Versicherungen für Finanzbeamte

Als Finanzbeamter tragen Sie eine wichtige Verantwortung: Sie sorgen dafür, dass die finanziellen und steuerlichen Angelegenheiten des Staates und seiner Bürger reibungslos funktionieren. Doch auch, wenn Sie sich in Ihrem Dienst um die Belange und Anliegen anderer kümmern, ist es gleichzeitig wichtig, dass Sie auch an sich selbst denken. Zwar sind Sie als Finanzbeamter nicht den offensichtlichen Gefahren ausgesetzt, die bspw. einem Polizisten im Dienst begegnen können, doch Ihre Risiken und Fehlerquellen liegen woanders – und dementsprechend sollten Sie sich durch einen guten Versicherungsschutz umfassend absichern.

Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Versicherungen für Finanzbeamte werfen – oder möchten Sie sich direkt von uns beraten lassen oder sich ohne Umwege ein Angebot erstellen lassen?

Informieren Sie sich auch auf der Website der DSTG Landesverband Bremen e.V., der sich aktiv für Sie als Finanzbeamter bzw. Beamtin einsetzt, um bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Die wichtigsten Versicherungen für Beamte und Beamtinnen

Dienstunfähigkeitsversicherung

Als Finanzbeamter sind Sie nicht nur hohen Anforderungen, sondern oft auch erheblichem Stress ausgesetzt. Ein schwerer Unfall auf dem Weg zum Dienst, chronische Erkrankungen wie Diabetes oder psychische Belastungen wie Burnout können dazu führen, dass Sie Ihren Dienst langfristig nicht mehr ausüben können. Besonders stressbedingte Erkrankungen wie Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit – und diese treten oft schneller und unerwarteter ein, als man denkt.

Im Gegensatz zu Angestellten in der freien Wirtschaft gelten für Sie als Beamter andere Voraussetzungen, wenn Sie dienstunfähig werden: Dienstunfähigkeit wird nämlich nach spezifischen Kriterien festgestellt und bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch berufsunfähig im Sinne einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Die Folge: Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung deckt eine Dienstunfähigkeit oft nicht ausreichend ab.

Um diese Lücke zu schließen, benötigen Sie eine sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel. Diese spezielle Absicherung für Beamtinnen und Beamte stellt sicher, dass Sie finanzielle Unterstützung erhalten, sobald Sie Ihren Dienst nicht mehr ausführen können – unabhängig von anderen Kriterien.

Sollten Sie als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig werden, haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt. Allerdings deckt dieses in der Regel nur einen Teil Ihrer letzten Besoldung ab, wodurch eine Versorgungslücke entsteht. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich Ihren bisherigen Lebensstandard und vermeiden finanzielle Engpässe im Ernstfall.

Profitieren Sie auch von den günstigen Konditionen als Mitglied der DSTG über unseren Partner, dem dbb Vorsorgewerk.

Als Beamtenanwärter dienstunfähig werden: Jetzt absichern

Sie stehen noch am Anfang Ihrer Beamtenlaufbahn, also sind Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe? Dann tragen Sie einen besonderen Beamtenstatus – und haben noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt durch Ihren Dienstherrn. Im Falle einer frühen Dienstunfähigkeit stünden Sie ohne eine Beamtenanwärter Dienstunfähigkeitsversicherung vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, falls es zu einem langfristigen Dienstausfall – und damit auch Besoldungsausfall – kommen sollte.

Gerade in dieser frühen Phase Ihrer Karriere ist es daher sehr wichtig, das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung ernst zu nehmen. Unsere Dienstanfänger-Police schützt Sie vor den finanziellen Risiken, die eine Dienstunfähigkeit mit sich bringen kann, und sorgt dafür, dass Sie sich ohne Sorgen auf Ihre beruflichen Ziele konzentrieren können.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz.

Diensthaftpflichtversicherung für Finanzbeamte

Als Finanzbeamter tragen Sie eine große Verantwortung – nicht nur für die ordnungsgemäße Abwicklung von steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten, sondern auch für mögliche Konsequenzen Ihrer Entscheidungen. Sollten Sie dabei einen Dritten schädigen, sind Sie verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese reguläre Haftungsregelung gilt nicht nur im privaten, sondern auch im dienstlichen Bereich.

Im Dienst als Finanzbeamter gibt es tatsächlich auch viele Situationen, in denen Fehler passieren können. Natürlich sind Sie nicht den Gefahren ausgesetzt, denen bspw. ein Polizist gegenübersteht, doch Ihre Risiken in der Finanzverwaltung liegen woanders: Eine ungenaue Berechnung, eine falsche Steuerentscheidung oder eine unachtsame Handlung kann weitreichende Folgen haben. Anders als Angestellte in der freien Wirtschaft, für die der Arbeitgeber in der Regel haftet, stehen Sie als Beamter bzw. Beamtin persönlich in der Verantwortung – und das uneingeschränkt.

Es wird also besonders kritisch, wenn Sie einen Fehler verursachen und dadurch Vermögens-, Sach- oder sogar Personenschäden entstehen. In solchen Fällen greift zwar zunächst die sogenannte Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG), bei der Ihr Dienstherr für den Schaden einsteht. Doch: Ihr Dienstherr kann Sie in Regress nehmen, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das bedeutet, Sie haften unbegrenzt – und das kann im Ernstfall ziemlich hohe Kosten verursachen und somit Ihre finanzielle Existenz gefährden.

Die Leistungen aus der Diensthaftpflichtversicherung schützen Sie vor den finanziellen Risiken, die durch Ihre dienstlichen Fehltritte entstehen können. Sie funktioniert ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachen. Gleichzeitig bietet diese Versicherung Ihnen zusätzlichen Rechtsschutz, falls es zu einem Streit über die Haftungsfrage kommt.

Die Diensthaftpflicht wird häufig als Ergänzung zu einer Privathaftpflichtversicherung angeboten und deckt damit sowohl Ihre beruflichen als auch privaten Haftungsrisiken ab. Die Kosten dafür sind überschaubar. Ihr damit verbundener Versicherungsschutz hingegen unbezahlbar.

Unsere Experten beraten Sie gerne

Schützen Sie sich mit unserer Versicherung für Beamte vor den finanziellen Folgen eines Fehlers. Unsere DBV Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Private Krankenversicherung für Finanzbeamte

Auch als Finanzbeamter bzw. Beamtin ist es für Sie gesetzliche Pflicht in Deutschland, eine Krankenversicherung zu haben. Dabei haben Sie als Beamter die Wahl: Sie können sich entscheiden, ob Sie die Gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen oder die Leistungen einer Privaten Krankenversicherung (PKV) nutzen möchten.

Als Beamter haben Sie dabei aber einen besonderen Vorteil:  Sie haben Anspruch auf die sogenannte Beihilfe durch Ihren Dienstherrn. Ihr Dienstherr übernimmt dabei einen festgelegten Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten, abhängig von Ihrem Bundesland und Familienstand. Dieser Zuschuss liegt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Damit ist schon einmal ein großer Teil der Kosten für Ihre Krankenversicherung abgedeckt. Die Restkosten müssen Sie jedoch eigenständig absichern – und genau hier kommt die Private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV ins Spiel.

Warum die PKV für Finanzbeamte einen idealen Versicherungsschutz bietet

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist speziell auf Ihre Bedürfnisse und Ansprüche als Beamter bzw. Beamtin abgestimmt. Mit einer sogenannten beihilfekonformen Restkostenversicherung schließt sie die Lücke, die durch den nicht erstatteten Anteil der Beihilfe entsteht.

Dabei profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Flexibilität: Individuell wählbare Tarife, die genau zu Ihrem Bedarf passen.
  • Exklusive Leistungen: Hochwertige medizinische Versorgung ohne Einschränkungen.
  • Kostenersparnis: Attraktive Prämien, die langfristig günstiger als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sein können.

Im Gegensatz zur GKV ( Pauschale Beihilfe ), deren Beitragsprämie sich nach Ihrem Einkommen richtet, basiert die Beitragskostenberechnung der PKV auf Ihrem Gesundheitszustand und auf den individuellen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten.

Beihilfe für Beamte: PKV und GKV

In den meisten Bundesländern ist die Beihilfe durch den Dienstherrn das Standardmodell für Beamte und Beamtinnen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Einige Länder, darunter Bremen, Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Thüringen, bieten die Möglichkeit der Pauschalen Beihilfe, die einem Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Diese Option ermöglicht Ihnen als Beamter eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.

Trotz dieser Wahlmöglichkeit entscheidet sich jedoch die große Mehrheit der Finanzbeamte bewusst für die PKV. Warum? Weil sie neben den günstigeren Konditionen auch ein höheres Maß an Leistung und Flexibilität bietet, das besonders in anspruchsvollen Berufen wie Ihrem von Vorteil ist.

Private beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Auch als Beamtenanwärter, beispielsweise während Ihrer Ausbildung zum Finanzbeamten, können Sie bereits von den Vorteilen der PKV profitieren. Mit der beihilfekonformen Restkostenversicherung sind Sie auch als Dienstanfänger von Beginn Ihres Dienstes an umfassend und individuell nach Ihren Ansprüchen abgesichert. Unsere günstigen Tarife sind speziell für junge Beamte konzipiert und bieten einen idealen Einstieg in die PKV.

Übrigens: Sobald Sie sich sicher sind, dass Sie eine Karriere als Finanzbeamter anstreben bzw. sich verbeamten lassen möchten, empfehlen wir, eine Anwartschaft für Beamte abzuschließen. Dabei wird Ihr derzeitiger Gesundheitszustand „eingefroren“ und zu Ihrem Dienststart findet keine weitere Gesundheitsprüfung statt, was in den meisten Fällen eine geringere Beitragsprämie bedeutet.

Unsere Expertise, Ihr Versicherungsschutz

Ganz gleich, ob Sie Fragen zur Beihilfe, PKV oder der pauschalen Beihilfe haben oder sich von unseren DBV Experten rund um die Private Krankenversicherung für Beamte beraten lassen möchten: Ihre Absicherung sollte so individuell sein wie Ihre dienstlichen Anforderungen. Unsere DBV-Berater stehen Ihnen mit kompetentem Fachwissen zur Seite, um die optimalen Leistungen für Ihre persönliche Situation zu finden.

Versicherungen für Beamte: Eine Übersicht

Je nach Beamtenstatus benötigen Sie angepasste Versicherungen, um in jeder Phase Ihrer Beamtenlaufbahn optimal abgesichert zu sein. Hier finden Sie eine strukturierte Übersicht der wichtigsten Versicherungen und wann Sie sie anpassen sollten.

Beamtenanwärter (Beamter auf Widerruf)

Als Beamtenanwärter haben Sie einen besonderen Status, der sich auch in Ihrem Versicherungsschutz widerspiegeln sollte.

  • Beihilfe
    Ihr Dienstherr übernimmt von Anfang an einen Großteil der Krankheitskosten (über die Beihilfe).
  • Private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV)
    Eine beihilfekonforme PKV übernimmt die Restkosten. Unsere spezielle PKV für Beamtenanwärter sind besonders günstig.
  • Dienstanfänger-Police (Dienstunfähigkeitsversicherung)
    Da Sie in diesem Status noch keine finanzielle Absicherung durch Ihren Dienstherrn haben, schützt Sie diese Versicherung vor finanziellen Risiken im Falle einer Dienstunfähigkeit.
  • Diensthaftpflichtversicherung
    Gerade als Dienstanfänger können schnelle Fehler passieren: Eine Diensthaftpflicht für Beamte deckt genau diese Haftungsrisiken ab, die durch Ihre Fehler oder Schäden im Dienst entstehen.

Beamter auf Probe

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung beginnt die Probezeit, die je nach Dienstherrn bis zu fünf Jahre dauern kann. Folgende Anpassungen und Versicherungen sind wichtig:

  • Beihilfe und PKV
    Die Beihilfe bleibt bestehen. Ihre Private Krankenversicherung sollte von Ihrem Versicherungsberater überprüft und an die neuen Bedingungen angepasst werden, da die Ausbildungstarife in dieser Phase enden.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
    Im Fall einer Dienstunfähigkeit erhalten Sie erstmals (niedrige) Versorgungsansprüche durch Ihren Dienstherrn. Dennoch bleibt eine Versorgungslücke bestehen, die durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden kann.
  • Diensthaftpflichtversicherung
    Erweiterte Aufgaben und Verantwortung erhöhen das Haftungsrisiko. Eine Diensthaftpflichtversicherung bleibt daher unerlässlich.

Beamter auf Lebenszeit

In diesem Status genießen Sie ein besonders sicheres Dienstverhältnis. Dennoch sind einige Versicherungen weiterhin wichtig:

  • Beihilfe und PKV
    Ihr Dienstherr unterstützt Sie weiterhin durch die Beihilfe oder Heilfürsorge. Eine beihilfekonforme PKV bleibt trotzdem notwendig, um Restkosten abzudecken. Sie können Ihre Leistungen jedoch wieder auf Ihre Bedürfnisse anpassen, um eine optimale Krankenversorgung zu gewährleisten.
  • Dienstunfähigkeit
    Bei einer frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand durch Dienstunfähigkeit erhalten Sie durch Ihren Dienstherrn nun einen hohen finanziellen Ausgleich, da sie in einem langfristigen Treueverhältnis stehen. Trotzdem bleibt eine Versorgungslücke, die Sie durch unsere Dienstunfähigkeitsversicherung ausgleichen können, um Ihren Lebensstandard zu halten.
  • Diensthaftpflichtversicherung
    Auch, wenn Sie nun genau wissen, wie es im Finanzamt reibungslos läuft, können trotzdem berufliche Fehler mit hohen, finanziellen Folgen entstehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung bleibt daher ratsam.

Beamter im Ruhestand

Nach einer langen Beamtenlaufbahn bietet Ihnen die Pension durch Ihren Dienstherrn eine solide finanzielle Grundlage, um Ihren Ruhestand voll und ganz genießen zu können. Dennoch sollten Sie Folgendes beachten und Ihren Versicherungsschutz dementsprechend anpassen:

  • Pension und Beihilfe
    Ihre Pension beträgt nach 40 Jahren Dienstzeit bis zu 71,75 % Ihres letzten Bruttogehalts. Die Beihilfe bleibt bestehen, sodass Sie weiterhin nur die Restkosten Ihrer Krankenversorgung über die PKV abdecken müssen.

Zusatzabsicherungen
Auch im Ruhestand können weitere Versicherungen wie eine Unfall- oder Pflegeversicherung sinnvoll sein, um Ihren Schutz zu optimieren. Sprechen Sie dazu vor Ihrem Ruhestandseintritt am besten mit Ihrem DBV Experten.

Ihre DBV Vorteile als Beamter bzw. Beamtin

Frühzeitige Absicherung

Schutz ab dem ersten Tag Ihrer Beamtenlaufbahn.

Individuelle Anpassung

Versicherungen, die sich Ihrem Status anpassen.

Lückenloser Schutz

Umfassende Absicherung gegen finanzielle Risiken.

Langfristige Sicherheit

Planung für Ruhestand und darüber hinaus.

Mit unseren Versicherungen gestalten Sie Ihre Beamtenlaufbahn als Finanzbeamter bzw. Finanzbeamtin sicher und sorgenfrei – und zwar in jeder Phase ab dem ersten Tag an.

Sie möchten sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen und eine starke Gesellschaft im Rücken haben, die Ihre Interessen vor Ihrem Dienstherr vertritt? Dann empfehlen wir den Eintritt in den DSTG Landesverband Bremen e.V., der Fachgewerkschaft für Finanzbeamte.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich persönlich von uns beraten lassen? Unsere DBV Versicherungsexperten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um gemeinsam den besten Versicherungsschutz für Ihre Situation zu finden.

Sichern Sie sich jetzt einen Termin (online oder persönlich) und starten Sie in eine abgesicherte Zukunft!

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