Private Krankenversicherung für Beamte
Als Beamter oder Beamtenanwärter können Sie sich in der Privaten Krankenversicherung für Beamte versichern. Allerdings müssen Sie sich nicht zu 100% in der Krankenversicherung versichern, wodurch Sie erhebliche Beitragsteile sparen. Durch die Verbeamtung im öffentlichen Dienst übernimmt Ihr Dienstherr einen festgeschriebenen Beihilfesatz der Kosten für Krankenbehandlungen: Dieser „Arbeitgeberzuschuss“ wird für Beamte „klassische Beihilfe“ oder auch „individuelle Beihilfe“ genannt.
Den Anspruch auf Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung hat jede Person, die in einem Beamtenverhältnis steht. Dabei ist es unerheblich, ob das Dienstverhältnis bereits auf Lebenszeit (BaL) abgeschlossen ist oder Sie noch Beamtenanwärter (BaW) bzw. in der Probezeit (BaP) sind.
Als Beamtenanwärter gibt es allerdings eine Ausnahme: Der Beihilfeanspruch läuft zum Ende der Ausbildung aus. Wenn das Beamtenverhältnis nach dem Referendariat als Beamter auf Probe fortgeführt wird, bleibt der Beihilfeanspruch in der Privaten Krankenversicherung für Beamte bestehen. Auch für Beamte mit hoheitlichen Aufgaben, wie z.B. Polizisten, Zollbeamte, Soldaten, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrleute gibt es gesonderte Regelungen: Hier wird die Beihilfe nur für beihilfeberechtigte Familienangehörige und Versorgungsempfänger geleistet und für dem aktiven Beamten von der sogenannten „Freien Heilfürsorge“ gesprochen. Der Staat bezahlt in diesen Berufsgruppen vollständig die Krankheitskosten, also übernimmt alle medizinischen Leistungen zu 100%. Der Schutz ist vergleichbar mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), so dass die meisten heilfürsorgeberechtigten Beamten neben einer Anwartschaft sogenannte Heilfürsorgeergänzungsversicherungen abschließen. Diese Tarife beinhalten in der Regel eine umfangreiche Versorgung bei Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen und Auslandsreisen. Des Weiteren kann ein Wahlleistungstarif hinzugebucht werden, so dass heilfürsorgeberechtigte Beamte im Krankenhaus im Ein- oder Zweitbettzimmer mit Privatarztversorgung untergebracht werden können.
Leistungen als privatversicherter Beamte
Die Leistungen der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung umfassen nach §192 VVG „medizinisch notwendige Behandlungen“. Darunter fallen neben schulmedizinisch anerkannten Leistungen auch Behandlungen, die sich als praktisch erfolgsorientierte bewiesen haben oder die alternativlos sind. Neue Arzneimittel oder innovative medizinische Verfahren in Diagnose oder Methodik, die fachlich als sinnvoll gelten, fallen ebenfalls mit in den Leistungsbereich der Privaten Krankenversicherung für Beamte. In diesen Fällen gibt es jedoch eine Einschränkung vom Versicherer: Der Versicherer kann die Höhe der Erstattungskosten auf die Kosten einer vergleichbaren schulmedizinischen Behandlung beschränken. Diese Einschränkung sollte vor dem Versicherungsbeginn mit dem Versicherer abgeklärt werden, damit keine Kosten entstehen, die Sie im schlimmsten Fall selbst tragen müssten.
Alternative Heilmethoden, die zum Beispiel durch Heilpraktiker oder Psychotherapeuten erfolgen, werden teilweise von der Privaten Krankenversicherung übernommen. Jede Privatversicherung für Beamte hat individuelle Rückerstattungsverzeichnisse für spezielle Heilmethoden, die Sie bei Ihrem Versicherer erfragen können.
Günstiger Versicherungsschutz für Beamte durch Beihilfe
Zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten werden durch die Beihilfe vom Dienstherrn übernommen. Der genaue Prozentsatz und die dementsprechende Erstattung ist abhängig von den individuellen Lebensumständen. Um die verbleibenden Kosten für Gesundheitsbehandlungen zu decken, gibt es die Private Krankenversicherung für Beamte, die auch Restkostenversicherung genannt wird. Mit dieser Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung sichert sich der Beamte vollständig gegen ärztliche bzw. medizinische Behandlungskosten ab.
Die Beihilfe für Beamte startet bei 50 Prozent Leistung vom Dienstherrn. Wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben, die in der Privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden können, übernimmt Ihr Dienstherr bereits 70 Prozent der Behandlungskosten. Auch Ehepartner können in der Beihilfe berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen stimmen. Dann erhöht sich der Beihilfe Prozentsatz ebenfalls auf 70 Prozent. Im Falle einer Scheidung entfällt die Beihilfe jedoch für den Ehegatten.
Beihilfesätze für Bundesbeamte und die meisten Bundesländer
Beihilfesatz | Versorgungsbedarf | |
---|---|---|
Beamter | 50 Prozent | 50 Prozent |
Beamter mit zwei oder mehr Kindern | 70 Prozent | 30 Prozent |
Ehe-/ Lebenspartner | 70 Prozent | 30 Prozent |
Kinder | 80 Prozent | 20 Prozent |
Beamter im Ruhestand | 70 Prozent | 30 Prozent |
Bremen und Hessen sind die einzigen Bundesländer, in denen die Beihilfe für Beamte familienbezogen ist. Der Anspruch auf Beihilfe bezieht sich auf alle beihilfeberechtigten Personen und beträgt generell 50 Prozent Kostenerstattung durch den Dienstherrn. Für verheiratete Beamte (wenn der Ehe-/Lebenspartner beihilfeberechtigt ist) und für jedes Kind steigt der Satz um fünf Prozent.
Als Beispiel: Als unverheirateter, verbeamteter Lehrer ohne Kinder übernimmt Ihr Dienstherr in Bremen 50 Prozent der Behandlungskosten. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Private Krankenversicherung ebenfalls 50 Prozent übernimmt. Bei einem verheirateten Beamtenanwärter mit zwei Kindern, der in Bremen beschäftigt ist, beträgt die Übernahme durch den Dienstherr 65%, sofern der Ehe-/Lebenspartner beihilfeberechtigt ist. Ist der Ehe-/Lebenspartner nicht beihilfeberechtigt, erhält der Beamte in diesem Beispiel 60% Beihilfe. Die Restkostenversicherung muss somit 35%, bzw. 40% der Krankheitskosten übernehmen.
In den Stadtstaaten Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg sowie in den Bundesländern Thüringen und Sachsen ist es für Beamte inzwischen möglich, statt der individuellen Beihilfe die Pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen.
Vorteile Private Krankenversicherung
Als Beamter haben Sie die Wahl, ob Sie sich entweder freiwillig durch die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) versichern wollen oder die Private Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass Sie die Beihilfe in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen können (außer in Hamburg, Bremen, Brandenburg, Berlin und Thüringen).
Ihre Vorteile in der Privaten Krankenversicherung: Sie bietet Ihnen als Beamter besonders günstige Tarife und umfassende Leistungen an. Das bedeutet, Sie haben zum Beispiel das Recht auf eine Privatarztbehandlung und verkürzte Wartezeiten für eine Facharztbehandlung, können ein Einzelzimmer beanspruchen oder von modernen Therapien und Diagnostikmethoden profitieren. Auch eine Beitragsrückerstattung ist möglich: bei den meisten Versicherern bekommt der Beamte bis zu vier Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit zurück. Beamtenanwärter haben sogar teilweise Anspruch auf bis zu sechs Monate Beitragsrückerstattung.
Beamte in der Ausbildung (BaW) erhalten spezielle Beamtenanwärtertarife. Diese Tarife sind besonders günstig, denn in der Ausbildungszeit bilden die Versicherer keine Alterungsrückstellungen. Nach Abschluss oder dem Ende des Beamten auf Widerruf Verhältnisses, wird die beihilfekonforme Private Krankenversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine Krankenversicherung für Beamte mit Altersrückstellungen umgewandelt. Die Versicherungsleistungen ändern sich hierdurch nicht.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) sind Beamte von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) befreit. Das bedeutet, Sie haben die Auswahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Fällt Ihre Entscheidung gegen die Private Krankenversicherung, müssen sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern und zahlen auf Ihre Besoldung den jeweils gültigen Beitragssatz in der GKV und der Pflegepflichtversicherung zu 100%. Diese Entscheidung ist nur in den wenigsten Fällen sinnvoll und empfehlenswert, denn der Dienstherr bietet die Beihilfe aus seiner besonderen Fürsorgepflicht den Beamten gegenüber an. Der Anspruch auf Beihilfe geht nahezu komplett für Beamte verloren, die sich für die GKV entscheiden.
Einmal vereinbarte Leistungen sind in der Privaten Krankenversicherung garantiert und bleiben lebenslang bestehen. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Leistungen nicht durch den Versicherer gestrichen werden. In vielen Fällen ist die Private Krankenversicherung für Beamte nicht nur vom Versicherungsschutz umfangreicher, sondern auch günstiger als die freiwillige gesetzliche Versicherung, da sie nur noch die Restkosten der medizinischen Leistungen absichern muss.
Die Vorteile der Privaten Krankenversicherung im Überblick:
Umfassend: Individueller Leistungsumfang der Beihilfetarife
Qualität: Hohes Leistungsniveau und moderne Therapien
Service: Fach- und Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer
Fair: Selbstbehalt möglich, Einkommensunabhängig, Bonusleistungen, Altersrückstellungen zur Beitragsstabilität
Vielfalt: Weltweiter Versicherungsschutz bei Bedarf (z.B. Auslandseinsatz)
Kosten: Tarife in der Regel günstiger als in der GKV
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Ihre Restkostenversicherung flexibel auf Ihre Lebenssituation und den sich daraus ergebenden Beihilfesatz anpassen: Nachwuchs, Pensionierung oder der Umzug in ein anderes Bundesland sind nur einige Gründe, um Ihre Private Krankenversicherung neu zu gestalten. Wichtig ist, dass die Änderung Ihrer Beihilfe innerhalb von sechs Monaten beantragt wird, denn dadurch umgehen Sie einer erneuten Gesundheitsprüfung.
Ablauf als versicherter Beamter in der Privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Arzt die medizinischen Behandlungen bei der Privaten Krankenversicherung nicht direkt mit dem Versicherer ab. Als privatversicherter Beamter stellt Ihnen Ihr Arzt eine Rechnung aus, die Sie anschließend bei Ihrer Versicherung sowie Beihilfe einreichen. Daraufhin erhalten Sie die Erstattung, berechnet aus dem beitragsgerechten Prozentsatz. Sie bekommen die Erstattung also direkt auf Ihr Bankkonto gezahlt und müssen die Überweisung an den behandelnden Arzt selbständig vornehmen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der Arzt alle Leistungen auch wirklich erbracht hat und dementsprechend abrechnet. Sollten Unstimmigkeiten über erbrachte Leistungen mit dem Arzt bestehen, können Sie sich an die Bundes- bzw. Landesärztekammer wenden. Außerdem sind auch formale Rechnungskriterien zu beachten.
Es kann auch vorkommen, dass eine Private Krankenversicherung keine Kostenerstattung vornimmt, weil eine medizinische Notwendigkeit negiert wird oder die Rechnung beanstandet. Als Beamter in der Privaten Krankenversicherung haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihren Arzt um eine Stellungnahme zu bitten oder die Behandlungen nochmal zu begründen. Ihre Versicherung muss jedoch immer alle unstrittigen Leistungen innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung (§14 VVG) an Sie überwiesen haben.
Laden Sie unseren Expertenratgeber
„Vergleich: Gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung für Beamte“
herunter um weitere Informationen und Entscheidungshilfen zur Wahl der, für Sie passenden, Krankenversicherung zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Grundsätzlich erhalten alle Beamten und somit auch Lehrer, deren Kinder und berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner bereits mit dem Status der Anwärterin/
des Anwärters Beihilfe. Dieser Status in der Beamtenlaufbahn heißt „Beamter auf Widerruf“.
Als Beihilfe wird die Beteiligung des Dienstherrn, also des Bundeslandes oder des Bundes, an den tatsächlich durch Krankheit, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten entstandenen Kosten bezeichnet.
Das Recht auf Beihilfe haben Beamte nur, wenn Sie eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung/Restkostenversicherung abgeschlossen haben. Der Anspruch auf Beihilfe entfällt, wenn dies nicht gemacht wird. Die Höhe der Beihilfe differiert zwischen den Bundesländern und dem Familienstand des Beamten. Der Beihilfesatz ohne Kinder beträgt in der Regel und den meisten Bundesländern 50% bis zur Pensionierung, danach in vielen Bundesländern mehr, so dass die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung im Alter sinken.
Die berücksichtigungsfähigen Familienmitglieder eines Beamten haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt auch schon für Beamte auf Widerruf. Im Bund und in vielen Bundesländern sind Kinder zu 80% beihilfefähig und der berücksichtigungsfähige Ehepartner zu 70%. Für den beihilfeberechtigten Beamten selbst bleibt der Beihilfebemessungssatz beim ersten Kind bei 50% und steigt mit dem zweiten Kind auf 70%. In Bremen und Hessen gibt es stark abweichende Regelungen. Die Leistung der Beihilfe und die Leistung der beihilfekonformen Krankenversicherung/Restkostenversicherung muss zusammen immer 100% ergeben.
Die Kosten der beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte und somit auch Lehrerinnen und Lehrer richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Versicherungsschutz.
In Baden-Württemberg übernimmt die Beihilfe zum Beispiel auch für die Erstausstattung von neugeborenen Kindern 250 Euro, in Nordrhein-Westfalen immerhin 170 Euro. In vielen Bundesländern werden keine Wahlleistungen wie ein Zweibettzimmer, Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Privatarzt übernommen. Beamte in Bayern können solche Leistungen in Anspruch nehmen oder buchen bei Ihrem beihilfekonformen Krankenversicherer einen Ergänzungstarif hinzu.
Die private beihilfekonforme Krankenversicherung muss immer dann anpasst werden, wenn zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung der Beihilfesatz angepasst wird. Hierzu bedarf es einer Meldung an den Versicherer.
Die Leistungen der Beihilfe entsprechen mindestens dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen, sind in vielen Fällen aber auch deutlich besser. Die Leistungen der Beihilfe sind jedoch nicht mit denen der privaten Krankenversicherungen zu vergleichen. Es ist der Standard, dass die Beihilfe der Länder anteilmäßig weniger erstattet als die privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen. Um diese Lücke zu schließen bieten die meisten Versicherer einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif, abgestimmt auf das jeweilige Bundesland oder den Bund, an. So ist die Versorgung mit Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen oder auch Zahnmedizin gesichert und weitere Zusatzversicherungen sind nicht nötig.
Zurzeit erfolgt die Abrechnung der Leistungen bei den Beihilfestellen (Ausnahme Hamburg und der Bund) analog. Der Beamte reicht das Abrechnungsformular seiner Beihilfestelle mit den Rechnungen der Ärzte, des Krankenhauses und die Rezepte ein, das Geld wird dann innerhalb von vier Wochen auf das private Girokonto des Beamten ausgezahlt. Rechnungen, mit der Ausnahme der Rechnungen von Medikamenten aus Apotheken, müssen also nicht ausgelegt werden, denn die privat versicherten Beamten erhalten von nahezu allen großen Beamtenversicherern ihr Geld mit Hilfe einer App zum Teil innerhalb weniger Tage zurückerstattet. Selbst bei altmodischen Versicherern, die keine Versichertenkarte für den Aufenthalt im Krankenhaus vorhalten, erfolgt die Leistungsauszahlung schnell genug, um in der Regel nichts auslegen zu müssen.
Der Nachteil der Angestellten im Öffentlichen Dienst ist, dass sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfe haben und sich gesetzlich krankenversichern müssen. Die Beiträge liegen im Jahr 2020 bei rund 19% des Bruttoeinkommens inkl. der Pflegepflichtversicherung. Bei Angestellten zahlt die Hälfte der Dienstherr, die andere Hälfte trägt der Angestellte selbst.
Die Frage, ob sich Beamte oder speziell auch Lehrer privat oder gesetzlich versichern sollten, wird oft gestellt. Bei eingehender Prüfung liegt die Antwort aber auf der Hand.
Diese Fakten sind bei der o.g. Fragestellung für alle Beamten/Lehrer gegeben:
- Es besteht für alle Beamten keine Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
- Die individuelle Beihilfe des Dienstherrn, die Beamte nur bei Abschluss einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung erhalten, ist für die Versicherten in den meisten Fällen die günstigere Lösung und beinhaltet umfangreicheren Versicherungsschutz, so dass keine Zusatzversicherungen mehr notwendig werden. Dies gilt auch bei der neu eingeführten pauschalen Beihilfe für alle Beamten ab der Besoldungsgruppe A10
Die Ausbildungstarife für Beamtenanwärter / Lehramtsanwärter sind bei vielen Versicherern sehr günstig, da sie keine Altersrückstellungen bilden und gleichzeitig den Gesundheitszustand für die Zeit als Beamter auf Probe bzw. Beamter auf Lebenszeit absichern
Fast alle Beamtenanwärter, die nicht aus einer Beamtenfamilie stammen, sind auf der Suche nach einem günstigen und unverbindlichen Angebot zur beihilfekonformen Krankenversicherung/Restkostenversicherung.
Leider ist es am Markt kaum möglich, alle der rund 40 Anbieter für Beamte bis ins letzte Detail selbst zu prüfen und deren verschiedene Tarife komplett zu durchschauen. Auf Grund der verschiedenen Vertriebswege und Selbstverständnisse der Versicherer ist es aber auch kaum möglich, über die klassischen Vergleichsportale oder Versicherungsmakler einen echten und ehrlichen Vergleich für ein Angebot zu erhalten. Zwei der großen fünf Beamtenversicherer arbeiten weder mit Vergleichsportalen noch mit Versicherungsmaklern zusammen. Diese beiden Anbieter sind zwar in den Vergleichen zu sehen, werden aber weder von Vergleichsportalen noch von Versicherungsmaklern aktiv angesprochen, auch wenn eines der Angebote ggf. perfekt zum jeweiligen Bedürfnis passen würde.
In Versicherungsvergleichen von Fachzeitschriften werden oftmals nur die aktuellen Tarife und Preise miteinander verglichen. Auf die großen Risiken, wenn man sich als Beamter bei einem sehr kleinen Versicherer mit wenigen versicherten Beamten versichert, wird nicht hingewiesen. In einem Versicherungskollektiv einer Krankenversicherung sollten sich mindestens 50.000 versicherte Personen befinden, damit eine gewisse Sicherheit gegeben ist.
Wir empfehlen, sich Vorschläge der großen fünf Versicherer für Beamte einzuholen und dann nach seinen eigenen Bedürfnissen zu entscheiden.
Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.
Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.
Der jeweilige Dienstherr gewährt Beamten sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall (ebenso bei Vorsorge, Impfungen und Geburtsfällen), die sogenannte Beihilfe. Die ledigen Beamten bekommen grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe, EhepartnerInnen 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe. Diese Regelung gilt nicht für Hessen und Bremen. Für Beamte ist daher eine private Restkostenkrankenversicherung (beihilfekonforme Krankenversicherung) zur Ergänzung auf 100 Prozent die richtige Wahl. Möglich ist für alle Beamte ebenfalls der Basistarif. Die wichtigsten Beamtenversicherer haben sich verpflichtet, Beamtenanwärter und Beamte auf Probe zu erleichterten Bedingungen aufzunehmen. Bestimmte Beamte, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte, haben in den meisten Bundesländern während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf die Heilfürsorge. Für Soldaten der Bundeswehr besteht mit der truppenärztlichen Versorgung ein besonderer Anspruch.
Darunter wird die vollständige Übernahme von Krankheitskosten (ebenso Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburtsfälle) durch den Dienstherrn verstanden. Die Heilfürsorge des Dienstherrn ersetzt in diesem besonderen Fall die GKV oder PKV. Ehepartner oder Kinder können in der Heilfürsorge nicht untergebracht werden, sie haben jedoch einen Beihilfeanspruch wie die Angehörigen anderer Beamtengruppen. Mit der Pensionierung oder der Dienstunfähigkeit und dem daraus folgendem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge. Mit dem Beginn der Pensionierung besteht dann ein Beihilfeanspruch, in den meisten Fällen von 70%, der für den verbleibenden prozentualen Anteil mit einem privaten Restkostentarif auf 100 Prozent aufgefüllt werden muss. Heilfürsorgeberechtigte Beamte sollten bereits mit Beginn ihres Heilfürsorgeanspruches eine Anwartschaftsversicherung auf die beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. In der Regel wird dies in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung gemacht. Bei der Wahl der Anwartschaft stehen rund 40 Versicherer in Deutschland zu Verfügung, wovon aber nur eine Hand voll in der Lage ist, die notwendige Sicherheit auch über Jahrzehnte zu bieten. Neutrale oder gar unabhängig Beratung ist am Markt leider kaum zu finden. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich von den großen fünf Spezialversicherern für Beamte Angebote erstellen zu lassen und zu vergleichen. Selbst die großen Vergleichsportale haben nicht alle Versicherer im Zugriff. Die beiden größten Versicherer für den Öffentlichen Dienst arbeiten nicht mit Vergleichsportalen oder Maklern zusammen.
Die Beihilfe ist der finanzielle Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten seiner Beamten. Der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe.
Der Beihilfeanspruch von Beamten ist abhängig vom Familienstand, dem jeweiligen Bundesland/des Bundes und dem aktuellen Status (z.B. Pensionär). Meistens bekommen ledige Beamte 50 Prozent Beihilfe, berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 Prozent und Kinder 80 Prozent. Bei Beamten mit zwei oder mehr Kindern, erhöht sich der Beihilfesatz in der Regel auf 70 Prozent. Diese Regeln gelten nicht für Bremen und Niedersachsen.
Die Kinder von Beamten sind immer dann berücksichtigungsfähig, wenn für sie auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Familienmitglieder, z.B. Ehepartner, mit einem eigenen Anspruch auf Beihilfe oder einer bestehenden Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse sind nicht berücksichtigungsfähig. Zusätzlich ist die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehepartnern bei der Beihilfe an Einkommensgrenzen gebunden. Die Beihilfe wird entsprechend des Dienstherrn als Bundes- oder Landesbeihilfe gewährt, wenn die Einkünfte nicht höher als 17.000 Euro im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung waren. In vielen Bundesländern weichen diese Beträge ab, ebenso werden diese Werte auch regelmäßig angepasst. Wir haben die für Ihr Bundesland gültigen Freibeträge immer parat, sprechen Sie uns an.
Um die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, muss ein Beamter in Addition der Beihilfeleistungen und der Leistungen des privaten beihilfekonformen Krankenversicherers immer auf 100 Prozent kommen.
Beamte können sich freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versichern, wenn sie zuvor bereits gesetzlich versichert waren. Die freiwillige Mitgliedschaft ist für Beamte aber sehr selten sinnvoll, weil sie den vollen Beitragssatz grundsätzlich selbst bezahlen müssten, ohne dass sich der Dienstherr mit einem Arbeitgeberzuschuss beteiligt. Nur die Bundesländer Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen beteiligen sich als Dienstherr mit der pauschalen Beihilfe an den Beiträgen zur GKV. Selbst in den genannten Bundesländern lohnt es sich nur für Beamte mit schweren Vorerkrankungen, niedrigen Besoldungsgruppen (<A10) oder Beamte, die nur in Teilzeit arbeiten wollen, die pauschale Beihilfe und damit die GKV zu bevorzugen. Gerade als Pensionär kann die pauschale Beihilfe sehr teuer werden, denn die Beiträge in der GKV berechnen sich aus allen Einnahmen, also neben der Pension auch aus den Kapitalerträgen oder Mieteinkünften des Beamten. Zudem bekommen Beamte mit individueller Beihilfe mindestens 60%, in den meisten Bundesländern aber sogar 70% Beihilfe als Pensionär, wodurch der Beitrag in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung deutlich sinkt. Die Leistungen der pauschalen Beihilfe werden im Rentenalter nicht erhöht und bleiben bei 50%.
Auch gesetzlich versicherte Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe und können diesen in Anspruch nehmen. Die Leistungen der Beihilfe sind in den allermeisten Fällen auf dem genau gleichen Niveau wie die der GKV, so dass dieser Anspruch eher theoretischer Natur ist. Für nicht beihilfefähige Restkosten, wie z.B. bei Brillen, Material- und Laborkosten für Zahnersatz oder Heilpraktikerbehandlungen, können Beihilfeergänzungstarife abgeschlossen werden.
Beim Wechsel des Bundeslandes oder Änderungen des Beihilferechts ergibt sich in den beihilfekonformen Krankenversicherungen ein Anpassungsrecht. Dies ist z. B. der Fall, wenn Kinder nicht mehr beihilfeberechtigt sind, oder auch bei Trennung. Die Mitteilung zur Änderung der Lebenssituation und damit zur Anpassung muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen, wodurch der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren hat. Diese Regelung gilt nicht für den Basistarif der privaten Krankenversicherungen.
Das Recht, Versicherungstarife innerhalb des Versicherers zu wechseln, gilt auch für Beamte. Der Wechsel in den Standardtarif (nur für vor 2009 privat versicherte) oder in den Basistarif ist ebenfalls möglich, aber nur in sehr wenigen Fällen empfehlenswert. Der Versicherungsbeitrag ist begrenzt auf den Prozentsatz des Höchstsatzes der GKV, der mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung zur Beihilfe abzudecken ist.
Fazit: Für Beamte lohnt sich in fast allen Fällen eine beihilfekonforme Krankenversicherung für den prozentualen Kostenanteil, der ergänzend zur Beihilfe notwendig ist. Dies gilt auch für Beamte mit Kindern.
Für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen, also Beamte auf Widerruf, gibt es besonders günstige Ausbildungsbeiträge. Der Leistungsumfang unterscheidet sich nicht von den Normaltarifen für Beamte. Der günstige Beitrag wird von den Versicherern angeboten, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Dies erfolgt erst mit der Verbeamtung auf Probe, also nach dem Referendariat oder einer anderen Ausbildung. Der Beitrag für diese Tarife liegt deutlich unter dem Beitrag für die GKV. Als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter müssen Sie sich vor Beginn der Ausbildung oder des Referendariats entscheiden, ob die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die beihilfekonforme Krankenversicherung die passende Lösung ist.
Bei der Wahl des beihilfekonformen Krankenversicherers ist neben den Beiträgen als Anwärter auch bzw. gerade der danach geltende Beitrag und die Größe des Versichertenkollektivs relevant.
Sollte nach dem Ausbildungsende keine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter diesen Voraussetzungen möglich:
- Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Eintritt in die Familienversicherung des Partners
Sollte beides nicht möglich sein, muss innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruches der Versicherungsschutz auf 100 Prozent aufgestockt werden, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben. Eine Gesundheitsprüfung bei der erneuten Aufnahme einer verbeamteten Tätigkeit wird hierdurch ebenfalls vermieden.
Bei Eintritt in die GKV sollte in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung, die zwischen 1 und rund 10 Euro im Monat kostet, abgeschlossen werden, damit keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Die richtige private beihilfekonforme Krankenversicherung
In einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bestehen neben der Möglichkeit die Beihilfe des Dienstherrn zu erhalten auch viele weitere Vorteile:
- schnellere Terminvergabe bei allen Ärzten
- freie Medikamentenvergabe ohne Budgetierung
- vertraglich vereinbarte Leistungen beim Versicherer
- Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung bei Leistungsfreiheit*
*Einige Versicherer zahlen die Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme von Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen, andere zahlen in diesem Fall keine Beitragsrückerstattung.
Auch Referendarinnen und Referendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es stellt sich also nicht die Frage, ob es sinnvoll ist, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern, sondern welche Krankenversicherung und welcher Tarif am besten geeignet ist.
Jeder Mensch hat einen anderen Versicherungsbedarf, weshalb pauschale Angebote komplett falsch sind. Erst auf Grundlage einer guten und ausführlichen Beratung sowie Prüfung der Krankenakte kann ein passendes Angebot erstellt werden. Theoretisch gibt es rund 40 Versicherungsgesellschaften die Beamte krankenversichern können, diese Anzahl reduziert sich nach kurzer Prüfung aber schnell auf rund fünf Gesellschaften, denn bei den übrigen Gesellschaften sind die Kollektive zu klein, um langfristige Sicherheit zu geben.
Die Beihilfe zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
Eine private beihilfekonforme Krankenversicherung lohnt sich für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sowie Anwärterinnen und Anwärter vor allem aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn. Für eine 100%íge private Krankenversicherung muss ein Beamter nur einen 50%igen Beitrag zahlen.
Unterschiedliche Regelungen bei der Beihilfe der Bundesländer und des Bundes
Grundsätzlich haben eine verbeamtete Lehrerin oder ein verbeamteter Lehrer die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.
Der Dienstherr beteiligt sich mit mindestens 50% an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Kosten für Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburten, die anderen 50% müssen privat versichert werden. Einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen) übernehmen auch 50% der Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch zahlt ein Beamter mit einer Besoldung ab A10 deutlich mehr als in der beihilfekonformen Krankenversicherung und es sind schlechtere medizinische Leistungen versichert. Die pauschale Beihilfe ist nur für wenige Beamte eine echte Alternative, hierzu zählen schwer erkrankten Beamte, Geringverdiener und Teilzeitkräfte.
Für die meisten Beamten liegt die Beihilfe bei genau 50%. Die Beihilfebemessungssätze bestimmen hier jeweils, mit wieviel Beihilfe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt.
Je nach Bundesland und Familienstand gelten unterschiedliche Regelungen. Gerade Familien mit Kindern profitieren von den Beihilfeverordnungen der Bundesländer. Je nach Bundesland gibt es einen höheren Beihilfesatz für das jeweilige Kind (z.B. 80 %) oder alle versicherten Personen (z.B. 5% Zuschlag je weiterer beihilfeberechtigter Person). So bekommen Beamte mit zwei Kindern z.B. in Bremen 60% Beihilfe und in Niedersachsen sogar 70%.
Die Beiträge der beihilfekonformen Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Beamten, sondern am gewählten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Eine spätere Beitragsanpassung wegen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder des Alters ist nicht möglich. Es gilt in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der Grundsatz, dass der Beitrag langfristig günstiger ist, je eher man sich versichert.
Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Für verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer hat die private beihilfekonforme Krankenversicherung nur Vorteile, abgesehen von dem kleinen Verwaltungsaufwand, den man damit hat, die Rechnungen der Ärzte zu begleichen bzw. an die Beihilfe und dem Versicherer zu senden. Dieser Verwaltungsaufwand für Beamte verringert sich gerade deutlich, da alle großen Versicherer und bereits mehrere Beihilfestellen die Abrechnung bequem per App anbieten.
Bessere und vertraglich festgeschriebene Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur zwei relevante Vorteile für Lehrerinnen und Lehrer in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Der Beitrag liegt bei nur rund der Hälfte und man bekommt deutlich schneller Termine bei den Ärzten, die sich ebenfalls über neue Privatpatienten freuen.
Hier nochmals die relevanten Vor- und Nachteile für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich:
Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
- bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung
- deutlich günstigerer Beitrag dank der Beihilfe
- keine Budgetierung, hierdurch freie Medikamentenvergabe durch die Ärzte
- schnelle Terminvergabe bei den Ärzten
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Nachteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
- Gesundheitsprüfung vor Vertragsbeginn
- Eingeschränkte Wechselmöglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Garantierte Leistungen in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
In allen gesetzlichen Krankenkassen variieren die Leistungen nach den Änderungen durch den Gesetzgeber. Mehr als 90% der Leistungen sind festgeschrieben und nur wenige Zusatzleistungen können die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. In den privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen bleiben die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen garantiert bis zum Vertragsende oder einer gewünschten Vertragsumstellung erhalten.
Leistungen sind bei Krankenversicherungen individuell wählbar. Die Entscheidung, welche Leistung inkludiert werden soll, ist gut zu überlegen, denn zum einen hat jede Zusatzleistung einen direkten Einfluss auf den Beitrag, zum anderen aber eben auch auf den Versicherungsschutz, der eventuell auch erst in 20 oder vielleicht sogar 50 Jahren wirklich wichtig wird. Gute Versicherungen bieten allerdings auch später noch über sogenannte Optionen die Möglichkeit an, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern.
Welche Leistungen sollten in jedem Fall enthalten sein?
- Freie Medikamentenwahl
- Offener Hilfsmittelkatalog
- Höchstsätze Arzthonorare
- Stationäre Psychotherapie
- Zahnarztleistungen
Welche Leistungen können wichtig werden?
- Ambulante Psychotherapie
- Kurleistungen
- Freie Krankenhauswahl
- Privatarztbehandlung im Krankenhaus
- Pflegeergänzungstarife
Welche Leistungen kann man noch vereinbaren?
- Leistungen über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus
- Krankenhaustagegeld
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlungen)
- Beitragsentlastungen im Alter
- Heilpraktikerbehandlung
Die Kosten einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung berechnen sich nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Versicherungsschutz. Das nachfolgende Kostenbeispiel zeigt auf, dass Beamtinnen und Beamte neben deutlich besseren Leistungen in der beihilfekonformen Krankenversicherung auch deutlich geringere Kosten in diesem Model haben,
da nur 50% oder weniger versichert werden müssen.
Zwischen den rund 40 möglichen Versicherern gibt es viele relevante Unterschiede:
In der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung gibt es keinen Beitragssatz, der nahezu identisch ist, mit dem der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt einen großen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Versicherern, so dass jeder Versicherer interessiert ist die Beiträge möglichst günstig zu gestalten. Als Beamtin und als Beamter entscheidet man zudem selbst, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein sollen. Hierdurch beeinflusst man den Beitrag entsprechend. Neben dem gewünschten Versicherungsschutz sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand für die Berechnung des Beitrages relevant. Die Gesundheitsfragen der verschiedenen Versicherungen unterscheiden sich, wodurch auch die Bewertung nach diesen Kriterien unterschiedlich ausfällt. Es kann also sein, dass ein Versicherer Beitragszuschläge verlangt oder sogar keinen Versicherungsschutz anbietet und ein anderer Versicherer den Versicherungsschutz zu Normalkonditionen anbietet. Aus diesem Grund empfehlen wir einen Vergleich zwischen den drei bis fünf großen Beamtenversicherern.
Grundsätzlich ist es wichtig, auch an die Zukunft zu denken, denn jeder Mensch wird älter und damit leider auch oft kranker. Versicherungsschutz, der heute noch unwichtig erscheint, kann in 20-50 Jahre ggf. sehr wichtig werden. Mit steigendem Alter wird es aber immer schwieriger, mehr Leistungen in die Krankenversicherung einzuschließen. Für gewünschte Mehrleistungen wird der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung, wie zu Beginn des Vertrags, vornehmen.
Liegen mehrere Vorschläge zum Vergleich vor, sind nicht nur der aktuelle Preis und die Leistungen entscheidend, sondern auch die Größe des Versicherungskollektivs. Wie viele Beamtinnen und Beamte in einem Tarif versichert sind ist sehr relevant für die zukünftige Beitragsentwicklung. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist die zu erwartende Entwicklung der Beiträge gerade auch im Alter. Je größer das Kollektiv ist, desto größer ist die Chance auf einen stabilen Beitrag. Wer heute im Test ganz oben steht, aber nur wenige Beamtinnen und Beamte versichert hat, setzt seine Kunden einem extremen Risiko aus. Aus diesem Grund halten wir auch die Kriterien vieler Tests für falsch, auch wenn wir immer zu den Testsiegern gehören.