Amtshaftpflichtversicherung: Die Versicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst.
Wenn Sie im Öffentlichen Dienst tätig sind, tragen Sie eine hohe Verantwortung. Ganz gleich, ob Sie als Lehrer Wissen vermitteln, als Verwaltungsbeamter Entscheidungen treffen oder als Polizist für die Sicherheit der Bürger sorgen: Ihre Handlungen haben oft weitreichende Konsequenzen. Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen, für die Sie unter bestimmten Bedingungen haftbar gemacht werden können.
Doch was passiert, wenn eine Entscheidung, ein Versäumnis oder eine Nachlässigkeit finanzielle Schäden nach sich zieht? Genau hier greift die Amtshaftpflichtversicherung ein: Sie schützt Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst vor den finanziellen Folgen von Dienstvergehen, die zu Schäden an Eigentum, Personen oder Vermögen führen. Sie wird auch oft als Diensthaftpflichtversicherung oder auch nur als Diensthaftpflicht benannt.
Im Folgenden bringen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherung näher.
Warum ist eine Amtshaftpflichtversicherung wichtig?
Im Gegensatz zu Beschäftigten in der freien Wirtschaft, deren Haftung oft durch den Arbeitgeber begrenzt ist, können Sie als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst in bestimmten Fällen persönlich für Schäden haftbar gemacht werden. Besonders dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zugrunde liegt, kann Ihr Dienstherr eine Regressforderung stellen. In diesem Fall können Sie dann auf Ihre Versicherung zurückgreifen.
Die Amtshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung sichert Sie dabei gegen folgende Risiken ab:
- Schäden an dienstlichen Gegenständen, z. B. wenn ein teures IT-Gerät beschädigt wird.
- Vermögensschäden durch fehlerhafte Verwaltungsakte, z. B. eine falsche Steuerbescheinigung, die finanzielle Einbußen für den Bürger verursacht.
- Schlüsselverlust, z. B. wenn der Verlust eines Dienstschlüssels den Austausch einer gesamten Schließanlage erfordert.
- Personenschäden, wenn z. B. ein Bürger durch eine dienstliche Handlung körperlichen Schaden erleidet.
- Rechtliche Absicherung, indem unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.
Amtshaftpflichtversicherung vs. andere Versicherungen
Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend ist. Doch das ist ein Irrtum: Während eine Privathaftpflichtversicherung Schäden im privaten Bereich abdeckt, greift die Versicherung nicht, wenn Sie einen Schaden während der Ausübung Ihres Dienstes verursachen.
Auch eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht gleichzusetzen mit einer Amtshaftpflicht bzw. Diensthaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflicht ist mit ihren Leistungen aus dem Versicherungsschutz vor allem für Freiberufler oder Selbstständige relevant, wohingegen die Diensthaftpflicht bzw. Amtshaftpflicht speziell diejenigen, die in einer hoheitlichen Funktion tätig sind, absichert.
Wichtig: Nur eine spezielle Amtshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Regressansprüchen des Dienstherrn, die entstehen können, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen wird. Die Privathaftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherungen reichen dementsprechend nicht aus, um sich im Dienst im Falle eines Schadens ideal abzusichern.
Was deckt die Amtshaftpflichtversicherung ab?
Eine umfassende Amtshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung sollte folgende Bereiche abdecken:
- Schäden an dienstlichen Gegenständen
Im Alltag des Öffentlichen Dienstes nutzen Sie häufig dienstliche Gegenstände: Laptop, ein Dienstfahrzeug oder andere Arbeitsmittel. Im täglichen Umgang kann dadurch schnell mal ein unachtsamer Fehler passieren, der einen Schadensanspruch zur Folge hat. Hier greift dann die Amts- bzw. Diensthaftpflichtversicherung.
Beispiel:
Sie sind Verwaltungsbeamter und verschütten Kaffee über Ihren Dienst-Laptop. In diesem Fall muss nun die gesamte Hardware ausgetauscht werden. Die Kosten für den Ersatz könnten Ihnen in Rechnung gestellt werden.
- Vermögensschäden durch Verwaltungsfehler
Besonders in der Verwaltung können fehlerhafte Entscheidungen oder falsche Bescheide finanzielle Schäden nach sich ziehen. Diese Schäden werden als echte Vermögensschäden bezeichnet, weil kein vorheriger Sach- oder Personenschaden entstanden ist.
Beispiel:
Sie sind Beamter im Finanzamt und berechnen die Steuerlast eines Unternehmens falsch, wodurch eine zu hohe Rückerstattung gewährt wird. Das Finanzamt stellt die falsche Zahlung jedoch erst nach Jahren fest und kann das Geld nicht mehr vollständig zurückfordern. Der Schaden liegt im fünfstelligen Bereich.
- Schlüsselverlust
Ein weiteres großes Risiko im Öffentlichen Dienst ist der Verlust von Dienstschlüsseln. In vielen öffentlichen Einrichtungen gibt es komplexe Schließsysteme, deren Austausch sehr kostspielig ist.
Beispiel:
Sie sind Lehrer und verlieren den Generalschlüssel für das Schulgebäude. Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss die gesamte Schließanlage der Schule ausgetauscht werden. Die Kosten belaufen sich auf mehrere tausend Euro.
- Personen- und Sachschäden
Personen- und Sachschäden können in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes auftreten. Vor allem Polizisten, Feuerwehrkräfte und Rettungskräfte haben ein erhöhtes Risiko, durch dienstliche Handlungen Schäden zu verursachen.
Beispiel:
Sie sind Polizist und beschädigen während eines Einsatzes versehentlich ein parkendes Fahrzeug. Da der Einsatz nicht unmittelbar mit einer Gefahrenabwehr verbunden war, müssen Sie für den Schaden haften.
Beispiel:
Sie sind Feuerwehrmann und beschädigen beim Öffnen einer Tür mit einem Brecheisen versehentlich die Wand eines Gebäudes. Der Eigentümer fordert in diesem Fall nun von Ihnen Schadensersatz.
- Rechtsschutz – Abwehr unberechtigter Forderungen
Nicht jede Schadensersatzforderung ist berechtigt: Oftmals kommt es vor, dass Bürger oder der Dienstherr Ansprüche stellen, die rechtlich nicht gerechtfertigt sind. Eine gute Amtshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung bietet auch einen passiven Rechtsschutz. Das heißt, sie übernimmt die Kosten für die juristische Abwehr solcher Forderungen.
Beispiel:
Ein Bürger verklagt Sie als Beamten, weil er sich durch Ihre Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlt. Die Amtshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Abwehr der Klage.
Wann haften Sie als Beamter persönlich?
Ob Sie als Beamter oder Angestellter persönlich haften, hängt von der Art der Fahrlässigkeit ab.
Grundsätzlich unterscheiden wir:
- Leichte Fahrlässigkeit – Keine Haftung
Beispiel: Sie lassen als Polizist ein dienstliches Notizbuch auf dem Schreibtisch liegen, das anschließend verloren geht. In diesem Fall greift die Versicherung nicht. - Mittlere Fahrlässigkeit – Teilhafte Haftung möglich
Beispiel: Sie legen als Beamter wichtige Dokumente ungesichert ab, wodurch sie verloren gehen. Hier überprüft die Versicherung den Anspruch. - Grobe Fahrlässigkeit – Volle Haftung
Beispiel: Sie sind Lehrer und lassen absichtlich die Tür eines Klassenzimmers offen, wodurch wertvolle Unterrichtsmaterialien gestohlen werden. In diesem Fall haften Sie -, die Versicherung übernimmt den entstehenden Schaden. - Vorsatz – Volle Haftung
Beispiel: Sie missbrauchen Ihre Position im Dienst, um einem Bekannten einen Vorteil zu verschaffen. Auch in diesem Fall können Sie auf Ihre Versicherung zurückgreifen.
Ohne eine Amtshaftpflichtversicherung könnte eine solche persönliche Haftung zu einer existenzbedrohenden finanziellen Belastung für Sie – und Ihre Familie – führen.
Wer braucht eine Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung?
- Lehrer und pädagogische Fachkräfte
- Polizisten und Feuerwehrkräfte
- Angestellte in der Verwaltung
- Justizbeamte und Richter
- Zollbeamte und Ordnungsbeamte
- Sozialarbeiter im öffentlichen Dienst
Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Amtshaftpflichtversicherung sein?
Die Deckungssumme der Amtshaftpflichtversicherung sollte sich an den möglichen Schäden orientieren. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 30 bis 60 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie bis zu 500.000 Euro für Vermögensschäden.
Amtshaftpflicht für Beamte: Absicherung gegen echte Vermögensschäden
Selbst den besten Beamten können Fehler unterlaufen. Während im privaten Bereich meist Personen- oder Sachschäden auftreten, stehen Beamte oft vor dem Risiko sogenannter echter Vermögensschäden. Diese entstehen beispielsweise durch fehlerhafte Entscheidungen oder Unterlassungen, die finanzielle Nachteile für den Dienstherrn oder Dritte zur Folge haben.
Ihre persönliche Haftung
Im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit tragen Sie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die volle Verantwortung für verursachte Schäden – unbegrenzt und mit Ihrem jetzigen sowie zukünftigen Vermögen. Bereits während Ihrer Ausbildung bzw. als Beamter auf Probe kann dies in vielen Fällen existenzbedrohende Konsequenzen haben, da eine private Haftpflichtversicherung solche Schäden nicht abdeckt.
Unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, als Ergänzung zur Amtshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung, bietet Ihnen die notwendige Absicherung vor diesem Risiko, indem Sie Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie bei sogenannten echten Vermögensschäden: Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht durch Personen- oder Sachschäden verursacht werden. Typische Beispiele sind finanzielle Nachteile, die durch falsche, fehlerhafte oder unterlassene Handlungen entstehen.
In der Öffentlichen Verwaltung sind reine Vermögensschäden keine Seltenheit.
Beispiele hierfür:
- Fehlerhafte Erfassung von Daten
- Verjährungsfristen werden überschritten
- Berechnungsfehler bei Leistungsbescheiden
- Überweisungen in falscher Höhe
- EDV-Bedienungsfehler
- Fehler in Planung oder Ausführung
- Falsche Gutachten oder Auskünfte
Beispiele aus der Praxis:
- Fehlerhafte Steuerbescheide
Sie sind Beamter im Finanzamt und geben falsche Steuersätze an, wodurch Steuerbescheide zu niedrig ausfallen. Nach der Korrektur weigern sich die betroffenen Steuerpflichtigen, die Differenz zu zahlen und der Schaden wird Ihnen angelastet. - Verzögerte Fördermittelbewilligung
Sie sind Beamtin und versäumen, einen Antrag auf Fördermittel rechtzeitig zu bearbeiten. Der Antragsteller kann dadurch nicht fristgerecht mit dem Projekt beginnen und fordert Schadensersatz von Ihnen für entgangene Einnahmen. - Fehler bei Ausschreibungen
Sie sind Beamter und werden beauftragt, eine öffentliche Ausschreibung zu veröffentlichen. Leider sind fehlerhafte Vergabekriterien enthalten. Die Ausschreibung wird daraufhin ungültig und das Unternehmen, das auf die Ausschreibung vertraute, fordert Kostenersatz für seinen Aufwand. - Nicht genehmigte Veranstaltungen
Sie sind im Dienst zuständig für die Erlaubnis von Events, versäumen aber, die Genehmigung für eine geplante Veranstaltung rechtzeitig zu erteilen. Der Veranstalter erleidet Verluste durch Stornierungen und erhebt Schadenersatzforderungen. - Verlorene Akten
Durch Ihre Nachlässigkeit gehen wichtige Akten einer Bürgerin verloren, die für eine Rechtsstreitigkeit erforderlich gewesen wären. Sie kann ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen und macht Sie haftbar. - Versäumte Kündigung von Mietverträgen
Sie sind im Gebäudemanagement als Beamter tätig und vergessen, einen Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Die daraus entstehenden unnötigen Mietzahlungen werden Ihnen angelastet. - Unkorrekte Gebührenberechnung
Als Beamter im Ordnungsamt berechnen Sie die Gebühren für Dienstleistungen falsch. Die Differenz zwischen der falschen und korrekten Gebührenhöhe wird vom Dienstherrn eingefordert. - Datenpanne durch falsche Weitergabe
Sie geben vertrauliche Informationen über Bürger versehentlich an unbefugte Dritte weiter. Die betroffenen Personen klagen bei Ihrem Dienstherrn auf Schadenersatz wegen Datenschutzverletzungen.
In Kürze: Eine Amtshaftpflichtversicherung wird oft auch Diensthaftpflichtversicherung oder nur Diensthaftpflicht genannt. Sie wird fälschlicherweise oft auf eine Stufe mit der Privathaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung gestellt, dabei deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden, die im Dienst entstehen, nicht mit ab. Eine spezielle Amtshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung, die auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten ist, bietet hingegen einen zuverlässigen Versicherungsschutz. Durch ihre besonderen Leistungen können Sie sich als Beamte mit einer Amtshaftpflicht-, bzw. Diensthaftpflichtversicherung somit umfassend gegen Schadensersatzforderungen absichern.
Ihr Versicherungsschutz im Öffentlichen Dienst
Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst tragen Sie täglich eine große Verantwortung. Ein kleiner Fehler kann schnell große finanzielle Folgen haben. Die Amtshaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Risiken und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie nicht im Falle eines Schadens haften müssen, die während Ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen. Durch unsere Versicherungen können Sie sich vollkommen auf Ihren Dienst konzentrieren.
Lassen Sie sich individuell zu dieser Versicherung beraten und sichern Sie sich umfassend gegen Haftungsrisiken ab. Denn wie auch im privaten Leben gilt auch im Öffentlichen Dienst: Sicherheit beginnt mit dem idealen Versicherungsschutz!
Ihr Versicherungsschutz im Öffentlichen Dienst
Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst tragen Sie täglich eine große Verantwortung. Ein kleiner Fehler kann schnell große finanzielle Folgen haben. Die Amtshaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Risiken und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie nicht im Falle eines Schadens haften müssen, die während Ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen. Durch unsere Versicherungen können Sie sich vollkommen auf Ihren Dienst konzentrieren.
Lassen Sie sich individuell zu dieser Versicherung beraten und sichern Sie sich umfassend gegen Haftungsrisiken ab. Denn wie auch im privaten Leben gilt auch im Öffentlichen Dienst: Sicherheit beginnt mit dem idealen Versicherungsschutz!