sie Beihilfe durch Ihren Dienstherrn? Und welche Regelung findet Anwendung, wenn Sie als (ehemaliger) Polizist beim Bund in den Ruhestand gehen? Im Folgenden werfen wir einen detaillierten Blick auf die wesentlichen Aspekte dieser Versicherungen und Fragen.

Gerne können Sie sich auch persönlich an unsere DBV Experten wenden. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen weiter.

Ihre Laufbahn als Bundespolizeibeamter

Vor der Pensionierung durchlaufen Sie als Polizist beim Bund drei Phasen, in denen sich Ihr Versicherungsbedarf verändert. Je nach Lebensabschnitt sollten Ihre Versicherungen an die neuen Anforderungen angepasst werden, um optimal abgesichert zu sein.

Die Beamtenlaufbahn eines Bundespolizisten

Polizeibeamte auf Widerruf
  • Ausbildungsphase / Studium zum
    • einfachen
    • mittleren
    • gehobenen
    • höheren Dienst
  • Polizeianwärter
Pfeil nach unten rechts
Polizeibeamter auf Probe
  • Probezeit
    • grundsätzlich 3 Jahre (kann abw.)
    • nach erfolgreichem Bestehen der Abschlußprüfung
Pfeil nach unten rechts
Polizeibeamter auf Lebenszeit
  • Voraussetzungen
    • amtsärztliche Untersuchung
    • positives Beurteilungsgespräch

Wir beraten Sie gerne umfassend und individuell, damit Sie in jeder Phase als Polizist den passenden Schutz genießen.

Die wichtigsten Versicherungen für Bundespolizisten

Als Bundespolizist führen Sie Ihren Dienst gewissenhaft aus. Mit den idealen Versicherungen schützen Sie sich vor Risiken, denen Sie selbst im Dienst ausgesetzt sind und den Schäden, die durch Sie im Dienst verursacht wurden.

Zu den wichtigsten Versicherungen für Polizeianwärter bzw. Polizisten beim Bund gehören:

  • Anwartschaft für Bundespolizeianwärter und Pflegepflichtversicherung (PVB) im Bund mit Anspruch auf Heilfürsorge
  • Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel / Polizeidienstfähigkeit
  • Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten beim Bund

Mit jeder Versicherung sichern Sie sich während Ihrer Tätigkeit als Polizist beim Bund ideal ab – und zwar ganz gleich, ob sie noch Polizeianwärter oder bereits verbeamteter Bundespolizist sind.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen kurz die jeweilige Versicherung; erklären, was es mit der Anwartschaftsversicherung für Polizisten auf sich hat und erläutern, welche Rolle Ihr Dienstherr dabei einnimmt bzw. wie Sie von der Heilfürsorge und Beihilfe durch Ihren Dienstherrn profitieren.

Anwartschaftsversicherung auf private beihilfekonforme Krankenversicherung für Bundespolizisten

Die Anwartschaft (oder auch Anwartschaftsversicherung) auf eine private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) ist für die meisten Polizisten beim Bund die erste Wahl beim Thema Gesundheitsvorsorge, da sie gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) viele Vorteile bietet. Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie bspw. die Möglichkeit, von besonders günstigen Tarifen und maßgeschneiderten Angeboten zu profitieren, die speziell für die Bedürfnisse von Beamten entwickelt wurden. Ein weiterer großer Vorteil der PKV ist außerdem, dass sie Ihnen als Polizist deutlich umfangreichere Leistungen bietet als die gesetzliche Krankenversicherung. Während die GKV eine Grundversorgung gewährleistet, können Sie sich bei der PKV für erweiterte Leistungen entscheiden, die Ihre Gesundheitsversorgung deutlich verbessern. Bis zur Pensionierung steht Ihnen als Bundespolizist die Heilfürsorge zu, so dass Sie für den Zeitraum bis dorthin lediglich die Anwartschaft benötigen.

Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit ist eine kleine Anwartschaft vollkommen ausreichend und zu empfehlen. Ab der Verbeamtung auf Lebenszeit sollten Sie unbedingt auf eine große Anwartschaft umstellen. Wir beraten Sie gerne detailliert zur jeweiligen Anwartschaftsversicherung.

Leistungen der PKV im Überblick, die Sie als Pensionär im Ruhestand und in Teilen auch während Ihrer aktiven Dienstzeit als Polizist nutzen können:

  • Schnellere Terminvergaben: Verkürzte Wartezeiten für Arzttermine, Spezialisten und Krankenhausaufenthalte.
  • Freie Arztwahl: Sie können selbst entscheiden, welchen Arzt oder Facharzt Sie konsultieren, ohne auf Hausarztüberweisungen angewiesen zu sein.
  • Erweiterte medizinische Leistungen: Zugang zu zusätzlichen Behandlungen, die über die Grundversorgung der GKV hinausgehen (z.B. alternative Heilmethoden, Heilpraktiker, Spezialbehandlungen).
  • Bessere Krankenhausversorgung: Wahl von Privatkliniken und Einzelzimmern bei Krankenhausaufenthalten.
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz: Höhere Erstattungen für Zahnarztbehandlungen, Zahnprothesen und kieferorthopädische Maßnahmen.
  • Arzneimittel: Größere Auswahl und bessere Erstattung für verschreibungspflichtige Medikamente.
  • Psychotherapeutische Behandlung: Günstigere Konditionen und kürzere Wartezeiten bei psychotherapeutischen Leistungen.
  • Reha-Maßnahmen: Erweiterte Möglichkeiten zur Rehabilitation und schnellere Genehmigungen für Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Weltweiter Schutz: Die PKV beinhaltet oft auch eine Auslandskrankenversicherung, die Sie im Ausland absichert.

Die Kosten für Ihre Gesundheitsvorsorge tragen Sie jedoch nicht allein: Sie erhalten von Ihrem Dienstherrn einen Zuschuss von 70% zu Ihren Krankheitskosten, sobald Sie im Ruhestand sind. Dieser Zuschuss wird als „Beihilfe“ betitelt und sorgt dafür, dass Sie sich günstig – und trotzdem mit individuellen Leistungen – in der Privaten beihilfekonformen Krankenversicherung versichern können. Dies bedeutet für Sie, dass Sie als Pensionär im Ruhestand lediglich 30% Versicherungsschutz bei Ihrer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung selbst versichern müssen und dementsprechend günstige Beiträge haben. Die anderen Kosten übernimmt Ihr Dienstherr.

Heilfürsorge für Bundespolizisten

Als Polizist beim Bund haben Sie, wie eben erwähnt, Anspruch auf Heilfürsorge: Die Heilfürsorge übernimmt die Krankheitskosten für medizinische Behandlungen für Medikamente, Zahnersatz und andere gesundheitsbezogene Ausgaben. Diese staatliche Leistung wird für Beamte im hoheitlichen Dienst in Deutschland gewährt, um Ihre Kosten für die Gesundheitsversorgung zu reduzieren, da Sie als Polizeianwärter bzw. Polizist beim Bund schließlich nicht in das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzahlen. Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in der Regel den Leistungen der GKV.

Als Polizist beim Bund erstattet Ihnen Ihr Dienstherr dann im Ruhestand einen Anteil von 70% der anfallenden Kosten (Beihilfe). Je nach Familiensituation erhalten Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen ebenfalls vom Dienstherrn zwischen 50 und 70% Beihilfe. Da Ihr Dienstherr im Rahmen der Beihilfe jedoch nur ein Teil der Kosten abdeckt, wird sie meistens in Verbindung mit der Privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgeschlossen, um die verbleibenden Kosten zu decken. Die PKV ergänzt somit die Beihilfe und sorgt dafür, dass Sie im Krankheitsfall nicht nur auf die Beihilfe angewiesen sind, sondern auch eine umfassendere medizinische Versorgung genießen können.

Als heilfürsorgeberechtigter Polizist beim Bund können Sie auch schon während Ihrer aktiven Zeit von umfangreichen Zusatzleistungen profitieren, wenn es um Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen oder Krankenhausaufenthalte geht.

Wie Sie als Polizeianwärter bzw. Bundespolizist / Bundespolizistin von den Zusatzleistungen und unseren günstigen Ergänzungstarifen profitieren, sagen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit unseren DBV Beratern. Oder haben Sie Fragen zur Beihilfe durch Ihren Dienstherrn? Wir beraten Sie gerne.

Die Pflegepflichtversicherung für Bundespolizisten

Als Bundespolizist unterliegen Sie besonderen Vorschriften zur Absicherung im Pflegefall bzw. wenn Sie von einem Pflegegrad betroffen sind. Die Pflegepflichtversicherung (PVB) ist dabei ein zentraler Baustein Ihrer sozialen Sicherheit und für alle Polizisten beim Bund verpflichtend. Ganz gleich, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind: Der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung ist unverzichtbar und schützt Sie, falls Sie pflegebedürftig werden.

Für Bundespolizisten mit Heilfürsorge stellt sich oft die Frage, wie der Versicherungsstatus die Pflegepflichtversicherung beeinflusst. Während gesetzlich Versicherte automatisch über ihre Krankenkasse pflegeversichert sind, müssen privat Versicherte eine Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen. Da die Heilfürsorge keine Pflegeversicherung umfasst, ist es besonders wichtig, dass Sie den optimalen Tarif finden, um im Falle eines Pflegegrads umfassend abgesichert zu sein.

Pflegepflichtversicherung: Ihre Optionen im Überblick

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind in Deutschland gesetzlich im Sozialgesetzbuch XI geregelt und bei allen Anbietern identisch. Ob Sie sich für die Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Bundespolizist keinen Zuschuss Ihres Dienstherrn zu den Beiträgen erhalten. Etwaige Beitragsanpassungen oder -erhöhungen tragen Sie selbst.

Bei der Auswahl der passenden Pflegepflichtversicherung ist ein beihilfekonformer Tarif entscheidend, damit Sie auch als Pensionär von den bestmöglichen Konditionen profitieren. Besonders für Heilfürsorgeberechtigte ist es ratsam bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit eine kleine Anwartschaft in die Versicherung einzuschließen, um langfristig finanzielle Vorteile zu sichern. Als heilfürsorgeberechtigter Bundespolizist mit Verbeamtung auf Lebenszeit ist eine große Anwartschaft obligatorisch, denn nur so können die Beiträge im Alter gering gehalten werden und auch das so genannte Langlebigkeitsrisiko ist abgesichert.

Frühzeitig absichern

Innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt müssen Sie als Bundespolizist den Nachweis einer Pflegepflichtversicherung erbringen. Eine lückenlose Absicherung ist unerlässlich, um Zuschläge oder Nachteile zu vermeiden. Ein großer Vorteil: In der Pflegepflichtversicherung werden keine Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen erhoben.

Die Pflegepflichtversicherung (PVB) sichert Ihnen unabhängig vom Pflegegrad den Zugang zu allen notwendigen Leistungen. Mit monatlichen Beiträgen von etwa 30 Euro – abhängig von Eintrittsalter und optionalen Zusatzleistungen – ist die Pflegepflichtversicherung eine günstige Absicherung, die Sie im Alter finanziell unterstützt.

Die ideale Pflegepflichtversicherung von der DBV

Eine gute Pflege im Alter sorgt – auch mit Pflegegrad bzw. als Pflegefall – für mehr Lebensqualität und eine ideale Versorgung. Unsere DBV Experten stehen Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite, um die für Sie optimale Pflegepflichtversicherung zu finden.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Bundespolizisten

Die Dienstunfähigkeitsversicherung (kurz: DU oder DUV) ist für Sie als Polizist, der beim Bund tätig ist, eine besonders wichtige Absicherung, da Polizisten schließlich einer Vielzahl von physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Ein Unfall im Dienst oder eine ernsthafte Erkrankung kann dazu führen, dass Sie Ihre dienstlichen Aufgaben als Polizist oder Polizeianwärter nicht mehr vollständig erfüllen können. In einem solchen Fall schützt Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung vor finanziellen Einbußen und sorgt dafür, dass Sie weiterhin ein regelmäßiges Einkommen erhalten.

Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung ist speziell auf die Anforderungen und Gegebenheiten von Polizisten zugeschnitten und unterscheidet sich damit von einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich.

Warum ist die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig?

Ihr Dienst als Polizist ist körperlich anspruchsvoll und kann sowohl die körperliche als auch psychische Gesundheit beeinträchtigen. Belastungen durch lange Arbeitszeiten, Stress, körperliche Überforderung oder traumatische Erlebnisse gehören zu Ihrem Alltag – und nicht selten kommt es dadurch zu einer Dienstunfähigkeit. Jeder fünfte Beamte wird im Laufe seiner Dienstzeit dienstunfähig.

Sollte dieser Fall eintreten, sind Sie auf eine verlässliche Absicherung angewiesen, um Ihre Lebensqualität und die Existenz Ihrer Familie zu sichern und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Ohne eine Dienstunfähigkeitsversicherung würden Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit auf Ihre regulären Bezüge angewiesen sein, die möglicherweise nicht ausreichend sind, um Ihren Lebensstandard zu halten.

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Absicherung bei Dienstunfähigkeit: Die Dienstunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass Sie bei einer dienstbedingten Erkrankung oder einem Dienstunfall weiterhin ein Einkommen erhalten, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Dienst als Polizist auszuüben.
  • Feste Rentenzahlungen: Falls Sie dienstunfähig werden, erhalten Sie eine monatliche Rente, die Ihren Einkommensverlust ausgleicht. Die Höhe dieser Rentenzahlung ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme und kann Ihren aktuellen Lebensstandard weitgehend sichern.
  • Spezifische Ausrichtung auf den Dienst als Polizist beim Bund: Im Gegensatz zur normalen Berufsunfähigkeitsversicherung, die allgemeiner Natur ist, berücksichtigt die Dienstunfähigkeitsversicherung spezifische Aspekte Ihres Berufes als Polizist. Diese Versicherung bezieht sich direkt auf die Anforderungen und Gefahren, die mit Ihrer Tätigkeit verbunden sind, wie etwa Unfälle im Einsatz oder psychische Belastungen aufgrund stressiger oder traumatischer Erlebnisse.
  • Flexibilität bei der Wahl der Leistungen: Sie können den Umfang Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung als Polizist selbst bestimmen. Neben der Höhe der Rentenzahlung können auch weitere Zusatzleistungen vereinbart werden, die im Fall einer Dienstunfähigkeit greifen, wie zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen oder Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung.
Finanzielle Auswirkungen der Dienstunfähigkeit

Besonderheiten der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten beim Bund

Im Falle einer Dienstunfähigkeit ist es für Sie als Polizist bei der Bundespolizei besonders wichtig, dass der Versicherungsschutz auf die spezifischen Anforderungen Ihres Polizeidienstes eingeht: Während eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung dienstspezifische Gefahren und Risiken nur bedingt bis gar nicht berücksichtigt, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung auf diese Aspekte zugeschnitten.

Sie berücksichtigt unter anderem:

  • Dienstbedingte Verletzungen und Unfälle: Wenn Sie aufgrund von Unfällen oder Verletzungen, die während des Dienstes entstehen, nicht mehr in der Lage sind, Ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen, greift die Dienstunfähigkeitsversicherung.
  • Psychische Erkrankungen: Auch psychische Erkrankungen, die durch die Belastungen des Polizeidienstes entstehen, werden in der Dienstunfähigkeitsversicherung berücksichtigt. Diese Art von Erkrankung wird häufig nicht durch herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherungen abgedeckt, spielt jedoch eine zentrale Rolle im Polizeidienst.
  • Frühzeitige Absicherung: Es ist ratsam, die Dienstunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, um im Fall von schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen auf einen umfassenden Versicherungsschutz zurückgreifen zu können.

Fazit

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Sie als Polizist ein unverzichtbares Sicherheitsnetz, das im Falle von Unfällen oder Erkrankungen, die Ihre Fähigkeit zur Erfüllung Ihres Dienstes beeinträchtigen, greift. Sie schützt vor finanziellen Einbußen und stellt sicher, dass Sie auch im Falle einer Dienstunfähigkeit weiterhin abgesichert sind. Insbesondere als junger Polizist bzw. Polizeianwärter sollten Sie sich frühzeitig Gedanken um eine umfassende Dienstunfähigkeitsversicherung machen, da Ihr Dienstherr Ihnen erst nach frühestens fünf Jahren ein Ruhegehalt auszahlt.

Eine frühzeitige Absicherung sorgt dafür, dass Sie sich auch in schwierigen Zeiten auf eine verlässliche finanzielle Unterstützung verlassen können.

Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten beim Bund

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie als Polizist bei der Bundespolizei bzw. Polizeianwärter vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie während der Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Während Ihres Dienstes geraten Sie immer wieder in Situationen, in denen durch Ihre Handlungen oder durch unvorhergesehene Umstände Schäden entstehen – sei es bei einer Verfolgungsjagd, bei einer Festnahme oder in anderen, potenziell gefährlichen Gegebenheiten.

Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Bundespolizei entstehen und schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen einer möglichen Haftung. Gerade bei Einsätzen im öffentlichen Raum, bei polizeilichen Maßnahmen oder in Konfliktsituationen können schließlich unvorhergesehene Schäden auftreten, die ohne eine Versicherung erhebliche Folgen für Sie haben könnten.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung für Bundespolizisten

In Ihrem Dienst ist es Ihnen nicht immer möglich, die Konsequenzen Ihrer Handlungen oder der Umgebung sofort abzusehen. In solchen Momenten können Schäden an Dritten entstehen, für die Sie möglicherweise haftbar gemacht werden. Ohne eine Diensthaftpflichtversicherung wären Sie im Falle eines Schadens auf sich allein gestellt und müssten die finanziellen Konsequenzen selbst tragen.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung

  1. Absicherung bei Personen- und Sachschäden: Wenn Sie im Dienst durch Ihr Handeln Personen verletzen oder Sachschäden verursachen, übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die Kosten. Dies umfasst sowohl die Schadenersatzforderungen von Dritten als auch die Anwalts- und Gerichtskosten.
  2. Schutz vor Haftungsansprüchen: Die Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie während Ihrer Diensttätigkeit für einen Schaden haftbar gemacht werden. Dies kann sowohl im Innen- als auch im Außendienst passieren.
  3. Deckt auch unvorhergesehene Schäden ab: Auch wenn ein Schaden unabsichtlich oder in einer stressigen Situation entsteht, sind Sie versichert. Wenn beispielsweise eine ungewollte Handlung zu einem Schaden führt, der nicht unmittelbar vorhersehbar war, springt die Diensthaftpflichtversicherung ein.
  4. Rechtskostenübernahme: Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, übernimmt die Versicherung die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und andere rechtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Schadensregulierung entstehen.
  5. Verteidigung bei unberechtigten Forderungen: Sollte jemand versuchen, unberechtigt Schadenersatz von Ihnen zu verlangen, schützt die Versicherung auch in diesem Fall und übernimmt die Kosten für die Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche.

Beispiele aus Ihrem Dienstalltag

  1. Sachschaden bei einem Einsatz: Stellen Sie sich vor, Sie sind während eines Polizeieinsatzes in einem Bahnhof tätig und es kommt zu einem schnellen Zugriff auf eine verdächtige Person. In der Eile stürzen Sie auf einen Tisch, wodurch ein teurer Computer beschädigt wird. Der Eigentümer des Geräts stellt Schadenersatzforderungen an die Bundespolizei – in diesem Fall würde Ihre Diensthaftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden übernehmen und Sie vor den finanziellen Folgen schützen.
  2. Personenschaden bei einer Festnahme: Angenommen, während einer Festnahme kommt es unabsichtlich zu einer Verletzung des Festgenommenen. Vielleicht wird die Person während des Zugriffes leicht gestoßen oder zu Boden gebracht, was zu einer Verletzung führt. Der Verletzte könnte Schadenersatz fordern. Ihre Diensthaftpflichtversicherung würde in einem solchen Fall für die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen aufkommen und Sie vor den Forderungen schützen.

Die Diensthaftpflichtversicherung ist somit speziell darauf ausgelegt, Ihnen den Rücken freizuhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer polizeilichen Tätigkeit unabsichtlich Schäden verursachen. Diese Versicherung für Beamte stellt sicher, dass Sie nicht persönlich für die finanziellen Folgen eines Schadens haften müssen, der in Zusammenhang mit Ihrem Dienst steht.

Ohne eine Diensthaftpflichtversicherung können selbst kleinere Fehler oder Missverständnisse zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, die Sie nicht selbst tragen sollten – weder als Polizeianwärter noch als erfahrener Polizist beim Bund.

Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung für Polizeianwärter bzw. Polizisten beim Bund sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihre Arbeit ohne die Sorge vor finanziellen Folgen ausüben. Sollten Sie Mitglied in der DPolG sein, profitieren Sie von einer Gruppendiensthaftpflichtversicherung über Ihren Berufsverband und benötigen nicht zwingend eine eigene Diensthaftpflichtversicherung. Sie profitieren als DPolG Mitglied außerdem zusätzlich von unterschiedlichen Nachlässen unserer Produkte. Sprechen Sie uns gerne an.

Flyer SicherheitWir haben Ihnen nun einige Versicherungen vorgestellt, die für Sie als Polizist oder Polizeianwärter, sowohl bei der Bundespolizei als auch bei der Landespolizei, besonders wichtig sind. Haben Sie bereits die passenden Versicherungen abgeschlossen?

Gern stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, alle wichtigen Versicherungen für den Sicherheitsbereich zusammenzustellen. Mit einer individuellen Beratung finden wir gemeinsam den besten Versicherungsschutz für Sie.

Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche, Bedürfnisse sowie Ihre Ziele und finanziellen Möglichkeiten. Unser Team der DBV ist gerne für Sie da!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die besonderen Regelungen der „freien“ Heilfürsorge gelten für Beamte, die im aktiven Dienst sind und Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung (Sicherheitsbereich) ausüben. Dazu gehören in erster Linie Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten. Für diese Berufsgruppen besteht die sogenannte „freie“ Heilfürsorge und im Bereich der Bundeswehr die truppenärztliche Versorgung. Der Begriff „freie“ hat in diesem Zusammenhang heute keine Bedeutung mehr, denn auch für heilfürsorgeberechtigte Beamte gilt das Leistungspaket der Beihilfe zu 100%.

In der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr des Beamten die notwendigen medizinischen Leistungen zu 100 Prozent, so dass in diesem Fall keine beihilfekonforme Krankenversicherung, sondern lediglich eine Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung erforderlich ist. Die Leistungen werden dabei ausschließlich als Sachbezüge gewährt.

Die Heilfürsorge kann allerdings nicht von Familienangehörigen genutzt werden, sie erhalten lediglich Beihilfe. Die Heilfürsorge endet mit der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand (Dienstunfähigkeit) oder der Pensionierung des Beamten. Dann tritt ebenfalls die Beihilfe ein. Ab dem Tag der Pensionierung ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung notwendig.

Für alle Heilfürsorgeberechtigten ist eine Anwartschaftsversicherung und eine Pflegepflichtversicherung obligatorisch. Ob dem Heilfürsorgeberechtigten eine kleine Anwartschaft (bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in jedem Fall empfehlenswert) oder eine große Anwartschaft empfohlen wird, ergibt sich aus der persönlichen Situation und Lebensplanung.

Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.

Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.

Der jeweilige Dienstherr gewährt Beamten sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall (ebenso bei Vorsorge, Impfungen und Geburtsfällen), die sogenannte Beihilfe. Die ledigen Beamten bekommen grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe, EhepartnerInnen 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe. Diese Regelung gilt nicht für Hessen und Bremen. Für Beamte ist daher eine private Restkostenkrankenversicherung (beihilfekonforme Krankenversicherung) zur Ergänzung auf 100 Prozent die richtige Wahl. Möglich ist für alle Beamte ebenfalls der Basistarif. Die wichtigsten Beamtenversicherer haben sich verpflichtet, Beamtenanwärter und Beamte auf Probe zu erleichterten Bedingungen aufzunehmen. Bestimmte Beamte, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte, haben in den meisten Bundesländern während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf die Heilfürsorge. Für Soldaten der Bundeswehr besteht mit der truppenärztlichen Versorgung ein besonderer Anspruch.

Darunter wird die vollständige Übernahme von Krankheitskosten (ebenso Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburtsfälle) durch den Dienstherrn verstanden. Die Heilfürsorge des Dienstherrn ersetzt in diesem besonderen Fall die GKV oder PKV. Ehepartner oder Kinder können in der Heilfürsorge nicht untergebracht werden, sie haben jedoch einen Beihilfeanspruch wie die Angehörigen anderer Beamtengruppen. Mit der Pensionierung oder der Dienstunfähigkeit und dem daraus folgendem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge.
Mit dem Beginn der Pensionierung besteht dann ein Beihilfeanspruch, in den meisten Fällen von 70%, der für den verbleibenden prozentualen Anteil mit einem privaten Restkostentarif auf 100 Prozent aufgefüllt werden muss. Heilfürsorgeberechtigte Beamte sollten bereits mit Beginn ihres Heilfürsorgeanspruches eine Anwartschaftsversicherung auf die beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. In der Regel wird dies in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung gemacht. Bei der Wahl der Anwartschaft stehen rund 40 Versicherer in Deutschland zu Verfügung, wovon aber nur eine Hand voll in der Lage ist, die notwendige Sicherheit auch über Jahrzehnte zu bieten. Neutrale oder gar unabhängig Beratung ist am Markt leider kaum zu finden. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich von den großen fünf Spezialversicherern für Beamte Angebote erstellen zu lassen und zu vergleichen. Selbst die großen Vergleichsportale haben nicht alle Versicherer im Zugriff. Die beiden größten Versicherer für den Öffentlichen Dienst arbeiten nicht mit Vergleichsportalen oder Maklern zusammen.

Für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen, also Beamte auf Widerruf, gibt es besonders günstige Ausbildungsbeiträge. Der Leistungsumfang unterscheidet sich nicht von den Normaltarifen für Beamte. Der günstige Beitrag wird von den Versicherern angeboten, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Dies erfolgt erst mit der Verbeamtung auf Probe, also nach dem Referendariat oder einer anderen Ausbildung. Der Beitrag für diese Tarife liegt deutlich unter dem Beitrag für die GKV. Als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter müssen Sie sich vor Beginn der Ausbildung oder des Referendariats entscheiden, ob die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die beihilfekonforme Krankenversicherung die passende Lösung ist.

Bei der Wahl des beihilfekonformen Krankenversicherers ist neben den Beiträgen als Anwärter auch bzw. gerade der danach geltende Beitrag und die Größe des Versichertenkollektivs relevant.

Sollte nach dem Ausbildungsende keine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter diesen Voraussetzungen möglich:

  •  Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
  • Eintritt in die Familienversicherung des Partners

Sollte beides nicht möglich sein, muss innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruches der Versicherungsschutz auf 100 Prozent aufgestockt werden, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben. Eine Gesundheitsprüfung bei der erneuten Aufnahme einer verbeamteten Tätigkeit wird hierdurch ebenfalls vermieden.

Bei Eintritt in die GKV sollte in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung, die zwischen einem und rund zehn Euro im Monat kostet, abgeschlossen werden, damit keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Die richtige private beihilfekonforme Krankenversicherung

In einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bestehen neben der Möglichkeit die Beihilfe des Dienstherrn zu erhalten auch viele weitere Vorteile:

  • schnellere Terminvergabe bei allen Ärzten
  • freie Medikamentenvergabe ohne Budgetierung
  • vertraglich vereinbarte Leistungen beim Versicherer
  • Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung bei Leistungsfreiheit*

*Einige Versicherer zahlen die Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme von   Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen, andere zahlen in diesem Fall keine Beitragsrückerstattung.

Auch Referendarinnen und Referendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es stellt sich also nicht die Frage, ob es sinnvoll ist, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern, sondern welche Krankenversicherung und welcher Tarif am besten geeignet ist.

Jeder Mensch hat einen anderen Versicherungsbedarf, weshalb pauschale Angebote komplett falsch sind. Erst auf Grundlage einer guten und ausführlichen Beratung sowie Prüfung der Krankenakte kann ein passendes Angebot erstellt werden. Theoretisch gibt es rund 40 Versicherungsgesellschaften die Beamte krankenversichern können, diese Anzahl reduziert sich nach kurzer Prüfung aber schnell auf rund fünf Gesellschaften, denn bei den übrigen Gesellschaften sind die Kollektive zu klein, um langfristige Sicherheit zu geben.

Die Beihilfe zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

Eine private beihilfekonforme Krankenversicherung lohnt sich für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sowie Anwärterinnen und Anwärter vor allem aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn. Für eine 100%íge private Krankenversicherung muss ein Beamter nur einen 50%igen Beitrag zahlen.

Unterschiedliche Regelungen bei der Beihilfe der Bundesländer und des Bundes

Grundsätzlich haben eine verbeamtete Lehrerin oder ein verbeamteter Lehrer die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.

Der Dienstherr beteiligt sich mit mindestens 50% an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Kosten für Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburten, die anderen 50% müssen privat versichert werden. Einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen) übernehmen auch 50% der Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch zahlt ein Beamter mit einer Besoldung ab A10 deutlich mehr als in der beihilfekonformen Krankenversicherung und es sind schlechtere medizinische Leistungen versichert. Die pauschale Beihilfe ist nur für wenige Beamte eine echte Alternative, hierzu zählen schwer erkrankten Beamte, Geringverdiener und Teilzeitkräfte.

Für die meisten Beamten liegt die Beihilfe bei genau 50%. Die Beihilfebemessungssätze bestimmen hier jeweils, mit wieviel Beihilfe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt.

Je nach Bundesland und Familienstand gelten unterschiedliche Regelungen. Gerade Familien mit Kindern profitieren von den Beihilfeverordnungen der Bundesländer. Je nach Bundesland gibt es einen höheren Beihilfesatz für das jeweilige Kind (z.B. 80 %) oder alle versicherten Personen (z.B. 5% Zuschlag je weiterer beihilfeberechtigter Person). So bekommen Beamte mit zwei Kindern z.B. in Bremen 60% Beihilfe und in Niedersachsen sogar 70%.

Die Beiträge der beihilfekonformen Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Beamten, sondern am gewählten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Eine spätere Beitragsanpassung wegen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder des Alters ist nicht möglich. Es gilt in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der Grundsatz, dass der Beitrag langfristig günstiger ist, je eher man sich versichert.

Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Für verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer hat die private beihilfekonforme Krankenversicherung nur Vorteile, abgesehen von dem kleinen Verwaltungsaufwand, den man damit hat, die Rechnungen der Ärzte zu begleichen bzw. an die Beihilfe und dem Versicherer zu senden. Dieser Verwaltungsaufwand für Beamte verringert sich gerade deutlich, da alle großen Versicherer und bereits mehrere Beihilfestellen die Abrechnung bequem per App anbieten.

Bessere und vertraglich festgeschriebene Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur zwei relevante Vorteile für Lehrerinnen und Lehrer in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Der Beitrag liegt bei nur rund der Hälfte und man bekommt deutlich schneller Termine bei den Ärzten, die sich ebenfalls über neue Privatpatienten freuen.

Hier nochmals die relevanten Vor- und Nachteile für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich:

Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
  • bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • deutlich günstigerer Beitrag dank der Beihilfe
  • keine Budgetierung, hierdurch freie Medikamentenvergabe durch die Ärzte
  • schnelle Terminvergabe bei den Ärzten
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Nachteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
  • Gesundheitsprüfung vor Vertragsbeginn
  • Eingeschränkte Wechselmöglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Garantierte Leistungen in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

In allen gesetzlichen Krankenkassen variieren die Leistungen nach den Änderungen durch den Gesetzgeber. Mehr als 90% der Leistungen sind festgeschrieben und nur wenige Zusatzleistungen können die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. In den privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen bleiben die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen garantiert bis zum Vertragsende oder einer gewünschten Vertragsumstellung erhalten.

Leistungen sind bei Krankenversicherungen individuell wählbar. Die Entscheidung, welche Leistung inkludiert werden soll, ist gut zu überlegen, denn zum einen hat jede Zusatzleistung einen direkten Einfluss auf den Beitrag, zum anderen aber eben auch auf den Versicherungsschutz, der eventuell auch erst in 20 oder vielleicht sogar 50 Jahren wirklich wichtig wird. Gute Versicherungen bieten allerdings auch später noch über sogenannte Optionen die Möglichkeit an, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern.

Welche Leistungen sollten in jedem Fall enthalten sein?
  • Freie Medikamentenwahl
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Höchstsätze Arzthonorare
  • Stationäre Psychotherapie
  • Zahnarztleistungen
Welche Leistungen können wichtig werden?
  • Ambulante Psychotherapie
  • Kurleistungen
  • Freie Krankenhauswahl
  • Privatarztbehandlung im Krankenhaus
  • Pflegeergänzungstarife
Welche Leistungen kann man noch vereinbaren?
  • Leistungen über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus
  • Krankenhaustagegeld
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlungen)
  • Beitragsentlastungen im Alter
  • Heilpraktikerbehandlung

Die private beihilfekonforme Krankenversicherung ist für Beamte in der Regel deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Beamte haben fast ausnahmslos einen Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Geburten. Der Dienstherr übernimmt einen festgelegten Prozentwert der anfallenden Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen oder auch Medikamente.

In der Regel erhält ein lediger Bundesbeamter eine Beihilfe von 50 Prozent, d.h. der Dienstherr erstattet ihm die Hälfte seiner anfallenden Krankheitskosten. Auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes benötigt der Beamte daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung genannt. Diese Krankenversicherung trägt die Hälfte seiner Gesundheitskosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt sind. Diese Darstellung ist sehr vereinfacht, beschreibt die Situation für Beamte aber sehr gut.

Beamte erhalten die staatliche Beihilfe

Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung oder den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen. Es gibt somit 17 verschiedene Beihilfeverordnungen, auf die die beihilfekonforme Krankenversicherung abgestimmt werden muss.

Bundesbeamte mit maximal einem Kind erhalten eine Beihilfe von 50 Prozent der Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Hat der Beamte zwei oder mehr Kinder steigt die Beihilfe auf 70 Prozent. Ehe- oder Lebenspartner von Beamten sind, wenn sie fest gelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, ebenso beihilfeberechtigt wie die Kinder des Beamten. Für nicht erwerbstätige Ehepartner erhalten Bundesbeamte eine Beihilfe von 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Bundesbeamte im Ruhestand erhalten ebenfalls 70 Prozent Beihilfe, wodurch die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung für Pensionäre sinken.

Privat beihilfekonform versicherte Beamtinnen erhalten ein Mutterschaftsgeld

Für Frauen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung kann beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beantragt werden. Vom Dienstherrn erhalten sie zusätzlich ihr Nettogehalt abzüglich einer Summe von 13 Euro pro Kalendertag im Zeitraum der Mutterschaft.

Die Beihilfe der Landesbeamten ist in den Verordnungen der 16 Bundesländer geregelt. Es gibt eine bunte Vielfalt an Beihilfeansprüchen, bis hin zur pauschalen Beihilfe in einigen Bundesländern, die sich aber nur für schwer Kranke, Teilzeitbeamte und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen lohnen kann. Zum Beispiel zahlt die Beihilfe in Baden-Württemberg für die Erstausstattung von neugeborenen Kindern pauschal 250 Euro, in Nordrhein-Westfalen aber nur 170 Euro. In vielen Bundesländern werden keine Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer, ein Doppelzimmer, die freie Krankenhauswahl oder die Behandlung durch den Privatarzt übernommen. In Bayern können Beamte diese Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen dafür aber 33 Euro am Tag im Krankenhaus selbst.

Die private beihilfekonforme Krankenversicherung muss regelmäßig angepasst werden.

Ändert sich der Beihilfesatz des Beamten, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung, muss der private Krankenversicherungsschutz entsprechend angepasst werden, so dass die Gesamtleistung immer bei 100% liegt. Auch ein Bundeslandwechsel kann einen Bedarf an Anpassung auslösen. Um die Versorgungslücke der Beihilfe zu schließen, können Beamte bei ihrem Krankenversicherer einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif abschließen.

Die Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

Beihilfeversicherungen bieten Beamten die Vorteile eines privaten Versicherungsschutzes und eines kompletten Privatpatientenstatus beim Arzt. Bei einem Krankenhausaufenthalt hat der Beamte den Status eines Privatpatienten, d.h. Beamte werden je nach gewähltem Tarif im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer untergebracht und auf Wunsch vom Privatarzt behandelt.

Viele beihilfekonforme Krankenversicherer zahlen alternativmedizinische Behandlungen bei einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde. Diese Leistungen müssen sich gesetzlich versicherte Beamte bei einer Zusatzversicherung einkaufen oder selbst zahlen.

Für Bundesbeamte und Landesbeamte ist daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung die beste Wahl und objektiv betrachtet alternativlos. Beamte zahlen deutlich weniger für ihren Versicherungsschutz in den beihilfekonformen Tarifen als etwa ein Selbstständiger, der 100% der Kosten mithilfe seiner privaten Krankenvollversicherung versichert.

Die Anwärtertarife für Beamte in Ausbildung zeichnen sich durch besonders günstige Beiträge aus, da hier keine Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung (Beamter auf Widerruf) wird der Tarif des Beamtenanwärters ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine normale beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt und die notwendigen Altersrückstellungen werden gebildet. In dieser Phase spricht man von einem Beamten auf Probe. Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ergibt sich keine besondere Veränderung im Rahmen der Beihilfe, aber ab diesem Zeitpunkt steht dem Beamten die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit zu.

Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte

Durch das SGB (Sozialgesetzbuch) sind Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Dies bedeutet, Beamte haben die freie Wahl zwischen einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenkasse. Entscheidet sich der Beamte gegen die private beihilfekonforme Krankenversicherung, so muss er sich gesetzlich krankenversichern. In den seltensten Fällen ist dieses objektiv betrachtet sinnvoll. Im Gegensatz zu normale Angestellten müssten Beamte den vollen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse ohne einen Arbeitgeberanteil selbst zahlen. In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen gibt es die wieder eingeführte pauschale Beihilfe seit Neuestem. Die pauschale Beihilfe lohnt sich aber nur für schwer erkrankte Beamte, Beamte in Teilzeit und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen (<A10).

Heilfürsorge für Beamte mit hoheitlichen Aufgaben/im Sicherheitsbereich

Beamte mit hoheitlichen Aufgaben oder gefährlichen Tätigkeiten sind bis zur Pensionierung oder der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht beihilfeberechtigt. Für diese Beamten zahlt der Staat die Heilfürsorge, also 100% der entstehenden Kosten für Krankheiten, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten. In diesen Bereich fallen Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten. Angehörige (Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder) von Heilfürsorgebrechtigten haben einen Anspruch auf Beihilfe, wie auch Beamte, wenn sie pensioniert werden.

Ist ein Beamter nicht mehr in der Lage seinen Dienst auszuführen, sei es durch Krankheit, Unfall, psychische Erkrankungen, etc., erhält er von seinem Dienstherren ein Ruhegehalt, das allerdings deutlich unter der bisherigen Besoldung liegt. Um diese Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt es sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen solch eine Dienstunfähigkeit zu schützen .

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung die an die Bedürfnisse und Eigenheiten des Beamtenstatus angepasst ist.

Am wichtigsten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für „Berufsanfänger“ wie den Beamtenanwärter oder den Beamten auf Probe, da die Versorgungslücke hier noch deutlich ausgeprägter ist.

Der Unterschied zwischen der Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist klein, aber ungeheuer wichtig.

Beamte können theoretisch gar nicht berufsunfähig werden, von Amts wegen wird dieser von seinem Dienstherren als dienstunfähig erklärt.

Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte sich hier jetzt wehren und behaupten, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Für eine Berufsunfähigkeit werden nämlich ganz andere Fakten beachtet (z.b. muss ein Berufsunfähigkeitsgrad von mind. 50% nachgewiesen werden).

Daher ist für Beamte wichtig, eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer DU-Klause abzuschließen. Diese Klausel sagt aus, dass bei Eintritt der Dienstunfähigkeit und automatisch die Berufsunfähigkeit erklärt wird. Hiermit wird viel Ärger,  Stress und Leid erspart und Sie haben Zeit, sich um das Wichtigste zu kümmern: Ihre Gesundheit.

Die Grundlagen zur Dienstunfähigkeit sind im Bundesbeamtengesetz (§44) geregelt.

Ist der Dienstherr der Meinung, dass der Beamte nicht mehr fähig ist, seinen Dienst auszuüben, kann er ihn in den Ruhestand versetzen. Hier wird dann geprüft, inwiefern Ansprüche auf ein ein Ruhegehalt bestehen.

Ist der Beamte noch keine fünf Jahre im Dienst besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. In diesem Fall wird der Beamte entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier besteht meist noch annähernd kein Versicherungsschutz.

Gerade zu Beginn der Tätigkeit ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also unerlässlich.

Wenn ein Beamter, Richter, Soldat, o.ä. wegen eines gesundheitlichen oder körperlichen Grundes, dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Dienstpflichten nachzukommen, liegt im deutschen Dienstrecht eine Dienstunfähigkeit vor.

Bei Dienstverhältnis auf Lebenszeit wird die Person in den Ruhestand versetzt und erhält Versorgung nach den gesetzlichen Regelungen. Diese richten sich nach dem Dienstherren (Gemeinde, Land, Bund) und der Dienstgruppe (Beamter, Richter, Soldat, etc.).

Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn die ursächliche Erkrankung ohne grobes Verschulden, während der Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen wurde.
Andernfalls wird der Beamte auf Probe aus dem Dienst entlassen.

Beamte auf Widerruf können jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist entlassen werden.

Richter (Bundesrichter und Richter der Länder) können nur in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie schriftlich zustimmen oder wenn sie durch richterliche Entscheidung dienstunfähig erklärt werden.
Bei Bundesrichtern ist das Dienstgericht des Bundes zuständig.

Das Thema "Dienstunfähigkeitsklausel" sorgt immer wieder für Missverständnisse. Das liegt vor allem daran, dass es hier verschiedenste Ausgestaltungen und Inhalte der Dienstunfähigkeitsklauseln gibt.

Die klassische echte Dienstunfähigkeitsklausel

Die klassische echte Dienstunfähigkeitsklausel hat geleistet, wenn der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Durch den juristischen Status der Versetzung in den Ruhestand als "unwiderlegbare Vermutung", bekam der Versicherer keine weiteren Informationen und hatte auch keine Rechte genauer zu forschen. 
Das ist vor allem bei Länderbeamten ein Problem, da diese sich selbst in den Ruhestand versetzen konnten.
Das beste Beispiel ist hier die Privatisierung der Telekom und der Post in den 90er Jahren. Hier wurden viele Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die Versicherer, die dies finanziell überlebt haben, leiden bis heute an den Folgen. Daher wird diese Klausel heute nicht mehr angewandt.

Die moderne echte Dienstunfähigkeitsklausel

Die aktuelle echte Dienstunfähigkeitsklausel setzt eine Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Krankheit, Verletzung, Kräfteverfall oder medizinischen Gründen voraus.
Strukturelle Änderungen der Behörden o.ä. stellen heute also keinen Grund mehr für eine Leistung der Versicherer dar.

Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel

Die "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel verknüpft zwei Bedingungen für einen Leistungsanspruch.
Einerseits muss die Versetzung in den Ruhestand und eine Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen vorliegen.
Die reine Versetzung in den Ruhestand ist nicht mehr ausreichend!

Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel

Die vollständige Dienstunfähigkeitsklausel leistet bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung. Es können sich hier also auch Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf absichern.

Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel

Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel gilt für Beamte im Sicherheitsbereich (Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte,...) und Beamte im Justizvollzug.

Die Faktoren, die bei der Preisermittlung einer Dienstunfähigkeitsversicherung genutzt werden, stimmen im groben mit denen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung überein.

Die wichtigsten Punkte sind u.a.:

  • Alter zum Vertragsbeginn (Einstiegsalter)
  • Tätigkeit
  • Gesundheitszustand
  • Laufzeit
  • Höhe der Rente
  • Zusatzbausteine
  • etc.

Je früher man sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto günstigere Konditionen bekommt man also, weil das Risiko noch deutlich geringer ist.

Die Kosten setzen sich vor allem aus den Punkten Alter, Gesundheitszustand und der Tätigkeit des Versicherten zusammen.
Für gewöhnlich wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen um die Risikoeinschätzung des Versicherers zu unterstützen.

Wird bei Beamten die "Dienstunfähigkeit" festgestellt, bekommen Sie ein Ruhegehalt und Alimentation. 

Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Dienstzeit und den zuletzt erhaltenen Bezügen ab.

Grob kann man mit 35% bis 75% der letzten Dienstbezüge rechnen. 
Haben Sie Ihre Versorgungslücke berechnet, kennen Sie auch den Bedarf an Ihre zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung.

Nach 40 Dienstjahren hat man Anspruch auf die maximale Dienstunfähigkeitsrente von 71,75%. Dies entspricht der normalen Altersrente für Beamte.

Versorgungslücke

Die Versorgungslücke hängt stark vom Status des Beamten ab. 

Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben deutlich weniger Schutz des Dienstherren als Beamte auf Lebenszeit und müssen dadurch eine größere Versorgungslücke mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherungausgleichen.

Beamte auf Widerruf haben überhaupt keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt durch den Dienstherren. Im Falle einer Dienstunfähigkeit, droht ihnen die Entlassung aus dem Dienst mit einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier gelten dann die gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente.

Dienstbeschädigung

Wird die Dienstunfähigkeit durch einen Unfall während der Dienstzeit ausgelöst, bekommen Beamte auf Probe einen Unterhaltsbetrag vom Dienstherrn. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit.

Bei völliger Erwerbsunfähigkeit beträgt der Unterhaltsbetrag 66% der letzten Dienstbezüge.

Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente kann frei vereinbart werden. Einige Versicherer haben aber Höchstsätze, die nicht überschritten werden können.

Eine sinnvolle Höhe der Dienstunfähigkeitsrente schließt die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und dem Einkommen vor dem Eintritt der Dienstunfähigkeit.

Eine Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung ist eine besondere Haftpflichtversicherung für alle Staatsdiener, d.h. für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie schützt vor hohen Schadensersatzansprüchen, die aus Schäden während der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen. Eine reine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht aus, um alle Haftungsrisiken abzusichern. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt nur die Schäden, die als Privatperson verursacht wurden. Alle Schäden während der dienstlichen Tätigkeit sollten über eine Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigt für ihre berufliche Tätigkeit unbedingt eine Diensthaftpflicht/Amtshaftpflicht. Der Dienstherr haftet nicht für die Schäden, die sein Beamter bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes während seiner Dienstzeit verursachen. Haftbar gemacht werden kann der Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst selbst - persönlich und unbegrenzt. In der Realität kommen solche Ansprüche und Schäden häufiger vor, als man denkt. Gerade Lehrer, Soldat, Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann oder Polizist haben ein unerwartet höheres Gefahrenpotenzial als viele andere Berufe. Für Schäden, die während der Dienstzeit/Amtszeit einem Dritten zugefügt werden, kann der Beamte selbst haftbar gemacht werden. Wenn ein Lehrer während eines Klassenausfluges die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorgeworfen wird, kann dies schon ein Diensthaftpflichtfall werden. Alle Eltern können schnell nachvollziehen, wie schwierig es ist, einer Gruppe von Kindern im Griff zu haben und wie schnell dabei etwas unvorhergesehenes passieren kann. Der Verwaltungsangestellte muss für finanzielle Schäden aufkommen, wenn er Fehler im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit macht. Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) und der §839 BGB besagen, dass Beamte und alle Arbeiter/Angestellte des öffentlichen Dienstes für Schäden haften, die durch eine Dienstpflichtverletzung dem Dienstherrn oder Dritten entstehen. Nicht nur Lehrer und Polizisten, sondern auch alle anderen, die von Bund und Ländern bezahlt werden, unter anderem Angestellte im Sozialamt und Justizdienst, Bundesbeamte, Rechtspfleger, Staatsanwälte, Richter, Zoll- und Verwaltungsbeamte sowie Soldaten der Bundeswehr haften für Ihre im Dienst verursachten Schäden. Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden können durch den Anspruchsteller gegen den jeweiligen Dienstherrn oder der Behörde geltend gemacht werden. Typischerweise ergeben sich hierdurch für die Staatsdiener Regressforderungen des Dienstherrn, sollte dieser aufgrund von fahrlässigem Verhalten seines Beamten oder Angestellten zu Schadensersatz verpflichtet werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung kann von allen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden. Für wenige Beamtenverhältnisse ist eine Diensthaftpflichtversicherung nicht möglich, dies sind Ärzte, Hebammen, Rettungssanitäter. Diese Berufsgruppen können aber eine Berufshaftpflichtversicherung separat abschließen.

Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung errechnen sich wie folgt:

  • Dienstliche Tätigkeit
  • die eingeschlossenen Leistungen
  • die Höhe der Deckungssummen
  • Einschluss einer Selbstbeteiligung

Je nach Tätigkeit kostet eine Diensthaftpflichtversicherung von rund 6 Euro im Jahr für Lehrer, Verwaltungsbeamte etc. bis hin zu 55 Euro im Jahr für Beamte im Sicherheitsbereich wie z.B. Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll und Polizei.

Beamte mit dem Bedarf einer echte Vermögensschadendeckung (z.B. Richter, Staatsanwälte oder Amtsleiter) müssen mit Beiträgen zwischen 15 bis 150 Euro pro Jahr rechnen. Die Höhe richtet sich hier nach der gewünschten Deckungssumme von 25.000 Euro bis 500.000 Euro.

Auch die Zahlungsweise hat einen Einfluss auf den Beitrag, so ist die jährliche Zahlweise bei einer Diensthaftpflichtversicherung in der Regel günstiger als eine ratierliche Zahlweise.

Stiftung Warentest empfiehlt eine Mindest­versicherungs­summe von 10 Millionen Euro bei der privaten Haftpflichtversicherung. Bei der DBV sind Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst bei der Dienst­haftpflichtversicherung mit 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden versichert. Der Kfz- und Geräteregress ist mit 100.000 Euro versichert.

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist allein deshalb notwendig, weil es nicht absehbar ist wann und in welcher Höhe gerechtfertigte oder sogar ungerechtfertigte Ansprüche gegen Beamte/Angestellte im öffentlichen Dienst gestellt werden. Nicht nur als Privatperson, sondern auch in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst für Ihre Fehler verantwortlich. Je größer die Verantwortung ist, desto höher können die Schaden­ersatzansprüche Geschädigter sein. Neben dem Dienstherrn können auch Dritte direkte Ansprüche stellen. Ein Lehrer der seiner Aufsichtspflicht im Rahmen einer Pausenaufsicht nur einen kurzen Moment nicht nachkommt, kann schnell die Forderungen der Krankenkasse auf sich ziehen, wenn sich ein Kind in dieser Zeit verletzt. Auch der Verlust dienstlicher Schlüssel oder Code Cards kann hohe Kosten verursachen, hier hilft dann die Diensthaftpflichtversicherung.

Die Situation von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst ohne eine Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung kann sogar existenz­bedrohend sein.

Im Grundgesetz ist geregelt, dass bei einer Verletzung der Amts­pflicht der jeweilige Dienstherr ver­antwortlich ist, so kann der Dienstherr aber den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden an Dritten in Regress nehmen.

Für an Dritte geleistete Entschädigungen kann der Dienstherr somit Rückforderungen stellen. Für Arbeit­nehmer, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) bezahlt werden gilt dasselbe.

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für durch leichte Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden nicht haften. Hierzu zählen unteranderem alltägliche Unachts­amkeiten, wie z.B. wenn versehentlich ein Glas fallen gelassen wird.

Von mittlere beziehungsweise normaler Fahr­lässigkeit spricht man, wenn die er­forderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Ist z.B. ein Polizist abgelenkt und lässt deshalb einen Ladendieb entkommen.

Die Grobe Fahrlässigkeit setzt ein schweres Fehlverhalten des Beamten bzw. Angestellten im öffentlichen Dienst voraus. Vorsätzlich handelt beispielsweise ein Staatsdiener, der aus Ärger über einen direkten Vor­gesetzten den dienstlichen Computer absichtlich, d.h. mit Wissen und Wollen, beschädigt. Die Diensth­aftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung greift bei Regress­a­nsprüchen des Dienstherrn und bewahrt Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vor Schadens­ersatz­forderungen bzw. begleicht diese. Für vorsätzlichen Taten besteht grundsätzlich kein Versicherungss­chutz, denn hier liegt „Wissen und Wollen“ vor.

Versicherungsschutz im Rahmen einer Diensthaftpflichtversicherung können nicht nur Beamte in Anspruch nehmen, sondern auch Angestellte des öffentlichen Dienstes können und sollten diesen abschließen. Wichtig ist, dass die Haupttätigkeit des Angestellten in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes stattfindet. So können und sollten z.B. auch Erzieher, Förster, Verwaltungsangestellte, wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten oder Krankenpfleger zu den Versicherten gehören. Für Beamte ist die Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung obligatorisch und sollte ab Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. In Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung und ggf. den notwendigen Ergänzungen für anderer persönliche Risiken (Vermietung, Jagd, Sportboote, Tierhalter etc.) kann hier eine rund um perfekte Lösung zusammengestellt werden.

Die Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung schützt Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, wenn Geschädigte Schadenersatz­forderungen direkt anmelden und wenn der Dienstherr sie in Regress nimmt. Das dienstliche Haftpflichtrisiko ist somit versichert.

Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit angerichtete Personen- und Sachschäden können ohne Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Desaster oder gar zu existenziellen Risiken führen. Die empfohlene Mindestdeckungssumme in einer Diensthaftpflichtversicherung ist laut Stiftung Warentest 10 Mio. Euro.

Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, die z.B. beruflich Auskünfte erteilen oder fremde Interessen verwalten benötigen eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Neben Richtern oder Staatsanwälte, für die eine Vermögensschadendeckung Standard ist, sollten ebenfalls alle anderen Beamten, die Vermögensschäden anrichten können, Versicherungsschutz haben. So kann durch Fahrlässigkeit bei der falschen Prüfung einer Steuer­erklärung ein immenser Vermögensschaden entstehen, gegen die sich ein Finanz­beamter absichern sollte.

Reicht für einen Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst eine Privathaftpflichtversicherung oder sollten auch dienstliche/berufliche Risiken abgesichert werden?  Für wen ist eine Diensthaftpflichtversicherung wirklich sinnvoll?

Die meisten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst glauben, dass sie für ihre Fehler, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit anrichten, nicht haften. Dies ist leider nicht richtig, denn der Dienstherr kann Ansprüche an seinen Staatsdiener weitergeben bzw. Regress nehmen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haften für Fehler, sofern sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gemacht werden. Dasselbe gilt auch für Angehörige anderer Berufe im öffentlichen Dienst, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften handeln und haften.

Das Diensthaftpflichtrisiko zu unterschätzen kann sehr teuer werden, auch wenn der Versicherungsschutz nur wenig Euro im Jahr kostet. Kommt es zu einem dienstlichen Haftpflichtschaden, für den der Staatsdiener haftet, erreicht die Schadensumme schnell Größenordnungen, die nur sehr schwer aus dem privaten Vermögen begleichen werden können.  Besonders im Falle eines Personenschadens sind schnelle größere Beträge erreicht, denn neben möglichem Schmerzensgeld, lebenslangen Renten auch die Krankenkassen ihre Ausgaben fordern werden. Schmerzensgelder, Heilbehandlungskosten und lebenslange Rentenzahlungen übersteigen häufig die Millionengrenze. Aus diesen Gründen ist ein Verzicht auf eine Diensthaftpflicht/Amtshaftpflicht nicht ratsam.

In jedem Fall ist die Absicherung einer Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, sinnvoll für die nachfolgenden Personen:

  • Richter, Staatsanwälte
  • Beamte der Steuerverwaltung
  • Polizei-, Justiz-, Zoll- und Bundespolizeibeamte
  • Lehrer
  • Berufsfeuerwehrbeamte
  • Verwaltungsbeamte
  • Behördenleiter
  • Soldaten

Wer nach beamtenrechtlichen Vorschriften handelt und dadurch haftet, sollte ebenfalls nicht auf eine Absicherung der dienstlichen Risiken verzichten. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel:

  • Förster
  • Postbedienstete
  • Kindergärtner, Erzieher
  • Pfarrer
  • sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
  • Krankenpfleger und Krankenschwestern

Nicht versichert werden können im Rahmen einer Diensthaftpflichtversicherung:

  • Ärzte und Tierärzte
  • Bedienstete mit Tätigkeiten in der Luft-, Raum- und Schifffahrt
  • Hebammen und Geburtshelfer
  • Rettungssanitäter

Differenziert nach der Art der dienstlichen Tätigkeit muss der Versicherungsschutz passend gewählt werden. Wie in jedem Beruf der freien Wirtschaft birgt auch jede dienstliche Tätigkeit unterschiedliche Risiken, die es abzudecken gilt. So ist das Risiko eines Lehrers, ein anderes Risiko als dass des Feuerwehrbeamten oder Berufssoldaten.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst der Verwaltungen sollten als wichtige Ergänzung zur Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung, die für alle Personen- und Sachschäden aufkommt, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben. Gerade Fehler in Abrechnungen, verweigerte oder zu viele geleistete Zahlungen können schnell große Vermögensschäden auslösen. 

 Für Justiz, Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr gibt es eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung für den Sicherheitsbereich. So ist, auch die Gefahren beim dienstlichen Umgang mit Waffen, Munition, sowie das Bewegen von dienstlichen Fahrzeugen abdecken. Ebenso ist der Verlust von Ausrüstungsgegenständen abgesichert.

Wichtig ist, dass die Diensthaftpflichtversicherung exakt zur dienstlichen Tätigkeit passt. Eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer ist nicht die passende Haftpflicht für Soldaten und umgekehrt.

Ein Geschädigter oder auch Anspruchsteller genannt, kann Schadensersatzansprüche nur gegenüber dem Dienstherrn des jeweiligen Lehrers, der schuldhaft seine Dienstpflicht/Amtspflicht verletzt hat, geltend machen. Im zweiten Schritt prüft aber der Dienstherr, ob der Lehrer ggf. schuldhaft gehandelt hat und nimmt Kontakt zum Lehrer auf.

Ist der Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit oder gar vorsätzlich entstanden, so wird der Dienstherr darüber entscheiden, ob er Ansprüche gegenüber dem Lehrer oder Referendar geltend macht. Kommt die gesetzliche Unfallversicherung des Dienstherrn nicht für einen entstandenen Personenschaden auf, wird er Regress bei seinem Lehrer oder Referendar nehmen.

Bei der Wahl der richtigen Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung für Lehrer und Referendare kommt es auf ein paar relevante Inhalte an:

  • Schlüsselschäden (private-, berufliche- und dienstliche) sollten inkludiert sein
  • Deckungssummen mindestens 10 Mio. für Personen- und Sachschäden
  • Mitversicherung von Schäden am fiskalischen Eigentum
  • Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
  • Nachhaftung für später angemeldete Schäden mindestens 5 Jahre

Im Rahmen einer Diensthaftpflicht/Amtshaftpflicht oder Privathaftpflicht sollte in jedem Fall der Verlust fremder Schlüssel mitversichert sein. Eine grobe Fahrlässigkeit kann vorliegen, wenn ein Lehrer seinen Dienstschlüssel in einem nicht verschlossenen Klassenraum zurücklässt. Bei Diebstahl des Dienstschlüssel in Folge dessen, wird die Schulleitung entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Eventuell muss die zentrale Schließanlage der gesamten Schule getauscht werden. Schnell kommen hier Summen von 5.000 bis 25.000 Euro zusammen und dem Lehrer droht bei grob fahrlässigem Verhalten der Regress durch den Dienstherrn. Der Lehrer oder Referendar muss privat für den entstandenen Schaden und den gesamten Austausch der Schließanlage aufkommen.

Die Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung prüft die erhobenen Regressansprüche des Dienstherrn, befriedigt berechtigte Ansprüche und weist unberechtigte Ansprüche zurück – notfalls auch als passive Rechtschutzversicherung vor Gericht.

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