Pauschale Beihilfe in Niedersachsen, Bremen & Co.
Die Pauschale Beihilfe in
Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hamburg und Thüringen
bietet Beamten in den oben genannten Bundesländern eine alternative Möglichkeit zur gesundheitlichen Vorsorge. Sie sind also nicht mehr an die individuelle Beihilfe gebunden. Was die Pauschale Beihilfe für Sie bedeutet, welche Vorteile sich hierdurch ergeben und welche Risiken sie, insbesondere im Alter, mit sich bringt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ganz gleich, in welchem Lebensabschnitt Sie sich gerade befinden: Ein zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Gesundheitsschutz ist immens wichtig. Wenn Sie als Beamtenanwärter oder gesetzlich versicherter Beamter in Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Thüringen oder Berlin leben, können Sie von einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Pauschale Beihilfe für Beamte profitieren, die Ihnen mehr Flexibilität im gesundheitlichen Schutz bietet. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG informieren Sie hierzu kurz und übersichtlich in diesem Artikel – oder auch gerne persönlich.
Das Gesundheitssystem in Deutschland zeichnet sich durch eine solide Gesundheitsversorgung und moderne Behandlungsmethoden aus. Die Leistungen werden von den privaten Krankenversicherungen (PKV) und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erbracht. Diese zwei Versicherungsarten unterscheiden sich jedoch deutlich: Die PKV überzeugt bspw. durch ihren individuell wählbaren Versicherungsschutz und eine lebenslange Leistungsgarantie, d.h. nur der Versicherungsnehmer kann die einmal vereinbarten Leistungen durch eine Willenserklärung verändern. Jedoch ist nicht jedem eine Mitgliedschaft in der PKV möglich. Der Gesetzgeber schreibt Arbeitnehmern ein jährliches Einkommen von 62.550 Euro (Einkommensgrenze von 2020) vor, um in die PKV wechseln zu dürfen – diese Einkommensgrenze gilt aber nicht für Beamte. Beamte haben mit der Ernennung zu Beamten auf Widerruf die Möglichkeit, die individuelle Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern.
Was ändert sich durch die Pauschale Beihilfe?
Die beihilfekonforme Krankenversicherung stellt eine passgenaue Ergänzung zur Beihilfe des Dienstherren dar. Durch eine Gesetzesänderung, welche seit neuestem gilt, ist die sogenannte Pauschale Beihilfe in Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen äußerst interessant. Eine Bezuschussung zur gesetzlichen Krankenkasse ist ab sofort möglich, wobei die Vorteile der privaten Krankenversicherung für die meisten Beamten überwiegen. Die gesamte Familie kann von ihr profitieren, denn sowohl Ehepartner als auch Kinder können durch die PKV in Kombination mit der Pauschalen Beihilfe versichert werden.
Durch die Erhöhung der Beihilfesätze für Angehörige sinken die Versicherungsbeiträge der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Jungbeamte wie Studenten, Referendare und Anwärter, sollten sich frühzeitig und eingehend mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigen.
Pauschale Beihilfe: Höhe & Anforderungen
Beamte auf Widerruf, Probe, Zeit oder Lebenszeit werden von Ihrem Dienstherrn mit der Beihilfe unterstützt. Grundsätzlich werden 50 % der Gesundheitskosten durch den Dienstherren getragen. Für Beamte, die die Pauschale Beihilfe nicht für sich gewählt haben, erhöht sich dieser Anteil bei Pensionären, verheirateten Beamten und Beamten mit Kindern auf bis zu 70%. Für Beamte, die die Pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen, verbessert sich die Höhe der Beihilfe in Bremen, Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Sachsen, Brandenburg und Thüringen nicht. Auch Pensionäre, die die Pauschale Beihilfe in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Sachsen und den weiteren Bundesländern in Anspruch nehmen, erhalten nur 50% Zuschuss durch Ihren Dienstherren. Beamte mit individueller Beihilfe erhalten in Bremen mindestens 60% Beihilfe als Pensionäre, wodurch die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung sinken. In anderen Bundesländern und im Bund erhöht sich die Beihilfe für Pensionäre sogar auf 70 %.
Diese Sätze haben für alle Familienmitglieder Gültigkeit. Ehe- bzw. Lebenspartner dürfen jedoch ein Jahreseinkommen von bis zu 10.000 Euro bzw. 17.000 Euro nicht überschreiten, um von der Beihilfe im „Hamburger Modell“ zu profitieren und als berücksichtigungsfähig zu gelten.
Die private beihilfekonforme Krankenversicherung
Durch flexible beihilfekonforme Tarife lassen sich die verbleibenden Restkosten abdecken, welche die großen privaten Krankenversicherer anbieten. Sollte sich im Ruhestand der Beihilfesatz ändern oder man das Bundesland wechseln, wird der Versicherungsschutz angepasst.
Pauschale Beihilfe mit Vorerkrankung?
Durch die Pauschale Beihilfe in Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Thüringen und den anderen, oben genannten Bundesländern, haben Beamtenanfänger nun die Möglichkeit, als Alternative zur “Öffnungsaktion” der PKV ohne Zuschläge und Einschränkungen in den gesetzlichen Krankenkassen unterzukommen. Dies ist ein klarer Vorteil für Beamte mit gesundheitlichen Einschränkungen. Die Entscheidung muss jedoch sehr gut überlegt sein, denn fällt die Entscheidung auf die Pauschale Beihilfe, so müssen Beamte unwiderruflich und ihr Leben lang auf ihren individuellen Beihilfeanspruch verzichten. Das ist gesetzlich fixiert. Ein zukünftiger Wechsel in ein anderes Bundesland (abgesehen von den Bundesländern, die die Pauschale Beihilfe eingeführt haben, siehe oben) wird große finanzielle Nachteile mit sich bringen. In den übrigen Bundesländern und dem Bund gibt es diesen Arbeitgeberzuschuss nicht und der Anspruch geht demzufolge verloren. In diesem Fall müssen Beamte für den kompletten Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung selbst aufkommen.
Für jeden neuen Beamten ist die Pauschale Beihilfe in Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Brandenburg möglich.
Pauschale Beihilfe: Die wichtigsten Infos
- Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
- Mit dem Antrag wird der Verzicht auf die individuelle Beihilfe erklärt.
- Diese Entscheidung ist unwiderruflich.
- Eine Krankenvollversicherung in der GKV oder PKV mit einem 100%-Tarif muss nachgewiesen werden.
- Änderungen der Beitragshöhe und etwaige Prämienrückzahlungen sind meldepflichtig.
- Sollten die Voraussetzungen der Pauschalen Beihilfe erfüllt werden, wird diese ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Antragstellung folgt, gezahlt bzw. es erfolgt eine Nachzahlung.
- Die Höhe des Beitrages in der GKV berechnet sich aus allen zu berücksichtigenden Einkünften (z.B. auch Mietverträge, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalerträge etc.).
Die Pauschale Beihilfe für Beamte in Niedersachsen, Bremen, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin und Hamburg sorgt für eine Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung, die an das “Hamburger Modell” angelehnt ist. Ob die Pauschale Beihilfe für Beamte eine echte Alternative zur individuellen Beihilfe für Beamte ist, hängt sehr stark von der persönlichen Situation wie der Besoldungsgruppe und dem eigenen Bedarf ab.
In Bremen und Berlin haben Beamte zweimal in ihrer Beamten-Laufbahn die Möglichkeit, sich gegen die individuelle Beihilfe und für die Pauschale Beihilfe zu entscheiden. Die erste Entscheidung für die Pauschale Beihilfe in Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und den weiteren Bundesländern kann zum Beginn der Verbeamtung auf Widerruf erfolgen. Da der Beamte mit der Verbeamtung auf Probe in ein neues Beamtenverhältnis einsteigt, hat er in Bremen und Berlin erneut die Wahlmöglichkeit. In den restlichen Bundesländern wird bestehenden Beamten jedoch nur einmal das Angebot des Wechsels gemacht. Dazu zählt durch die Neueinführung der Pauschalen Beihilfe insbesondere Niedersachsen und Sachsen. Ein späterer Wechsel zwischen Pauschaler und individueller Beihilfe ist dann nicht mehr möglich.
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Pauschale Beihilfe: Lohnt sie sich?
Die Pauschale Beihilfe für Beamte lohnt sich rein finanziell betrachtet für alle Beamten mit schweren Vorerkrankungen, niedriger Besoldungsgruppe (<A10), Beamte mit dem Interesse überwiegend in Teilzeit tätig sein zu wollen und Beamte mit absehbar geringen Einkünften als Pensionäre. Das „Hamburger Modell“ wurde in Hamburg mit einer Quote von unter 14 % der neuen, jungen Beamten angenommen. Dies entspricht nicht einmal der Anzahl der potentiellen Beamten aus den o.g. Gruppen. Gerade das Risiko, im Alter deutlich höhere Beiträge zu zahlen als der Beamte mit individueller Beihilfe und die Verhinderung des Bundeslandwechsels, macht die Pauschale Beihilfe eher unattraktiv.
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Häufig gestellte Fragen rund um die Pauschale Beihilfe (FAQ)
Die aufgrund des Kostendrucks einiger Bundesländer wieder eingeführte Pauschale Beihilfe für Beamte lohnt sich vor allem für den Dienstherren, der später bei den pensionierten Beamten seine Kostenlast durch die Pauschale Beihilfe deutlich reduziert. Des Weiteren kann sich ein Vorteil für Beamte mit schweren Vorerkrankungen, niedrigen Besoldungsgruppen oder Beamte in Teilzeit ergeben. Beamte wie Lehrer_innen, Polizist_innen, Verwaltungsbeamte, Zollbeamte etc., erhalten grundsätzlich die sogenannte individuelle Beihilfe von ihrem Dienstherrn, wenn sie eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn in Geld für tatsächlich entstandene Krankheitskosten. Neu ist nun, dass Beamte die Pauschale Beihilfe auch in Niedersachsen, Bremen, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen, Hamburg, Thüringen und Brandenburg in Anspruch nehmen können.
Beamte in Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, und Thüringen können von ihrem Dienstherrn statt der individuellen Beihilfe für die private Krankenversicherung somit auch eine Pauschale Beihilfe für die gesetzliche Krankenversicherung erhalten: das sogenannte "Hamburger Modell". Einige andere Bundesländer, der Bund und auch der dbb (Deutscher Beamten Bund) lehnen das Hamburger Modell noch ab, da es eine Verschlechterung der Versorgung von Beamten, gerade im Pensionsalter, zur Folge hat.
Die gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte mit Teilzeitstellen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder geringer Besoldung ggf. auf den ersten Blick interessant. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Zuschuss des Dienstherrn im Rentenalter nicht analog der individuellen Beihilfe für Beamte steigt. Ebenfalls sind zur Berechnung der Beiträge bei Nutzern der Pauschalen Beihilfe nicht nur die Besoldung bzw. Pension zu berücksichtigen, sondern auch Miet- und Kapitalerträge. Hierdurch kann die Pauschale Beihilfe für Beamte in Niedersachsen, Bremen und den anderen Bundesländern schnell teurer und damit noch unattraktiver werden.
Bei einem Wechsel in ein Bundesland, in dem es das Hamburger Modell nicht gibt, müssen Beamte statt der Inanspruchnahme der Pauschalen Beihilfe ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse komplett selbst zahlen. Inklusive des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung entstehen hier Kosten von rund 17 Prozent des Bruttoeinkommens, im Jahr 2002 maximal rund 800 Euro monatlich.
Seit Kurzem können alle neuen niedersächsischen Beamte statt der individuellen Beihilfe in Kombination mit der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung die Pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Als die Pauschale Beihilfe in Hamburg für Beamte eingeführt wurde, sind jedoch nur 14 Prozent dem Angebot gefolgt. Die Wahlmöglichkeit besteht nur einmal zu Verbeamtung auf Probe und schränkt hierdurch die Freiheit der Beamten stark ein.
Die neue Regelung zur Pauschalen Beihilfe macht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für eine kleine Gruppe der Beamten attraktiver. Die erkrankten Beamte, die Teilzeit-Beamten und die geringverdienenden Beamten der oben genannten Bundesländer können sich nun zu fairen Konditionen krankenversichern.
Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen sind gehaltsabhängig, sodass Beamte mit geringerem Einkommen gegebenenfalls niedrigere Beiträge zahlen als in der privaten Krankenversicherung (PKV), die die Höhe des Gehaltes des Beamten nicht berücksichtigt. Kinder sind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. In der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung müssen Beamte für den Nachwuchs einen eigenen Beitrag zahlen, sofern sie ihn beihilfekonform versichern wollen. Häufig versichern Beamte allerdings ihre Kinder über den gesetzlich versicherten Ehepartner ebenfalls beitragsfrei in der Familienversicherung.
Aufgrund der Einführung von Abrechnungs-Apps der verschiedenen Beihilfestellen und der bereits bei allen großen Spezialversicherern für Beamten bestehenden Abrechnungs-Apps ist der Verwaltungsaufwand mittlerweile sehr gering.
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für seine Beamten. In Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen möchte der Dienstherr seine Beamten unterstützen. Bisher bekamen alle Beamten eine individuelle Beihilfe, die mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung auf 100% der Kosten aufgefüllt wurde. Wer sich freiwillig als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet hat, erhielt keinen Arbeitgeberzuschuss und musste den gesamten Beitrag für die Krankenkasse allein zahlen. Für diese Beamten gibt es nun eine faire Lösung, auch wenn dieser Weg nur für sehr Wenige empfehlenswert ist.
Pauschale Beihilfe bei Umzug in ein anderes Bundesland
Entscheidet sich ein Beamter in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und den anderen Bundesländern, die die Pauschale Beihilfe anbieten, für die Pauschale Beihilfe, ist diese Entscheidung unwiderruflich.
Wer bei einem Umzug weiter gesetzlich krankenversichert bleibt, erhält in den nicht erwähnten Bundesländern keine Pauschale Beihilfe mehr und muss 100 Prozent des Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) komplett alleine tragen. Im neuen Bundesland kann dann allerdings die individuelle Beihilfe beantragt werden, wenn eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abgeschlossen wird. In diesem Fall sollte das Alter noch nicht zu hoch und der Gesundheitszustand möglichst gut sein. Bei schwerwiegenden Erkrankungen wird es keine private Krankenversicherung für Beamte ohne hohe Risikozuschläge geben.
Die Pauschale Beihilfe in Bremen, Niedersachsen und Co. ist eine gute Unterstützung für kranke Beamte, die bisher benachteiligt wurden und bietet Beamten mit geringem Einkommen eine Möglichkeit, sich zwischen diesen zwei Modellen zur Krankheitsversorgung zu entscheiden.
Die Risiken im Alter und bei Bundeslandwechsel sind hoch und sollten dementsprechend jedoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bevor man sich also dauerhaft an die Pauschale Beihilfe für Beamte in Bremen, Niedersachsen etc. bindet, sollte man sich sehr intensiv Gedanken über die Notwendigkeit machen.
Gerne helfen wir bei der Beratung rund um die Pauschale Beihilfe für Beamte. Nach der Entscheidung gibt es keinen Weg zurück.
Als Alternative zur individuellen Beihilfe steht die Pauschale Beihilfe in Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Hamburg, Brandenburg und Berlin zur Verfügung. Dabei gewährt der Dienstherr einen festen monatlichen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung mit einem Deckungsumfang von 100 %, jedoch nicht zum Pflegeversicherungsbeitrag. Eine zusätzliche individuelle Beihilfe wird neben der Pauschalen Beihilfe für Beamte nicht gewährt, was bedeutet, dass keine Rechnungen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Festsetzungsstelle eingereicht werden müssen, wenn die Pauschale Beihilfe gewählt wird.
Im Fall der individuellen Beihilfe steigt der Beihilfebemessungssatz ab dem Datum des Ruhestandsbeginns von 50 auf 70 Prozent. Daher ist nur noch eine Krankenteilkostenversicherung von 30 Prozent erforderlich. Eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag erfolgt jedoch nicht bei der pauschalen Beihilfe, sodass der Zuschuss in seiner bisherigen Höhe fortgeführt wird.
Ausgaben, für die eine Leistungspflicht der sozialen oder privaten Pflegeversicherung besteht, sind von der Pauschalen Beihilfe nicht umfasst. In diesen Fällen bleibt die individuelle Beihilfe für Beamte für Pflegeaufwendungen bestehen. Diese kann zusätzlich zur monatlichen pauschalen Beihilfe für die gesetzliche oder private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.
Vom Beihilfeberechtigten in Anspruch genommen werden kann:
- Eine private Kranken(teil)versicherung, die den Beihilfevorschriften entspricht, kombiniert mit ergänzender individueller Beihilfe.
Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (als Krankenkostenvollversicherung) zusammen mit ergänzender individueller Beihilfe für Beamte. Diese ist jedoch auf Leistungen für Zahnersatz, Heilpraktiker und Sehhilfen nach Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt.
Eine private Krankheitskostenvollversicherung (mit einem Versicherungsumfang von 100 %) kombiniert mit gegebenenfalls ergänzender individueller Beihilfe für Aufwendungen, die nicht von der privaten Krankenversicherung erstattet werden.
Bisher hat sich der Dienstherr nicht an den Beiträgen zu einer Krankenversicherung beteiligt, wenn es um die oben genannten Kombinationen ging. Die Frage, welche dieser Kombinationen im konkreten Einzelfall vorteilhafter ist, sollte individuell mit der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse geklärt werden.
Grundsätzlich haben alle berechtigten Personen im Land Niedersachsen (Bremen und den anderen Bundesländern, die die Pauschale Beihilfe anbieten) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes die Möglichkeit, die Pauschale Beihilfe für Beamte zu beantragen.
Zu den berechtigten Personen zählen somit:
- Beamte und Beamtinnen,
- neu eingestellte Beamtinnen und Beamte,
- entpflichtete Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen,
- Empfänger und Empfängerinnen von Versorgungsleistungen,
- Witwen, Witwer und überlebende Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie
- Waisen,
sofern sie Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe, Entpflichtetenbezüge, Ruhegehalt, Übergangsgeld, Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld bekommen.
Folgende Personen sind berechtigt, die Pauschale Beihilfe zu erhalten:
- Kinder, die für den Familienzuschlag von Beamtinnen und Beamten berücksichtigt werden.
- Ehepartner und Lebenspartner von Beamtinnen und Beamten, sofern ihr Gesamteinkommen (gemäß § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) oder entsprechende ausländische Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung der Beihilfe 20.000 Euro (gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 NBG) nicht übersteigt. Wenn erstmalig eine Rente ab dem 01.04.2009 bezogen wird, ist der Bruttobetrag der Rente entscheidend.
Die Pauschale Beihilfe ist für folgende Personengruppen keine Option:
- heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen und Beamte für die Zeit ihres Anspruchs auf Heilfürsorge, auch nicht für berücksichtigungsfähige Angehörige,
- beurlaubte Personen ohne Beihilfeberechtigung für die Dauer der Beurlaubung.
Um die Pauschale Beihilfe für Beamte in Niedersachsen, Bremen, usw. zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Jedes Bundesland stellt dazu einen Vordruck bereit.
Der Antrag auf Pauschale Beihilfe ist nur für zukünftige Zeiträume möglich und kann nicht rückwirkend gestellt werden. Der Anspruch auf Pauschale Beihilfe beginnt ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde und der Verzicht auf individuelle Beihilfe erklärt wurde. Dies gilt jedoch frühestens ab Beginn der Krankheitskostenvollversicherung.
Alle Anträge, Änderungen und Anpassungen müssen schriftlich oder elektronisch an die jeweilige Festsetzungsstelle übermittelt werden.
Um die Pauschale Beihilfe zu beantragen, ist es erforderlich, einen Nachweis über eine abgeschlossene Krankheitskostenvollversicherung vorzulegen. Dies gilt sowohl für die beihilfeberechtigte Person, die sich in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung befindet, als auch für diejenigen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Gegebenenfalls sind auch Bescheinigungen für berücksichtigungsfähige Angehörige erforderlich.
Bei privaten Krankenversicherungen ist darüber hinaus die Bescheinigung gemäß § 257 Abs. 2 a Satz 2 SGB V beizufügen.
Sollte der Nachweis zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Pauschale Beihilfe für Beamte noch nicht erbracht werden können, ist dies innerhalb von sechs Monaten nachzureichen. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zur Ablehnung des Antrags. Erfolgt der Nachweis jedoch innerhalb dieser Frist, wird die Pauschale Beihilfe rückwirkend für die zurückliegenden Monate ausgezahlt. Der Anspruch auf Pauschale Beihilfe in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Thüringen und den anderen Bundesländern entsteht ab dem Monat, in dem der Beihilfe-Antrag gestellt und der Verzicht erklärt wurde, jedoch frühestens ab Beginn der Krankheitskostenvollversicherung.
Für ausländische Krankenkostenvollversicherungen müssen im Rahmen des Antrags oder bei Veränderungsmitteilungen zudem übersetzte Versionen der beigefügten Anhänge in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Die Entscheidung für die Pauschale Beihilfe für Beamte ist endgültig und kann nicht widerrufen werden. Mit dieser Entscheidung entfällt der Anspruch auf individuelle Beihilfe vollständig.
Der Verzicht auf die individuelle Beihilfe gilt sowohl für die aktive Dienstzeit als auch für den Ruhestand. Er betrifft auch eventuelle zukünftige berücksichtigungsfähige Angehörige wie Ehepartner und Kinder. Für diese Angehörigen wird ebenfalls keine individuelle Beihilfe mehr geleistet.
Im Todesfall der beihilfeberechtigten Person haben berücksichtigungsfähige Angehörige wie Witwen, Witwer oder Waisen grundsätzlich Anspruch auf Witwen-/Witwer- oder Waisengeld.
Dadurch erlangen sie (erstmals) eine eigene Beihilfeberechtigung. Dies bedeutet, dass privat versicherte oder freiwillig gesetzlich versicherte Witwen, Witwer oder Waisen gemäß § 80 a Abs. 1 NBG selbständig entscheiden können, ob sie die Pauschale oder doch eher die individuelle Beihilfe erhalten möchten. Diese Entscheidung steht ihnen auch dann offen, wenn sie zuvor bereits als berücksichtigungsfähige Angehörige in der Pauschalen Beihilfe berücksichtigt wurden.
Die Pauschale Beihilfe wird jeden Monat zusammen mit den Bezügen an die berechtigte Person ausgezahlt. Es erfolgt weder eine Barauszahlung noch eine Zahlung an die Krankenversicherung.
Mit der Entscheidung für die Pauschale Beihilfe wird lediglich und ausschließlich individuelle Beihilfe für Pflegeaufwände erstattet.
Durch die Wahl der pauschalen Beihilfe werden alle individuellen Beihilfeleistungen gemäß der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) aufgegeben, außer den Leistungen im Pflegefall. Das gleiche gilt für Leistungsausschlüsse in privaten Krankenversicherungen, die folgende Bereiche umfassen:
- ärztliche Leistungen
- zahnärztliche Leistungen
- implantologische Leistungen
- heilpraktische Leistungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Hilfsmittel wie Hörgeräte, Sehhilfen usw.
Wechselt der Beamte das Bundesland, gilt das dortige Beihilferecht bzw. Beihilfesystem. Eine Fortzahlung der Pauschalen Beihilfe durch das vorherige Bundesland erfolgt dann nicht mehr.
Eine einmal getroffene Entscheidung für die Pauschale Beihilfe für Beamte in Niedersachsen, Bremen oder den weiteren Bundesländern bleibt auch bei einem Wechsel der Krankenversicherung oder einer Änderung des Krankenversicherungsumfangs bindend, sofern dies sozialversicherungsrechtlich zulässig ist.
Dies gilt beispielsweise für den Wechsel von einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Krankenversicherung oder umgekehrt. Die Pauschale Beihilfe wird in diesem Fall maximal in der Höhe gewährt, die vor der Änderung bestand. Es gibt jedoch Ausnahmen für den Fall, dass ein neues Beamtenverhältnis begründet wird, wie etwa bei Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf.
Gemäß § 3 Nr. 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Pauschale Beihilfe steuerfrei. Allerdings ist es nicht möglich, die Krankenversicherungsbeiträge in Höhe der Pauschalen Beihilfe als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen.
Die Pauschale Beihilfe, die auf das Konto ausgezahlt wird, wird in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 24 a) für die gesetzliche Krankenversicherung bzw. Nummer 24 b) für die private Krankenversicherung ausgewiesen.