Die wichtigsten Versicherungen für Justizvollzugsbeamte
Als Justizvollzugsbeamter stehen Sie jeden Tag vor neuen Herausforderungen, tragen Verantwortung für die Sicherheit anderer und arbeiten in einem Umfeld, das oft unvorhersehbar ist. Umso wichtiger ist es, dass Ihre eigene Absicherung – beruflich wie privat – genauso viel Berücksichtigung findet.
Denn ob schwerwiegende Erkrankung, im Schadensfall oder bei einer langfristigen Dienstunfähigkeit: Die ideale Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz in jedem Bereich, ganz egal ob Sie Beamtenanwärter oder schon fertiger Justizvollzugsbeamter sind. Die Private beihilfekonforme Krankenversicherung deckt bspw. Ihre medizinischen Kosten ab, während die Diensthaftpflichtversicherung für Schäden eintritt, die Sie im Dienst Ihrem Dienstherrn, Kollegen oder dem Bürger gegenüber verursachen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Ihnen durch die Auszahlung eines monatlichen Zuschusses Ihre Existenz, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können und das Ruhegehalt durch Ihren Dienstherrn nicht ausreicht.
Worauf Sie bei der jeweiligen Versicherung achten müssen, erläutern wir Ihnen übersichtlich im folgenden Beitrag. Gerade als Beamtenanwärter besteht ein umfangreicher Beratungsbedarf, dem Ihr Dienstherr nicht nachkommt.
Nehmen Sie gerne die persönliche Unterstützung unserer DBV Experten in Anspruch. Ob Private Krankenversicherung, Beihilfe, Dienstunfähigkeitsversicherung sowie Diensthaftpflichtversicherung: Wir helfen Ihnen gerne zu diesen Themen weiter, damit Sie während Ihrer Tätigkeit im Justizvollzug stets abgesichert sind.
Private Krankenversicherung für Justizvollzugsbeamte
Als Justizvollzugsbeamter genießen Sie einen besonderen Status in der Krankenversicherung: Ihr Dienstherr gewährt Ihnen Beihilfe, die je nach persönlicher Situation zwischen 50 und 80 Prozent Ihrer Behandlungskosten abdeckt. Diese Unterstützung gilt nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ihre Familie bzw. beihilfeberechtigte Angehörige – insbesondere, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben. So kann sich der Beihilfesatz auf bis zu 70 für Sie und sogar 80 Prozent für Ihre Kinder erhöhen.
Als Beamtenanwärter erhalten Sie neben der Beihilfe durch Ihren Dienstherrn auch die günstigen Ausbildungskonditionen durch die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV.
Doch was bedeutet das konkret für Sie? Die Beihilfe deckt zwar einen großen Teil Ihrer Krankheitskosten ab, die verbleibenden Restkosten müssen jedoch ebenfalls abgesichert werden. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten Ihren Versicherungsschutz optimal zu gestalten:
- Restkostenversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV):
Als Beamtenanwärter oder Beamter im Tätigkeitsbereich Justizvollzug können Sie in der PKV besonders attraktive Tarife nutzen, die genau auf die Deckungslücke Ihrer Beihilfe abgestimmt sind und somit den Versicherungsschutz perfektionieren. Dabei profitieren Sie nicht nur von günstigen Beiträgen, sondern auch von umfangreichen Leistungen, die Sie individuell an Ihren Bedarf anpassen können. Sie wünschen sich bspw. eine Chefarztbehandlung oder ein Einbett-Zimmer, wenn Sie im Krankenhaus medizinisch versorgt werden müssen? Durch Ihre PKV ist das kein Problem Ihren Versicherungsschutz dahingehend zu erweitern.
Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) richtet sich Ihr Beitrag als Justizvollzugsbeamter in der Privaten beihilfekonformen Krankenversicherung (PKV) nicht nach Ihrem Brutto-Einkommen, sondern nach Ihrem Gesundheitszustand. Als Beamtenanwärter reduziert sich Ihr Beitrag über die Ausbildungskonditionen, da keine Altersrückstellungen für Anwärter gebildet werden müssen. Dadurch ist die PKV für Beamte in der Justiz und ganz besonders für Beamtenanwärter die bessere und günstigere Wahl.
Anwartschaft
Um Ihren Gesundheitszustand frühzeitig „einzufrieren“ und so Kosten zu sparen, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt als Justizvollzugsanwärter in die PKV eintreten, bietet sich eine Anwartschaft an. Durch die Anwartschaft wird Ihr IST-Gesundheitsstatus festgehalten (eingefroren) – und bei Eintritt in die Private Krankenversicherung werden die Gesundheitsangaben aus Ihrer Anwartschaft zur Berechnung des Beitrags herangezogen und es findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt. Damit haben Sie als Beamtenanwärter den Kopf zum Beginn Ihres Dienstes frei und müssen sich nicht mehr mit diesem relevanten Thema auseinandersetzen.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Auch die GKV steht Ihnen offen. Sie ist für Beamte jedoch oft weniger attraktiv, da Sie hier unabhängig von der Beihilfe die vollen Beiträge zahlen müssen. Zudem sind die Leistungen gesetzlich standardisiert und weniger flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassbar. Die in einigen Bundesländern eingeführte Pauschale Beihilfe durch den Dienstherrn lohnt sich nur in wenigen Konstellationen. Hier beraten Sie unsere Experten für den Öffentlichen Dienst gerne, denn die Entscheidung pro oder contra der Pauschalen Beihilfe kann in der Regel nur einmal im Leben gegenüber dem Dienstherrn geäußert werden.
Was sollten Sie beachten?
- Individueller Beihilfesatz: Der genaue Prozentsatz Ihrer Beihilfe hängt von Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten, um die passende Versicherung zu wählen. Geringe Unterschiede gibt es noch zwischen den verschiedenen Beihilfeordnungen der Bundesländer.
- Leistungsumfang: Achten Sie darauf, dass die Leistungen der PKV Ihren Bedürfnissen entsprechen, insbesondere bei Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder einem umfassenden Auslandsschutz, denn Ihr Dienstherr leistet nur um Schengen-Raum nach den Sätzen der deutschen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte.
- Kostenkontrolle: Mit der PKV haben Sie häufig bessere Möglichkeiten, Ihre Beiträge langfristig im Blick zu behalten, da die Tarife individuell gestaltet werden können.
Fazit:
Die Kombination aus Beihilfe und privater beihilfekonformer Krankenversicherung ist für Justizvollzugsbeamte die ideale Lösung, um umfassend in Ihrem Dienst in der Justiz abgesichert zu sein. Sie profitieren von hochwertigen Leistungen, individuell abgestimmten Tarifen und einer optimalen Ergänzung zur staatlichen Unterstützung durch den Dienstherrn. Nutzen Sie Ihren Sonderstatus als Beamtenanwärter und sichern Sie sich die bestmögliche medizinische Versorgung – für sich und Ihre Familie.
Unsere DBV Experten beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch dazu.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Justizvollzugsbeamte
Der Beruf des Justizvollzugsbeamten verlangt Ihnen viel ab: Der tägliche Kontakt mit Gefangenen im Justizvollzug, das anspruchsvolle Arbeitsumfeld in der Justiz generell und der Schichtdienst können nicht nur körperlich, sondern auch psychisch belastend sein. Zudem birgt der Dienst in der Justiz ein erhöhtes Risiko für Unfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen. Gerade deshalb sollten Sie frühzeitig an eine Dienstunfähigkeitsversicherung denken – idealerweise schon zu Beginn Ihrer Karriere als Beamtenanwärter. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Sie als Beamter nicht ausreichend, da sie nicht der Empfehlung des Amtsarztes / Dienstherrn folgeleisten muss.
Als Beamter in der JVA haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Ruhegehalt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft dienstunfähig werden. Doch dieser Anspruch ist an Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre im Dienst gewesen sein, d.h. Sie müssen Beamter auf Lebenszeit (BaL) gewesen sein. Beamtenanwärter erhalten grundsätzlich keine Leistungen durch den Dienstherrn.
- Sind Sie Beamter auf Widerruf (BaW) oder Beamte auf Probe (BaP), greift der Anspruch nur bei einem Unfall während der Dienstzeit. In diesem Fall kommt § 38 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) zum Tragen – doch die dort festgelegte Zahlung reicht in den meisten Fällen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Ohne Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) droht eine finanzielle Versorgungslücke: Wenn Sie Ihren JVA Dienst als Justizvollzugsbeamter nicht mehr ausüben können, stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre laufenden Kosten weiterhin zu decken. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke und sorgt dafür, dass Sie finanziell abgesichert sind – unabhängig von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses. Sie haben automatisch einen Anspruch, wenn Ihre Versicherung eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ beinhaltet. Nur wenige Versicherer bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit echter Dienstunfähigkeitsklausel an, weshalb es für Sie sehr wichtig ist, sich die Angebote der Versicherungsvermittler oder auch Versicherungsmakler genau anzusehen.

Die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ für Bedienstete in der Justiz bedeutet, dass Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit – unabhängig von der konkreten Ursache – einen Anspruch auf Ihre Dienstunfähigkeitsrente haben. Diese Klausel ist speziell auf Ihre Tätigkeit als Beamter oder Beamtin im Justizbereich abgestimmt. Die Klausel gewährleistet, dass Sie auch dann eine finanzielle Absicherung haben, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Es wird aber von der Seite der DBV nicht geprüft, wodurch Sie Dienstunfähig geworden sind, sondern Ihr Dienstunfähigkeitsversicherer vertraut dem Dienstherrn und der Entscheidung des Amtsarztes.
Sobald Sie von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig als Justizvollzugsbeamter eingestuft werden, greift auch der Schutz Ihrer Versicherung und Sie haben Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.
Diese Klausel ist besonders relevant, da sie zusätzliche Sicherheit bietet und den spezifischen Anforderungen von Justizbediensteten Rechnung trägt.
Was leistet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf in der Justiz aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie ergänzt dabei die Leistungen des Dienstherrn, sofern hier schon Ansprüche erworben wurden.
Dabei sind folgende Aspekte besonders wichtig:
- Individuelle Absicherung: Sie können die Höhe Ihrer monatlichen Rente so festlegen, dass Ihre Fixkosten, wie Miete oder Kreditraten, gedeckt sind und Sie Ihren Lebensstandard weitestgehend halten können.
- Frühe Absicherung: Schließen Sie die Versicherung am besten zu Beginn Ihrer Laufbahn ab – als Beamtenanwärter profitieren Sie von günstigeren Beiträgen bei der DBV.
Flexibler Schutz: Viele Versicherer bieten Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Justizvollzugsbeamten zugeschnitten sind, und berücksichtigen dabei die besonderen Belastungen Ihres Berufs.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Herr Meier, 28 Jahre alt, ist Justizvollzugsbeamter auf Probe. Nach einem schweren Bandscheibenvorfall kann er seinen Dienst im Justizvollzug nicht mehr ausüben. Da er erst drei Jahre im Dienst war, hat er keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt durch seinen Dienstherrn. Ohne eine Dienstunfähigkeitsversicherung hätte Herr Meier kaum die finanziellen Mittel, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Dank seiner privaten Versicherung erhält er jedoch eine monatliche Rente von 1.500 Euro und kann sich in Ruhe um seine Genesung kümmern.
Worauf sollten Sie achten?
- Dienstunfähigkeitsklausel: Achten Sie darauf, dass die Versicherung speziell auf Beamte zugeschnitten ist und die Dienstunfähigkeit anerkennt – auch wenn Sie noch kein Ruhegehalt beanspruchen können, also noch Beamter auf Widerruf oder Beamte auf Probe sind.
- Ausreichende Rentenhöhe: Berechnen Sie Ihre Fixkosten und legen Sie eine Rente fest, die Ihren Bedarf deckt. Diese Summe sollte mit steigendem Beamtenstatus und Lebensstandard stets angepasst werden. Eine Absicherung von weniger als 1500 Euro monatlich ist, nicht hilfreich, da dies nur geringfügig mehr ist, als die Höhe des Bürgergeldes.
- Günstiger Einstieg: Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto niedriger sind die Beiträge. Auch gesundheitliche Einschränkungen werden bei einem frühen Abschluss seltener ein Problem. Gerade als Beamtenanwärter und Beamter auf Probe ist eine Dienstunfähigkeit existenzbedrohend und der richtige Versicherungsschutz unerlässlich.
Fazit: Frühzeitig absichern lohnt sich auch für Sie im Dienst der JVA. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Justizvollzugsbeamte eine unverzichtbare Absicherung. Sie schützt Sie vor finanziellen Engpässen und sorgt dafür, dass Sie auch bei gesundheitlichen Problemen Ihr Leben ohne finanzielle Sorgen fortsetzen können, da
Unsere DBV Experten beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch auf welche Leistungen Sie Anspruch haben und welchen Versicherungsschutz Sie benötigen. Gemeinsam entwickeln Sie mit unseren Beratern den für Sie passenden Versicherungsschutz. Dabei wird Ihr Anspruch auf Leistungen durch Ihren Dienstherrn komplett und über die gesamte Laufbahn als Justizvollzugsbeamter berücksichtig, so dass keine Überversicherung entstehen kann.
Diensthaftpflichtversicherung für Justizvollzugsbeamte
Gerade in einem Umfeld wie in der Justiz, wo Sie täglich mit straffälligen Personen und oftmals brenzligen Situationen zu tun haben, können Fehler schnell zu gravierenden Schäden führen – sowohl für die betroffenen Personen als auch für Sie als Justizvollzugsbeamter bzw. Justizvollzugsanwärter selbst. In einem solchen Arbeitsumfeld ist es besonders wichtig, gut abgesichert zu sein und den passenden Versicherungsschutz zu haben. Eine Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, stellt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Baustein des persönlichen und beruflichen Schutzes dar, denn Ihr Dienstherr kann Sie bei Fehlern in Ausübung Ihres Dienstes in Regress nehmen.
Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung?
Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Ansprüchen, die aufgrund von Fehlern oder Unfällen während Ihrer Dienstzeit geltend gemacht werden können. Anders als bei Arbeitnehmern im privaten Sektor, bei denen der Arbeitgeber in der Regel für Schäden haftet, die der Angestellte im Rahmen seiner Tätigkeit verursacht, gilt für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst eine andere Regelung: Sie haften grundsätzlich selbst für Schäden, die sie während ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Das bedeutet, dass Sie als Justizvollzugsbeamter persönlich für die entstandenen Schäden verantwortlich sind – und das ohne eine finanzielle Obergrenze. Gerade als Beamtenanwärter mit wenig Berufserfahrung passiert schnell ein Missgeschick und die finanziellen Mittel sind gering, so dass ein versehentlich herbeigeführter Schaden noch bedrohlicher ist. Einige Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler nennen diese Absicherung auch Amtshaftpflicht oder Amtshaftpflichtversicherung.
Leistungen & Vorteile der Diensthaftpflichtversicherungen für Beamte
- Haftung bis zur unbeschränkten Höhe
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber für Schäden haftet, gelten für Sie als Beamter in der JVA andere Haftungsregelungen. Sollte Ihnen während Ihres Dienstes im Justizvollzug ein Fehler unterlaufen, haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Besonders in einer JVA, wo es zu körperlichen Auseinandersetzungen oder unvorhersehbaren Zwischenfällen mit Inhaftierten kommen kann, besteht das Risiko, dass ein solcher Schaden eintritt und Sie entsprechend in Regress genommen werden. In diesen Fällen kann die finanzielle Belastung erheblich werden. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung sind Sie vor solchen Risiken gut geschützt.
- Günstige Prämien im Vergleich zum Schutzumfang
Ein weiterer Vorteil der Diensthaftpflichtversicherung ist, dass sie im Vergleich zu den möglichen finanziellen Risiken und dem umfangreichen Schutz sehr erschwinglich ist: Die Prämien sind für Justizvollzugsbeamte in der Regel günstig, während der Schutz, den Ihnen diese Versicherung bietet, weit über die niedrigen monatlichen Kosten hinausgeht. Im Falle eines Schadens ist der Schutz vor hohen finanziellen Forderungen durch Ihren Dienstherrn oder einem Dritten von unschätzbarem Wert.
- Schutz vor immensen finanziellen Forderungen
Die Haftung, die auf Sie zukommen kann, ist nahezu unbegrenzt. Besonders bei Personenschäden – etwa durch unbeabsichtigte Verletzungen von Inhaftierten oder Kollegen – können Schadensersatzforderungen in hohen Beträgen entstehen. Oft nehmen bei derartigen Vorgängen die gesetzlichen Krankenkassen Regress beim Schadenverursacher, was zu hohen Forderungen kommen kann. Auch Sachschäden, die etwa durch Missverständnisse oder Fehler bei der Anwendung von Hilfsmitteln entstehen, führen oft zu erheblichen finanziellen Belastungen. Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt oder reduziert diese Belastungen und schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Forderungen.
- Rechtliche Unterstützung im Schadensfall
Neben der finanziellen Absicherung bietet eine Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung auch wertvolle rechtliche Unterstützung. Im Falle von Schadensersatzforderungen oder Klagen übernimmt die Versicherung nicht nur die finanziellen Kosten, sondern stellt Ihnen auch juristische Beratung und Verteidigung zur Seite. Gerade in komplexen oder unklaren Fällen, in denen der Schaden möglicherweise unvermeidbar war, unterstützt Sie Ihre Diensthaftpflichtversicherung umfassend. Diese ergänzende Versicherungsleistung nennt man passive Rechtsschutzversicherung.
Was deckt die Diensthaftpflichtversicherung ab?
Die Diensthaftpflichtversicherung für Justizvollzugsbeamte deckt alle Schäden ab, die während Ihrer Dienstzeit entstehen können.
Dazu gehören:
- Personenschäden: Verletzungen oder sogar der Tod von Personen, die durch Ihr Verschulden verursacht werden.
- Sachschäden: Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum, etwa bei der Durchsuchung von Zellen oder bei anderen dienstlichen Aufgaben.
- Vermögensschäden: Schäden, die durch Verstöße gegen Vorschriften des Dienstherrn oder Fehler im Umgang mit Ressourcen entstehen können.
Fazit:
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für Sie als Justizvollzugsbeamter eine wertvolle und essenzielle Absicherung. Sie schützt Sie nicht nur vor finanziellen Forderungen, die aus Fehlern oder Missverständnissen während der Dienstzeit resultieren, sondern bietet Ihnen auch rechtliche Unterstützung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens. Der geringe Beitrag, den Sie für diese Versicherung zahlen, steht in keinem Verhältnis zu den potenziellen finanziellen Belastungen, die ohne die Diensthaftpflicht auf Sie zukommen könnten. Angesichts der strengen Haftungsregelungen im öffentlichen Dienst und der besonderen Risiken im Justizvollzug ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung für alle Beamten und Beamtenanwärter in diesem Bereich eine empfehlenswerte und sinnvolle Investition in Ihre berufliche und private Sicherheit.
Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen Leistungen und finden den passen Schutz, damit Sie im Dienst keine Angst vor etwaigen Fehlern haben müssen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die besonderen Regelungen der „freien“ Heilfürsorge gelten für Beamte, die im aktiven Dienst sind und Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung (Sicherheitsbereich) ausüben. Dazu gehören in erster Linie Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten. Für diese Berufsgruppen besteht die sogenannte „freie“ Heilfürsorge und im Bereich der Bundeswehr die truppenärztliche Versorgung. Der Begriff „freie“ hat in diesem Zusammenhang heute keine Bedeutung mehr, denn auch für heilfürsorgeberechtigte Beamte gilt das Leistungspaket der Beihilfe zu 100%.
In der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr des Beamten die notwendigen medizinischen Leistungen zu 100 Prozent, so dass in diesem Fall keine beihilfekonforme Krankenversicherung, sondern lediglich eine Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung erforderlich ist. Die Leistungen werden dabei ausschließlich als Sachbezüge gewährt.
Die Heilfürsorge kann allerdings nicht von Familienangehörigen genutzt werden, sie erhalten lediglich Beihilfe. Die Heilfürsorge endet mit der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand (Dienstunfähigkeit) oder der Pensionierung des Beamten. Dann tritt ebenfalls die Beihilfe ein. Ab dem Tag der Pensionierung ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung notwendig.
Für alle Heilfürsorgeberechtigten ist eine Anwartschaftsversicherung und eine Pflegepflichtversicherung obligatorisch. Ob dem Heilfürsorgeberechtigten eine kleine Anwartschaft (bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in jedem Fall empfehlenswert) oder eine große Anwartschaft empfohlen wird, ergibt sich aus der persönlichen Situation und Lebensplanung.
Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.
Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.
Für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen, also Beamte auf Widerruf, gibt es besonders günstige Ausbildungsbeiträge. Der Leistungsumfang unterscheidet sich nicht von den Normaltarifen für Beamte. Der günstige Beitrag wird von den Versicherern angeboten, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Dies erfolgt erst mit der Verbeamtung auf Probe, also nach dem Referendariat oder einer anderen Ausbildung. Der Beitrag für diese Tarife liegt deutlich unter dem Beitrag für die GKV. Als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter müssen Sie sich vor Beginn der Ausbildung oder des Referendariats entscheiden, ob die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die beihilfekonforme Krankenversicherung die passende Lösung ist.
Bei der Wahl des beihilfekonformen Krankenversicherers ist neben den Beiträgen als Anwärter auch bzw. gerade der danach geltende Beitrag und die Größe des Versichertenkollektivs relevant.
Sollte nach dem Ausbildungsende keine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter diesen Voraussetzungen möglich:
- Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Eintritt in die Familienversicherung des Partners
Sollte beides nicht möglich sein, muss innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruches der Versicherungsschutz auf 100 Prozent aufgestockt werden, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben. Eine Gesundheitsprüfung bei der erneuten Aufnahme einer verbeamteten Tätigkeit wird hierdurch ebenfalls vermieden.
Bei Eintritt in die GKV sollte in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung, die zwischen einem und rund zehn Euro im Monat kostet, abgeschlossen werden, damit keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Die richtige private beihilfekonforme Krankenversicherung
In einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bestehen neben der Möglichkeit die Beihilfe des Dienstherrn zu erhalten auch viele weitere Vorteile:
- schnellere Terminvergabe bei allen Ärzten
- freie Medikamentenvergabe ohne Budgetierung
- vertraglich vereinbarte Leistungen beim Versicherer
- Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung bei Leistungsfreiheit*
*Einige Versicherer zahlen die Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme von Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen, andere zahlen in diesem Fall keine Beitragsrückerstattung.
Auch Referendarinnen und Referendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es stellt sich also nicht die Frage, ob es sinnvoll ist, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern, sondern welche Krankenversicherung und welcher Tarif am besten geeignet ist.
Jeder Mensch hat einen anderen Versicherungsbedarf, weshalb pauschale Angebote komplett falsch sind. Erst auf Grundlage einer guten und ausführlichen Beratung sowie Prüfung der Krankenakte kann ein passendes Angebot erstellt werden. Theoretisch gibt es rund 40 Versicherungsgesellschaften die Beamte krankenversichern können, diese Anzahl reduziert sich nach kurzer Prüfung aber schnell auf rund fünf Gesellschaften, denn bei den übrigen Gesellschaften sind die Kollektive zu klein, um langfristige Sicherheit zu geben.
Die Beihilfe zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
Eine private beihilfekonforme Krankenversicherung lohnt sich für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sowie Anwärterinnen und Anwärter vor allem aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn. Für eine 100%íge private Krankenversicherung muss ein Beamter nur einen 50%igen Beitrag zahlen.
Unterschiedliche Regelungen bei der Beihilfe der Bundesländer und des Bundes
Grundsätzlich haben eine verbeamtete Lehrerin oder ein verbeamteter Lehrer die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.
Der Dienstherr beteiligt sich mit mindestens 50% an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Kosten für Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburten, die anderen 50% müssen privat versichert werden. Einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen) übernehmen auch 50% der Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch zahlt ein Beamter mit einer Besoldung ab A10 deutlich mehr als in der beihilfekonformen Krankenversicherung und es sind schlechtere medizinische Leistungen versichert. Die pauschale Beihilfe ist nur für wenige Beamte eine echte Alternative, hierzu zählen schwer erkrankten Beamte, Geringverdiener und Teilzeitkräfte.
Für die meisten Beamten liegt die Beihilfe bei genau 50%. Die Beihilfebemessungssätze bestimmen hier jeweils, mit wieviel Beihilfe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt.
Je nach Bundesland und Familienstand gelten unterschiedliche Regelungen. Gerade Familien mit Kindern profitieren von den Beihilfeverordnungen der Bundesländer. Je nach Bundesland gibt es einen höheren Beihilfesatz für das jeweilige Kind (z.B. 80 %) oder alle versicherten Personen (z.B. 5% Zuschlag je weiterer beihilfeberechtigter Person). So bekommen Beamte mit zwei Kindern z.B. in Bremen 60% Beihilfe und in Niedersachsen sogar 70%.
Die Beiträge der beihilfekonformen Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Beamten, sondern am gewählten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Eine spätere Beitragsanpassung wegen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder des Alters ist nicht möglich. Es gilt in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der Grundsatz, dass der Beitrag langfristig günstiger ist, je eher man sich versichert.
Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Für verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer hat die private beihilfekonforme Krankenversicherung nur Vorteile, abgesehen von dem kleinen Verwaltungsaufwand, den man damit hat, die Rechnungen der Ärzte zu begleichen bzw. an die Beihilfe und dem Versicherer zu senden. Dieser Verwaltungsaufwand für Beamte verringert sich gerade deutlich, da alle großen Versicherer und bereits mehrere Beihilfestellen die Abrechnung bequem per App anbieten.
Bessere und vertraglich festgeschriebene Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur zwei relevante Vorteile für Lehrerinnen und Lehrer in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Der Beitrag liegt bei nur rund der Hälfte und man bekommt deutlich schneller Termine bei den Ärzten, die sich ebenfalls über neue Privatpatienten freuen.
Hier nochmals die relevanten Vor- und Nachteile für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich:
Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
- bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung
- deutlich günstigerer Beitrag dank der Beihilfe
- keine Budgetierung, hierdurch freie Medikamentenvergabe durch die Ärzte
- schnelle Terminvergabe bei den Ärzten
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Nachteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
- Gesundheitsprüfung vor Vertragsbeginn
- Eingeschränkte Wechselmöglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Garantierte Leistungen in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
In allen gesetzlichen Krankenkassen variieren die Leistungen nach den Änderungen durch den Gesetzgeber. Mehr als 90% der Leistungen sind festgeschrieben und nur wenige Zusatzleistungen können die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. In den privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen bleiben die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen garantiert bis zum Vertragsende oder einer gewünschten Vertragsumstellung erhalten.
Leistungen sind bei Krankenversicherungen individuell wählbar. Die Entscheidung, welche Leistung inkludiert werden soll, ist gut zu überlegen, denn zum einen hat jede Zusatzleistung einen direkten Einfluss auf den Beitrag, zum anderen aber eben auch auf den Versicherungsschutz, der eventuell auch erst in 20 oder vielleicht sogar 50 Jahren wirklich wichtig wird. Gute Versicherungen bieten allerdings auch später noch über sogenannte Optionen die Möglichkeit an, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern.
Welche Leistungen sollten in jedem Fall enthalten sein?
- Freie Medikamentenwahl
- Offener Hilfsmittelkatalog
- Höchstsätze Arzthonorare
- Stationäre Psychotherapie
- Zahnarztleistungen
Welche Leistungen können wichtig werden?
- Ambulante Psychotherapie
- Kurleistungen
- Freie Krankenhauswahl
- Privatarztbehandlung im Krankenhaus
- Pflegeergänzungstarife
Welche Leistungen kann man noch vereinbaren?
- Leistungen über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus
- Krankenhaustagegeld
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlungen)
- Beitragsentlastungen im Alter
- Heilpraktikerbehandlung
Beamte mit hoheitlichen Aufgaben oder gefährlichen Tätigkeiten sind bis zur Pensionierung oder der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht beihilfeberechtigt. Für diese Beamten zahlt der Staat die Heilfürsorge, also 100% der entstehenden Kosten für Krankheiten, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten. In diesen Bereich fallen Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten. Angehörige (Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder) von Heilfürsorgebrechtigten haben einen Anspruch auf Beihilfe, wie auch Beamte, wenn sie pensioniert werden.