Zollbeamte: Welche Versicherungen sind nötig?
Als Zollbeamter sind Sie nicht nur für die Sicherheit und Kontrollen an Grenzen oder in Flughäfen zuständig sind, sondern tragen grundsätzlich ein hohes Maß an Verantwortung. Von der Überprüfung von Waren bis hin zum Umgang mit potenziell brisanten Situationen: Ihr Dienst beim Zoll als Zollanwärter bzw. Zollbeamter bringt täglich neue Herausforderungen mit sich. Doch was passiert, wenn unerwartete Ereignisse eintreten?
Sie kontrollieren bspw. einen Warencontainer aus Übersee und entdecken Unregelmäßigkeiten in den Papieren. Es könnte sich um einen harmlosen Fehler handeln oder um einen Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen. Sie müssen entscheiden, ob die Ware vom Zoll sichergestellt wird. Später stellt sich heraus, dass Ihre Maßnahme zu einer Beschwerde und Schadensersatzforderungen führt. Oder denken Sie an einen längeren krankheitsbedingten Ausfall (Dienstunfähigkeit), der Ihr Einkommen gefährden könnte. Damit solche Szenarien nicht zum Problem werden, gibt es drei essenzielle Versicherungen für Zollanwärter und Zollbeamte im Dienst.
- Private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) oder auch Restkostenversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Diensthaftpflichtversicherung
Ihr Dienst beim Zoll verlangt viel Einsatz, Entscheidungsfähigkeit und Übersicht – und Ihre Absicherung sollte genauso zuverlässig sein wie Sie selbst. Mit unseren Versicherungen für Anwärter und Beamte sind Sie auf der sicheren Seite. Gerne beraten wir Sie individuell, damit Sie während Ihrer Tätigkeit beim Zoll bestens geschützt sind.
Gesetzliche oder private beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte?
Als Zollanwärter können Sie zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten beihilfekonformen Krankenversicherung (PKV) wählen. Doch während die GKV für Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss bietet, erhalten Sie diesen Zuschuss als Beamter nicht. Das bedeutet, dass Sie den vollen GKV-Beitrag allein tragen müssen – und: Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Brutto-Einkommen.
Als Zollbeamter oder Zollanwärter profitieren Sie beim Abschluss einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung hingegen von der Beihilfe Ihres Dienstherrn, die einen Großteil (mindesten 50%) Ihrer Krankheitskosten übernimmt. Doch auch die Beihilfe deckt nicht alle Kosten ab.
Private beihilfekonforme Krankenversicherung für Zollbeamte und Zollanwärter
Aus diesem Grund müssen Sie sich durch eine zusätzliche private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) absichern. Sie wird auch beihilfekonforme Restkostenversicherung genannt und schließt die verbleibende Lücke.
Die Beihilfe durch Ihren Dienstherrn übernimmt je nach Beamtenstatus und familiärer Situation 50 bis 80 Prozent Ihrer medizinischen Kosten. Die restlichen 20 bis 50 Prozent müssen Sie jedoch selbst absichern. Mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung wird genau dieser Betrag abgedeckt – individuell und passgenau für Ihre Bedürfnisse.
Viele Beamte, die beim Zoll tätig sind, entscheiden sich bereits als Beamtenanwärter für die beihilfekonforme private Krankenversicherung, denn sie ist im Vergleich zur GKV oft die günstigere und deutliche umfangreichere Option. Sie lässt sich individuell an Ihren persönlichen Bedarf anpassen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Günstigere Beiträge, da nur die Restkosten abgesichert werden
- Individuelle Tarife, die Ihre Beihilfe optimal ergänzen
- Individuell anpassbare Premium-Leistungen, wie freie Arztwahl, freie Krankenhauswahl, Ein- oder Zweibettzimmer, kürzere Wartezeiten und zusätzliche Extras
- Beitrag wird nach Ihrem Gesundheitszustand und Eintrittsalter berechnet, nicht nach Ihrem Einkommen
- Beihilfeberechtigte Angehörige profitieren ebenfalls von der Beihilfe
Während die gesetzliche Kasse bei vielen Leistungen also eingeschränkt ist, profitieren Sie bei der privaten Krankenversicherung von einer breiten Abdeckung. So werden zum Beispiel auch professionelle Zahnreinigungen, hochwertige Zahnersatzleistungen und Sehhilfen übernommen. Auch Heilpraktiker sind in vielen Tarifen für Beamte beim Zoll mitinbegriffen – ein klarer Vorteil, wenn Sie alternative Heilmethoden bevorzugen.
Vorteile für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe
Ein besonderes Highlight für Zollanwärter ist außerdem die jährliche Beitragsrückerstattung (BRE) aus der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung. Bei den besten Anbietern erhalten Sie einen Teil Ihrer monatlichen Beiträge zurück, wenn Sie im Laufe des Jahres keine Leistungen wegen Krankheit in Anspruch nahmen. Das bedeutet, dass Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen keine negativen Auswirkungen auf Ihre Beitragsrückerstattung haben.
In ihren Tarifen für Beamtenanwärter beim Zoll bieten viele gute Versicherer eine Rückerstattung von bis zu 50% Ihrer gezahlten Beiträge. Hier lohnt es sich, kleinere Rechnungen selbst zu begleichen und erst später einzureichen, um von der höheren Rückerstattung zu profitieren.
Auch die Beiträge nach Ihrer Zeit als Zollanwärter sollten Sie im Blick behalten: Die private beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte auf Probe kann sich im Vergleich zur Anwärterzeit noch ändern. Deshalb ist es sinnvoll, die zukünftigen monatlichen Beiträge zu erfragen. Auch wenn der Tarif während Ihrer Anwärterzeit nur einen kleinen Betrag günstiger erscheint als der eines Mitbewerbers, kann es nach der Anwärterzeit deutlich teurer werden.
Falls Sie nach Ihrer Zeit als Beamtenanwärter gesundheitlich fit sind und keine Vorerkrankungen haben, steht Ihnen in der Regel auch der Wechsel in eine andere Restkostenversicherung offen. Allerdings kann eine Vorerkrankung oder eine schwere Verletzung, wie zum Beispiel beim Sport, zu höheren Beiträgen oder sogar einer Ablehnung führen. Daher ist es ratsam, von Anfang an auch auf die Beiträge nach der Anwärterzeit zu achten, um später unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Durch einen gezielten Vergleich und eine frühzeitige Planung sichern Sie sich die beste beihilfekonforme Krankenversicherung für die Zeit während und nach Ihrer Zeit als Beamtenanwärter beim Zoll.
Unsere DBV Experten beraten Sie gerne individuell und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welcher Tarif ideal zu Ihrem derzeitigen Beamtenstatus passt.
Fazit:
Für Zollanwärter ist der Wechsel in die private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) in den meisten Fällen eine sehr gute Wahl. Nur so haben Sie Anspruch auf die Beihilfe Ihres Dienstherrn, die einen Teil Ihrer Krankheitskosten übernimmt. Dadurch müssen Sie sich nur noch um die Restkosten kümmern, die von der PKV abgedeckt werden.
Im Gegensatz dazu ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte weniger vorteilhaft, da Sie hier immer den vollen Beitrag selbst zahlen müssen – es gibt keine Beihilfe oder prozentuale Unterstützung durch den Dienstherrn.
Die private beihilfekonforme Krankenversicherung für Zollbeamte auf Widerruf bietet für Beamtenanwärter besonders günstige Tarife, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Das bedeutet, dass Sie von niedrigeren Beiträgen profitieren können, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen. Sie erhalten also die vollen Leistungen aus der Versicherung zu attraktiveren Konditionen, was die private Krankenversicherung (PKV) für Sie zu einer guten Option macht.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Zollbeamte
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie als Zollanwärter oder Zollbeamter abschließen sollten. Sollte es aufgrund von einer schweren Krankheit oder einem Unfall zu einer Dienstunfähigkeit kommen, stehen Sie nämlich plötzlich vor der Frage, wie Sie Ihren Lebensstandard finanziell halten können. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass Sie auch in dieser schwierigen Zeit nicht auf sich allein gestellt sind und Ihre Existenz gesichert ist, denn Ihr Dienstherr muss Sie unter bestimmten Voraussetzungen in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzen.
Hier sind einige konkrete Beispiele, wann die Dienstunfähigkeitsversicherung greift:
- Längerer Krankheitsausfall: Falls Sie aufgrund einer schweren Krankheit wie Krebs oder Herzproblemen für längere Zeit nicht arbeiten können, übernimmt die Dienstunfähigkeitsversicherung ab dem ersten Tag der Dienstunfähigkeit Zahlungen, um Ihre laufenden Kosten zu decken.
- Unfall und Verletzung: Wenn Sie sich während des Dienstes oder in Ihrer Freizeit so schwer verletzen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Dienst auszuüben, sorgt die Dienstunfähigkeitsversicherung dafür, dass Sie weiterhin finanziell abgesichert sind.
- Psychische Erkrankungen: Auch bei psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen, leistet diese Versicherung und hilft Ihnen, finanziell trotz einer bestehenden Dienstunfähigkeit über die Runden zu kommen.
Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsminderungsrente reicht für Sie als Zollanwärter oder Zollbeamter nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und die laufenden Kosten bei Dienstunfähigkeit zu decken. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten und stellt sicher, dass Ihre Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit aufrechterhalten wird.

Zwar zahlt Ihr Dienstherr Ihnen – je nach Beamtenstatus – ein Ruhegehalt aus, wenn Sie dienstunfähig werden, doch die Höhe reicht oftmals nicht aus, um die Existenz zu sichern. Um die Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt sich der Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung, um finanziell möglichst nah an die ehemalige Besoldungsstufe heranzukommen.
Aber Achtung: Als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe profitieren Sie noch nicht von dem Ruhegehalt, das durch Ihren Dienstherrn ausgezahlt wird. Kurz gesagt: Sie haben im Gegensatz zum Beamten auf Lebenszeit noch keinen Anspruch auf das Ruhegehalt. Und auch als Beamter auf Lebenszeit fällt das Ruhegehalt noch sehr gering (siehe Grafik) aus. Sollten Sie also Beamtenanwärter sein bzw. Beamter auf Probe ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt notwendig, um im Falle eines Dienstausfalls finanziell abgesichert zu sein.
Schützen Sie Ihre Existenz vor den Folgen der Dienstunfähigkeit – mit der DBV an Ihrer Seite können Sie sich in jedem Fall ideal geschützt fühlen. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Leistungen, Tarifen und ermitteln Ihren individuellen Anspruch.
Die wichtigsten Informationen für Zollbeamte und Beamte für die Innere Sicherheit: Jetzt unseren Flyer zum Thema Dienstunfähigkeit downloaden!
Sie möchten sich noch einmal genauer informieren? Dann werfen Sie einen Blick in unseren DBV Informationsflyer zum Thema Dienstunfähigkeit und wenn Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich.
Diensthaftpflichtversicherung für Zollbeamte
Als Zollbeamter tragen Sie nicht nur Verantwortung für Ihre Aufgaben, sondern auch für die Auswirkungen Ihrer Entscheidungen und Handlungen im Dienst. Aus diesem Grund ist eine Diensthaftpflichtversicherung oder auch nur Diensthaftpflicht genannt, für Sie unerlässlich – sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie während Ihrer dienstlichen Tätigkeit beim Zoll verursachen.
Die private Haftpflichtversicherung reicht im Rahmen Ihres Dienstes nicht aus, da sie nur bei privaten Missgeschicken im Alltag greift. Die Diensthaftpflichtversicherung hingegen geht einen Schritt weiter und deckt spezifische Risiken ab, die während Ihres Dienstes beim Zoll auftreten können – und das ist besonders für Sie als Zollbeamter wichtig.
Wann greift die Diensthaftpflichtversicherung?
Als Beamter beim Zoll sind Sie oft Situationen ausgesetzt, in denen schnelle Entscheidungen und präzise Handlungen erforderlich sind. Dabei können Fehler passieren – und für diese Fehler sind Sie unter Umständen auch haftbar. Nur eine echte Diensthaftpflicht kann Sie hier vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen vor dem Regress durch Ihren Dienstherrn schützen.
Angenommen, Sie arbeiten an einer Zollabfertigung und treffen versehentlich eine falsche Entscheidung bezüglich der Zollklassifizierung eines Produkts. Diese fehlerhafte Entscheidung führt zu einem erheblichen finanziellen Schaden für das Unternehmen oder den Importeur. In diesem Fall greift Ihre Diensthaftpflichtversicherung und deckt die Schäden ab, die durch Ihre falsche Entscheidung passiert sind. Die Diensthaftpflicht leistet nicht nur Zahlungen, sondern vertritt Sie auch als eine Art passive Rechtsschutzversicherung gegenüber Ihrem Dienstherrn.
Ein weiteres Beispiel für die Diensthaftpflicht: Sie sind bei einer Kontrolle in einem Lagerhaus und beschädigen versehentlich Waren oder Gebäude. Auch hier kann es schnell zu hohen Reparaturkosten oder Schadensersatzforderungen durch Ihren Dienstherrn kommen. Ohne eine Diensthaftpflichtversicherung müssten Sie im schlimmsten Fall privat für diese Kosten aufkommen. Doch mit einer passenden Versicherung sind Sie gut abgesichert und müssen sich über die Höhe der Schadensersatzforderung keine Gedanken machen.
Fazit
Die Diensthaftpflichtversicherung ist für Zollbeamte ein unverzichtbarer Schutz, der Sie vor den finanziellen Folgen von Fehlern oder Unfällen im Dienst bewahrt. Als Mitglied des BDZ profitieren Sie von einer dort für Sie kostenlos inkludierten Diensthaftpflichtversicherung und benötigen keine eigene Absicherung für die Diensthaftpflicht.
Unsere DBV-Experten beraten Sie gerne dazu.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.
Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.
Der jeweilige Dienstherr gewährt Beamten sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall (ebenso bei Vorsorge, Impfungen und Geburtsfällen), die sogenannte Beihilfe. Die ledigen Beamten bekommen grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe, EhepartnerInnen 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe. Diese Regelung gilt nicht für Hessen und Bremen. Für Beamte ist daher eine private Restkostenkrankenversicherung (beihilfekonforme Krankenversicherung) zur Ergänzung auf 100 Prozent die richtige Wahl. Möglich ist für alle Beamte ebenfalls der Basistarif. Die wichtigsten Beamtenversicherer haben sich verpflichtet, Beamtenanwärter und Beamte auf Probe zu erleichterten Bedingungen aufzunehmen. Bestimmte Beamte, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte, haben in den meisten Bundesländern während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf die Heilfürsorge. Für Soldaten der Bundeswehr besteht mit der truppenärztlichen Versorgung ein besonderer Anspruch.
Darunter wird die vollständige Übernahme von Krankheitskosten (ebenso Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburtsfälle) durch den Dienstherrn verstanden. Die Heilfürsorge des Dienstherrn ersetzt in diesem besonderen Fall die GKV oder PKV. Ehepartner oder Kinder können in der Heilfürsorge nicht untergebracht werden, sie haben jedoch einen Beihilfeanspruch wie die Angehörigen anderer Beamtengruppen. Mit der Pensionierung oder der Dienstunfähigkeit und dem daraus folgendem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge. Mit dem Beginn der Pensionierung besteht dann ein Beihilfeanspruch, in den meisten Fällen von 70%, der für den verbleibenden prozentualen Anteil mit einem privaten Restkostentarif auf 100 Prozent aufgefüllt werden muss. Heilfürsorgeberechtigte Beamte sollten bereits mit Beginn ihres Heilfürsorgeanspruches eine Anwartschaftsversicherung auf die beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. In der Regel wird dies in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung gemacht. Bei der Wahl der Anwartschaft stehen rund 40 Versicherer in Deutschland zu Verfügung, wovon aber nur eine Hand voll in der Lage ist, die notwendige Sicherheit auch über Jahrzehnte zu bieten. Neutrale oder gar unabhängig Beratung ist am Markt leider kaum zu finden. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich von den großen fünf Spezialversicherern für Beamte Angebote erstellen zu lassen und zu vergleichen. Selbst die großen Vergleichsportale haben nicht alle Versicherer im Zugriff. Die beiden größten Versicherer für den Öffentlichen Dienst arbeiten nicht mit Vergleichsportalen oder Maklern zusammen.
Für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen, also Beamte auf Widerruf, gibt es besonders günstige Ausbildungsbeiträge. Der Leistungsumfang unterscheidet sich nicht von den Normaltarifen für Beamte. Der günstige Beitrag wird von den Versicherern angeboten, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Dies erfolgt erst mit der Verbeamtung auf Probe, also nach dem Referendariat oder einer anderen Ausbildung. Der Beitrag für diese Tarife liegt deutlich unter dem Beitrag für die GKV. Als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter müssen Sie sich vor Beginn der Ausbildung oder des Referendariats entscheiden, ob die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die beihilfekonforme Krankenversicherung die passende Lösung ist.
Bei der Wahl des beihilfekonformen Krankenversicherers ist neben den Beiträgen als Anwärter auch bzw. gerade der danach geltende Beitrag und die Größe des Versichertenkollektivs relevant.
Sollte nach dem Ausbildungsende keine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter diesen Voraussetzungen möglich:
- Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Eintritt in die Familienversicherung des Partners
Sollte beides nicht möglich sein, muss innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruches der Versicherungsschutz auf 100 Prozent aufgestockt werden, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben. Eine Gesundheitsprüfung bei der erneuten Aufnahme einer verbeamteten Tätigkeit wird hierdurch ebenfalls vermieden.
Bei Eintritt in die GKV sollte in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung, die zwischen 1 und rund 10 Euro im Monat kostet, abgeschlossen werden, damit keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Die richtige private beihilfekonforme Krankenversicherung
In einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bestehen neben der Möglichkeit die Beihilfe des Dienstherrn zu erhalten auch viele weitere Vorteile:
- schnellere Terminvergabe bei allen Ärzten
- freie Medikamentenvergabe ohne Budgetierung
- vertraglich vereinbarte Leistungen beim Versicherer
- Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung bei Leistungsfreiheit*
*Einige Versicherer zahlen die Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme von Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen, andere zahlen in diesem Fall keine Beitragsrückerstattung.
Auch Referendarinnen und Referendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es stellt sich also nicht die Frage, ob es sinnvoll ist, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern, sondern welche Krankenversicherung und welcher Tarif am besten geeignet ist.
Jeder Mensch hat einen anderen Versicherungsbedarf, weshalb pauschale Angebote komplett falsch sind. Erst auf Grundlage einer guten und ausführlichen Beratung sowie Prüfung der Krankenakte kann ein passendes Angebot erstellt werden. Theoretisch gibt es rund 40 Versicherungsgesellschaften die Beamte krankenversichern können, diese Anzahl reduziert sich nach kurzer Prüfung aber schnell auf rund fünf Gesellschaften, denn bei den übrigen Gesellschaften sind die Kollektive zu klein, um langfristige Sicherheit zu geben.
Die Beihilfe zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
Eine private beihilfekonforme Krankenversicherung lohnt sich für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sowie Anwärterinnen und Anwärter vor allem aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn. Für eine 100%íge private Krankenversicherung muss ein Beamter nur einen 50%igen Beitrag zahlen.
Unterschiedliche Regelungen bei der Beihilfe der Bundesländer und des Bundes
Grundsätzlich haben eine verbeamtete Lehrerin oder ein verbeamteter Lehrer die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.
Der Dienstherr beteiligt sich mit mindestens 50% an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Kosten für Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburten, die anderen 50% müssen privat versichert werden. Einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen) übernehmen auch 50% der Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch zahlt ein Beamter mit einer Besoldung ab A10 deutlich mehr als in der beihilfekonformen Krankenversicherung und es sind schlechtere medizinische Leistungen versichert. Die pauschale Beihilfe ist nur für wenige Beamte eine echte Alternative, hierzu zählen schwer erkrankten Beamte, Geringverdiener und Teilzeitkräfte.
Für die meisten Beamten liegt die Beihilfe bei genau 50%. Die Beihilfebemessungssätze bestimmen hier jeweils, mit wieviel Beihilfe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt.
Je nach Bundesland und Familienstand gelten unterschiedliche Regelungen. Gerade Familien mit Kindern profitieren von den Beihilfeverordnungen der Bundesländer. Je nach Bundesland gibt es einen höheren Beihilfesatz für das jeweilige Kind (z.B. 80 %) oder alle versicherten Personen (z.B. 5% Zuschlag je weiterer beihilfeberechtigter Person). So bekommen Beamte mit zwei Kindern z.B. in Bremen 60% Beihilfe und in Niedersachsen sogar 70%.
Die Beiträge der beihilfekonformen Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Beamten, sondern am gewählten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Eine spätere Beitragsanpassung wegen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder des Alters ist nicht möglich. Es gilt in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der Grundsatz, dass der Beitrag langfristig günstiger ist, je eher man sich versichert.
Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Für verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer hat die private beihilfekonforme Krankenversicherung nur Vorteile, abgesehen von dem kleinen Verwaltungsaufwand, den man damit hat, die Rechnungen der Ärzte zu begleichen bzw. an die Beihilfe und dem Versicherer zu senden. Dieser Verwaltungsaufwand für Beamte verringert sich gerade deutlich, da alle großen Versicherer und bereits mehrere Beihilfestellen die Abrechnung bequem per App anbieten.
Bessere und vertraglich festgeschriebene Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur zwei relevante Vorteile für Lehrerinnen und Lehrer in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Der Beitrag liegt bei nur rund der Hälfte und man bekommt deutlich schneller Termine bei den Ärzten, die sich ebenfalls über neue Privatpatienten freuen.
Hier nochmals die relevanten Vor- und Nachteile für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich:
Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
- bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung
- deutlich günstigerer Beitrag dank der Beihilfe
- keine Budgetierung, hierdurch freie Medikamentenvergabe durch die Ärzte
- schnelle Terminvergabe bei den Ärzten
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Nachteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
- Gesundheitsprüfung vor Vertragsbeginn
- Eingeschränkte Wechselmöglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Garantierte Leistungen in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
In allen gesetzlichen Krankenkassen variieren die Leistungen nach den Änderungen durch den Gesetzgeber. Mehr als 90% der Leistungen sind festgeschrieben und nur wenige Zusatzleistungen können die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. In den privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen bleiben die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen garantiert bis zum Vertragsende oder einer gewünschten Vertragsumstellung erhalten.
Leistungen sind bei Krankenversicherungen individuell wählbar. Die Entscheidung, welche Leistung inkludiert werden soll, ist gut zu überlegen, denn zum einen hat jede Zusatzleistung einen direkten Einfluss auf den Beitrag, zum anderen aber eben auch auf den Versicherungsschutz, der eventuell auch erst in 20 oder vielleicht sogar 50 Jahren wirklich wichtig wird. Gute Versicherungen bieten allerdings auch später noch über sogenannte Optionen die Möglichkeit an, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern.
Welche Leistungen sollten in jedem Fall enthalten sein?
- Freie Medikamentenwahl
- Offener Hilfsmittelkatalog
- Höchstsätze Arzthonorare
- Stationäre Psychotherapie
- Zahnarztleistungen
Welche Leistungen können wichtig werden?
- Ambulante Psychotherapie
- Kurleistungen
- Freie Krankenhauswahl
- Privatarztbehandlung im Krankenhaus
- Pflegeergänzungstarife
Welche Leistungen kann man noch vereinbaren?
- Leistungen über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus
- Krankenhaustagegeld
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlungen)
- Beitragsentlastungen im Alter
- Heilpraktikerbehandlung
Die private beihilfekonforme Krankenversicherung ist für Beamte in der Regel deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Beamte haben fast ausnahmslos einen Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Geburten. Der Dienstherr übernimmt einen festgelegten Prozentwert der anfallenden Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen oder auch Medikamente.
In der Regel erhält ein lediger Bundesbeamter eine Beihilfe von 50 Prozent, d.h. der Dienstherr erstattet ihm die Hälfte seiner anfallenden Krankheitskosten. Auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes benötigt der Beamte daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung genannt. Diese Krankenversicherung trägt die Hälfte seiner Gesundheitskosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt sind. Diese Darstellung ist sehr vereinfacht, beschreibt die Situation für Beamte aber sehr gut.
Beamte erhalten die staatliche Beihilfe
Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung oder den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen. Es gibt somit 17 verschiedene Beihilfeverordnungen, auf die die beihilfekonforme Krankenversicherung abgestimmt werden muss.
Bundesbeamte mit maximal einem Kind erhalten eine Beihilfe von 50 Prozent der Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Hat der Beamte zwei oder mehr Kindern steigt die Beihilfe auf 70 Prozent. Ehe- oder Lebenspartner von Beamten sind, wenn sie fest gelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, ebenso beihilfeberechtigt wie die Kinder des Beamten. Für nicht erwerbstätige Ehepartner erhalten Bundesbeamte eine Beihilfe von 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Bundesbeamte im Ruhestand erhalten ebenfalls 70 Prozent Beihilfe, wodurch die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung für Pensionäre sinken.
Privat beihilfekonform versicherte Beamtinnen erhalten ein Mutterschaftsgeld
Für Frauen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung kann beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beantragt werden. Vom Dienstherrn erhalten sie zusätzlich ihr Nettogehalt abzüglich einer Summe von 13 Euro pro Kalendertag im Zeitraum der Mutterschaft.
Die Beihilfe der Landesbeamten ist in den Verordnungen der 16 Bundesländer geregelt. Es gibt eine bunte Vielfalt an Beihilfeansprüchen, bis hin zur pauschalen Beihilfe in einigen Bundesländern, die sich aber nur für schwer Kranke, Teilzeitbeamte und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen lohnen kann. Zum Beispiel zahlt die Beihilfe in Baden-Württemberg für die Erstausstattung von neugeborenen Kindern pauschal 250 Euro, in Nordrhein-Westfalen aber nur 170 Euro. In vielen Bundesländern werden keine Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer, ein Doppelzimmer, die freie Krankenhauswahl oder die Behandlung durch den Privatarzt übernommen. In Bayern können Beamte diese Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen dafür aber 33 Euro am Tag im Krankenhaus selbst.
Die private beihilfekonforme Krankenversicherung muss regelmäßig angepasst werden.
Ändert sich der Beihilfesatz des Beamten, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung, muss der private Krankenversicherungsschutz entsprechend angepasst werden, so dass die Gesamtleistung immer bei 100% liegt. Auch ein Bundeslandwechsel kann einen Bedarf an Anpassung auslösen. Um die Versorgungslücke der Beihilfe zu schließen, können Beamte bei ihrem Krankenversicherer einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif abschließen.
Die Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung
Beihilfeversicherungen bieten Beamten die Vorteile eines privaten Versicherungsschutzes und eines kompletten Privatpatientenstatus beim Arzt. Bei einem Krankenhausaufenthalt hat der Beamte den Status eines Privatpatienten, d.h. Beamte werden je nach gewähltem Tarif im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer untergebracht und auf Wunsch vom Privatarzt behandelt.
Viele beihilfekonforme Krankenversicherer zahlen alternativmedizinische Behandlungen bei einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde. Diese Leistungen müssen sich gesetzlich versicherte Beamte bei einer Zusatzversicherung einkaufen oder selbst zahlen.
Für Bundesbeamte und Landesbeamte ist daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung die beste Wahl und objektiv betrachtet alternativlos. Beamte zahlen deutlich weniger für ihren Versicherungsschutz in den beihilfekonformen Tarifen als etwa ein Selbstständiger, der 100% der Kosten mithilfe seiner privaten Krankenvollversicherung versichert.
Die Anwärtertarife für Beamte in Ausbildung zeichnen sich durch besonders günstige Beiträge aus, da hier keine Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung (Beamter auf Widerruf) wird der Tarif des Beamtenanwärters ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine normale beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt und die notwendigen Altersrückstellungen werden gebildet. In dieser Phase spricht man von einem Beamten auf Probe. Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ergibt sich keine besondere Veränderung im Rahmen der Beihilfe, aber ab diesem Zeitpunkt steht dem Beamten die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit zu.
Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte
Durch das SGB (Sozialgesetzbuch) sind Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Dies bedeutet, Beamte haben die freie Wahl zwischen einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenkasse. Entscheidet sich der Beamte gegen die private beihilfekonforme Krankenversicherung, so muss er sich gesetzlich krankenversichern. In den seltensten Fällen ist dieses objektiv betrachtet sinnvoll. Im Gegensatz zu normale Angestellten müssten Beamte den vollen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse ohne einen Arbeitgeberanteil selbst zahlen. In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen gibt es die wieder eingeführte pauschale Beihilfe seit neuestem. Die pauschale Beihilfe lohnt sich aber nur für schwer erkrankte Beamte, Beamte in Teilzeit und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen (<A10).
Heilfürsorge für Beamte mit hoheitlichen Aufgaben/im Sicherheitsbereich
Beamte mit hoheitlichen Aufgaben oder gefährlichen Tätigkeiten sind bis zur Pensionierung oder der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht beihilfeberechtigt. Für diese Beamten zahlt der Staat die Heilfürsorge, also 100% der entstehenden Kosten für Krankheiten, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten. In diesen Bereich fallen Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten. Angehörige (Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder) von Heilfürsorgebrechtigten haben einen Anspruch auf Beihilfe, wie auch Beamte, wenn sie pensioniert werden.