Amtshaftpflichtversicherung: Die Versicherung für Beamte
Eine unüberlegte Entscheidung, eine ungerechtfertigte Ablehnung von Anträgen oder andere alltägliche Situationen können das Leben der Beamten und der Angestellten im öffentlichen Dienst schnell riskant machen. Dieses Risiko, z.B. Sachschäden oder Vermögensschäden, tragen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst selbst, denn der Dienstherr ist nicht dazu verpflichtet, Fehlentscheidungen und die daraus entstehenden Konsequenzen zu tragen. Aus diesem Grund sollten sich Beamte und auch Angestellte im öffentlichen Dienst gegen diese Risiken durch eine Amtshaftpflicht absichern.
Mit einer Amtshaftpflichtversicherung können sich die verschiedenen Berufsgruppen gegen Forderungen und Haftpflichtansprüche Dritter versichern. Die Amtshaftpflichtversicherung ist eine der wenigen Versicherungen, die Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zwingend benötigen. Da der Dienstherr diese Amtshaftpflichtversicherung nicht übernimmt, kann nur eine private Absicherung in Frage kommen.
Die Amtshaftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Wer bis jetzt keine Amtshaftpflichtversicherung besitzt, sollte schnellstens über einen Abschluss nachdenken. Denn im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern sind Beamte und Teilbeschäftigte im öffentlichen Dienst nicht über ihren Arbeitgeber gegen Risiken im beruflichen Bereich versichert. Sollte während der Arbeitszeit durch Einflüsse von außen oder durch eigenes Fehlverhalten ein Fehler entstehen, müssen Beamte und Personen im öffentlichen Dienst diese Schäden selbst tragen.
Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz kann man diese Risiken jedoch absichern. Besonders empfohlen wird die Amtshaftpflichtversicherung für verschiedene Zielgruppen, die sehr häufig durch Alltagssituationen Fehlentscheidungen treffen könnten. Dazu gehören Lehrer oder auch Mitarbeiter bei städtischen Einrichtungen. Ebenso sollten Beamte in Behörden über eine derartige Versicherung nachdenken. Kommt es beispielsweise zu Schäden bei einer Klassenfahrt oder bei einem Wandertag oder werden falsche Auskünfte erteilt, kann die Amtshaftpflichtversicherung im Falle eines Schadens aufkommen.
Unterschiedliche Schäden sind durch die Amtshaftpflichtversicherung abgedeckt
Durch die Amtshaftpflichtversicherung können verschiedene Schäden im beruflichen Rahmen abgesichert sein. Gerade Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Beamte sollten bei einem Abschluss der Amtshaftpflichtversicherung darauf achten, dass unterschiedliche Fehler oder Missgeschicke versichert sind. Die Fehler, die Beamte oder Personen im öffentlichen Dienst passieren können, sind ganz unterschiedlicher Natur. Deswegen sollten Sie natürlich darauf achten, dass die Amtshaftpflichtversicherung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Was macht die Amtshaftpflichtversicherung
Eine Amtshaftpflichtversicherung ist vor allem dafür gedacht, Schadensansprüche Dritter direkt gegen den Anspruchsteller abzuwehren. Damit soll die Amtshaftpflichtversicherung ähnlich wie die normale Haftpflichtversicherung vor ungerechtfertigten Schadensansprüchen schützen. Wer bis heute noch keine Amtshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte sich entsprechend mit der Versicherung in Verbindung setzen. Denn die Amtshaftpflichtversicherung wird häufig auch mit einer Privatversicherung angeboten.
Die Amtshaftpflichtversicherung wird in vielen Fällen auch Diensthaftpflichtversicherung oder Beamtenhaftpflicht genannt. Hierbei handelt es sich immer um die Versicherung, die gerade eben ausführlich beschrieben wurde.
Wann zahlt die Amtshaftpflichtversicherung
Ein wichtiger Punkt, den viele Beamte aber auch viele Angestellte im öffentlichen Dienst regelmäßig bei ihrer Versicherung erfragen. Durch die relativ niedrige Jahresprämie für eine Diensthaftpflichtversicherung lässt sich feststellen, dass diese Versicherung nur sehr selten in Anspruch genommen wird. Wird allerdings ein Vermögensschade oder Sachschaden der Amtshaftpflicht zur Regulierung gemeldet, kann dieser je nach Deckungssumme sehr hoch ausfallen. Die Amtshaftpflichtversicherung zahlt in unterschiedlichen Aspekten.
Jeder Beamte oder jede Person im öffentlichen Dienst sollte also über die Chance nachdenken, die Amtshaftpflichtversicherung mit einem geringen Jahresbeitrag abzuschließen. Die Amtshaftpflichtversicherung kann in vielen Fällen den größten Schaden abwenden und dafür sorgen, dass Beamte oder auch Personen im öffentlichen Dienst nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Informieren Sie sich am besten jetzt, welche Vorteile und welche Nachteile eine Amtshaftpflichtversicherung mit sich bringt. In vielen Fällen entscheiden sich Beamte oder auch Personen im öffentlichen Dienst nach der ersten Beratung für eine entsprechende Amtshaftpflichtversicherung.