Welche Versicherungen brauchen Soldaten?
Als Soldat – und zwar ganz gleich, ob als Berufssoldat oder Zeitsoldat – meistern Sie tagtäglich besondere Herausforderungen und stehen für den Schutz und die Sicherheit des Landes als auch Ihrer Kameraden. Ob im Manöver, bei Auslandseinsätzen oder im dienstlichen Büroalltag: Die Arbeit von Wehrdienstleistenden erfordert stets höchste Konzentration, Einsatzbereitschaft, Verlässlichkeit und Mut.
Ein zuverlässiger Versicherungsschutz, der auf Ihre speziellen Bedürfnisse als Soldat während Ihrer Dienstzeit abgestimmt ist, hilft Ihnen dabei, sich in jeder Lebenslage abgesichert zu fühlen. Doch welche Versicherungen sind für Sie, als Berufssoldat oder Zeitsoldat besonders wichtig?
An erster Stelle stehen die Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung für private Krankenversicherung (PKV) und die Pflegeversicherung: Die Anwartschaft auf die PKV sorgt für einen optimalen Gesundheitsschutz, wenn Sie in Pension gehen und eine ideale medizinische Versorgung. Die Pflegepflichtversicherung greift, falls Sie nach einem Einsatz oder aus anderen gesundheitlichen Gründen pflegebedürftig werden sollten. Wehrdienstleistende benötigen diese Absicherung nicht.
Falls Sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können und eine Dienstunfähigkeit droht, sichert Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab – bspw. nach einer schweren Verletzung, einem Unfall oder einer mentalen Erkrankung wie einer posttraumatischen Belastungsstörung nach einem herausfordernden Einsatz. Sollten Sie sich als Soldat beim Deutschen Bundeswehrverband anmelden, erhalten Sie zusätzliche Nachlässe und benötigen keine eigene Diensthaftpflichtversicherung.
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie während eines Einsatzes oder Manövers Schäden an Maschinen, Geräten oder Personen verursachen.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die einzelnen Versicherungen, stehen Ihnen aber auch gerne persönlich zur Seite, um alle Fragen zu beantworten. Unsere DBV Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Heilfürsorge die „Krankenversicherung“ für Soldaten
Als Soldatin bzw. Soldat genießen Sie während Ihrer Dienstzeit den Vorteil einer umfassenden Gesundheitsversorgung durch die Bundeswehr – bekannt als Heilfürsorge oder unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die Truppenärztliche Versorgung übernimmt alle notwendigen medizinischen Leistungen während Ihres Dienstes als Soldat und bietet Ihnen so einen optimalen Schutz. Oft befinden sich die Bundeswehrkrankenhäuser direkt in der Kaserne und die Ärzte der Bundeswehr sind ebenfalls dort untergebracht. Die Heilfürsorge wird nur für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten während ihrer aktiven Dienstzeit geleistet, weshalb eine Anwartschaft auf eine Krankenversicherung, egal ob für Zusatzversicherungen, beihilfekonform oder für die Privatwirtschaft nach Ihrer Dienstzeit unerlässlich ist.
Bspw. erleiden Sie während eines Manövers als Soldat eine Verletzung am Knie. Die Heilfürsorge der Bundeswehr – Ihr Dienstherr – übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung, einschließlich Arztbesuche, Physiotherapie und eventueller Operationen. Durch das Prinzip der truppenärztlichen Versorgung müssen Sie sich als Zeitsoldat (SaZ) und Berufssoldat somit keine Gedanken um anfallende Krankheitskosten machen. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt aber keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben, kann eine Aufnahme schwierig sein.
Pflegepflichtversicherung für Soldaten
Doch während das Thema Krankenversicherung (Heilfürsorge) für Sie automatisch geregelt ist, liegt die Verantwortung für Ihre Pflegeversicherung (PVB) als Soldat bzw. Soldatin bei Ihnen persönlich.
Angenommen, Sie sind in einem Auslandseinsatz und haben einen schweren Unfall, der zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit führt. Die Pflegepflichtversicherung trägt die Kosten für notwendige Pflegeleistungen – sei es in einer Pflegeeinrichtung oder durch einen ambulanten Pflegedienst.
Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und ein unverzichtbarer Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes. Sollten Sie dieser Verpflichtung als Soldat nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung dauert nur wenige Minuten in der Online-Beratung und wird rückwirkend ab Dienstbeginn erfolgen, denn eine Versicherungslücke ist im Rahmen der Pflegeversicherung nicht zulässig. Die Pflegeversicherung bleibt während Ihrer gesamten Dienstzeit bestehen und ist bei allen Krankenversicherern im Leistungspaket identisch. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung unterscheiden sich nur minimal, da alle Krankenversicherer in den Pflegepool einzahlen. Es ist nicht zulässig die Leistungen über eine Pflegeergänzungsversicherung zu kompensieren. Die Beiträge zur Anwartschaft variieren je nach gewünschten Tarife, gewähltem Versicherer und Ihrem Eintrittsalter.
Übrigens: Wenn Sie sich für eine private Pflegepflichtversicherung entscheiden, sollten Sie gleichzeitig über eine sogenannte Anwartschaft bzw. Anwartschaftsversicherung nachdenken. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft. Diese Vorsorgeoption ermöglicht es Ihnen, Ihre Pflege- und Krankenversicherung später problemlos in eine beihilfekonforme Krankenversicherung, auch Restkostenversicherung genannt, zu wandeln – beispielsweise für die Zeit nach Ihrem Dienst als Berufssoldat, wenn Sie in das Leben als Pensionär genießen. Als Berufssoldat sollten Sie in jedem Fall eine große Anwartschaft wählen, um die Kosten für Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung als Pensionär so günstig wie möglich zu halten.
Bei Zeitsoldaten (SaZ) empfehlen wir neben der Pflegepflichtversicherung ebenfalls den Gesundheitszustand über eine kleine Anwartschaft zu sichern, denn oftmals werden SaZ auch zu Berufssoldaten oder werden Beamte in anderen Behörden. Alternativ gibt es für Soldaten auf Zeit eine Art Anwartschaftsversicherung, die auch den Zugang zu allen Tarifen der Krankenversicherung in der freien Wirtschaft ermöglicht. Dies ist gerade bei Zeitsoldaten eine perfekte Lösung, da auch häufig ein Wechsel in die freie Wirtschaft nach dem Ende der Dienstzeit ansteht.
Mit dieser Versicherung sorgen Sie ideal für Ihre Zukunft vor, falls Sie im Alter pflegebedürftig werden.
Als Spezialisten für Beamte im Öffentlichen Dienst bieten wir Ihnen den idealen Versicherungsschutz rund um Ihre Krankenversorgung und Pflege. Wir beraten Sie gerne.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten
Als Soldat bzw. Soldatin sind Sie körperlich ziemlich gefordert. Ihre Dienstzeit ist automatisch mit entsprechenden Risiken verbunden – insbesondere, wenn Sie im Ausland im Einsatz sind. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie im Falle eines Falles vor wirtschaftlichen Folgen, die Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles erleiden. Sie erhalten bei einer Dienstunfähigkeit zwar ein Ruhegehalt durch Ihren Dienstherrn, doch das reicht oftmals nicht aus, damit Sie Ihren Lebensstandard halten können. Sollte bei Ihnen eine Dienstunfähigkeit als Folge einer kriegerischen Handlung eintreten, tritt die s.g. Ausfallbürgschaft des Bundes ein, wenn Sie privat Vorsorge getroffen haben.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücke bei Berufssoldaten als auch Zeitsoldaten: Sie zahlt Ihnen eine individuell vereinbarte monatliche Rente aus, mit der Sie laufende Kosten wie Miete, Kredite oder den Lebensunterhalt decken können. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung und Ihre Neuorientierung konzentrieren. Besonders wichtig: Der Versicherungsschutz greift unabhängig davon, ob Sie Ihre Dienstunfähigkeit durch einen Unfall im Einsatz, eine Erkrankung oder andere Ursachen erlitten haben.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung deckt bspw. folgende Szenarien ab:
- Während eines Auslandseinsatzes ziehen Sie sich eine schwere Rückenverletzung zu, die Sie daran hindert, körperlich belastende Tätigkeiten auszuführen.
- Sie entwickeln aufgrund der hohen psychischen Anforderungen eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die es Ihnen unmöglich macht, weiter bei der Bundeswehr bleiben.
In solchen Fällen sorgt die Versicherung dafür, dass Sie trotz des Verlustes Ihrer beruflichen Perspektive finanziell abgesichert sind.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie Ihren Lebensstandard somit aufrechterhalten und müssen keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt.
Sie haben Fragen dazu oder möchten sich direkt ein Angebot für eine DU einholen? Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Anliegen persönlich zu unterstützen.
Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten
Als Soldatin oder Soldat tragen Sie in Ihrem Dienst eine besondere Verantwortung – für Ihre Ausrüstung, Ihre wehrdienstleistenden Kameradinnen und Kameraden sowie für die Ihnen anvertrauten Materialien, Waffen, Maschinen und Fahrzeuge. Genau wie im zivilen Leben ist eine private Haftpflichtversicherung auch für Soldaten unverzichtbar. Doch bei dienstlichen Vorfällen reicht diese Versicherung nicht aus. Dementsprechend sollten Sie auf eine Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten zurückgreifen, die Sie vor hohen finanziellen Belastungen durch Regressansprüche Ihres Dienstherrn schützt.
In welchen Fällen greift die Diensthaftpflichtversicherung?
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie explizit vor Fehlern und Risiken, die während Ihres Dienstes passieren können:
- Sie verlieren während eines Einsatzes ein wichtiges Gerät, wie etwa ein Funkgerät, oder es wird durch unachtsamen Umgang beschädigt. Ohne Diensthaftpflichtversicherung müssten Sie den entstandenen Schaden möglicherweise selbst bezahlen, was je nach Wert des Geräts schnell teuer werden kann.
- Sie fahren ein Dienstfahrzeug und verursachen einen Unfall, weil Sie versehentlich die zulässige Geschwindigkeit überschreiten. In diesem Fall kann Ihr Dienstherr von Ihnen verlangen, die Reparaturkosten des Fahrzeugs oder auch Schadensersatzansprüche Dritter zu begleichen.
- Sie sind für die Wartung von Waffen oder anderem technischen Gerät verantwortlich, und während der Instandhaltung geht aus Unachtsamkeit etwas zu Bruch. Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die Ihr Dienstherr eventuell von Ihnen fordern könnte.
- Im Rahmen eines Manövers kommt es zu einem Vorfall, bei dem ein Kamerad verletzt wird. Auch wenn es sich um einen Unfall handelt, könnte Ihr Dienstherr von Ihnen verlangen, für den entstandenen Personenschaden oder die Behandlungskosten aufzukommen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung sind Sie auch hier abgesichert.
- Sie verwenden während eines Einsatzes ein Dienstfahrzeug und verursachen durch einen Fehler in der Bedienung einen Schaden an der Ausrüstung oder dem Fahrzeug. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Reparaturkosten, sodass Sie nicht selbst dafür aufkommen müssen.
Kombiniert mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung bietet Ihnen die Diensthaftpflicht somit einen umfassenden Versicherungsschutz im privaten Alltag als auch während Ihres Dienstes bei der Bundeswehr.
Altersvorsorge als Soldatin oder Soldat
Ganz gleich, in welchem Alter Sie sich für den Beruf des Soldaten entscheiden – es ist immer wichtig, rechtzeitig Rücklagen für Ihre Altersvorsorge zu bilden. Auch wenn sich im Laufe der Jahre herausstellt, welche Form der Geldanlage die besten Erträge bringt, steht fest, dass Sie nach dem Ende Ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr einen Pensionsanspruch Ihres letzten Nettogehalts von nur rund 71 Prozent haben. Ohne eine zusätzliche private Versorgung könnte dies in der Zukunft zu finanziellen Engpässen führen und im schlimmsten Fall sogar Altersarmut zur Folge haben.
Eine bewährte Möglichkeit der Altersvorsorge – insbesondere für Soldaten bzw. Beamte – ist eine klassische private Rentenversicherung auf Fondsbasis. Sie bietet den Vorteil, dass die vereinbarten Leistungen vertraglich garantiert sind und Sie sich so keine Sorgen über die Rentenzahlungen im Alter machen müssen. Besonders sinnvoll ist es, diese private fondsgebundene Rentenversicherung in Kombination mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen – auch als Dienstanfänger-Police bekannt. Sollte es während Ihrer Laufbahn zu einer Dienstunfähigkeit kommen, sorgt diese Kombination dafür, dass Ihre Altersvorsorge weiterhin gesichert ist und Sie keine finanziellen Einbußen erleben.
Es empfiehlt sich, sich zu diesem Thema frühzeitig beraten zu lassen, um die für Ihre persönliche Situation passende Vorsorgestrategie zu finden. So können Sie beruhigt in die Zukunft blicken und sicherstellen, dass Sie auch im Ruhestand gut versorgt sind.
Unsere DBV Experten beraten Sie gerne persönlich zu diesem Thema und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, welche Absicherung ideal zu Ihnen passt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die besonderen Regelungen der „freien“ Heilfürsorge gelten für Beamte, die im aktiven Dienst sind und Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung (Sicherheitsbereich) ausüben. Dazu gehören in erster Linie Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten. Für diese Berufsgruppen besteht die sogenannte „freie“ Heilfürsorge und im Bereich der Bundeswehr die truppenärztliche Versorgung. Der Begriff „freie“ hat in diesem Zusammenhang heute keine Bedeutung mehr, denn auch für heilfürsorgeberechtigte Beamte gilt das Leistungspaket der Beihilfe zu 100%.
In der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr des Beamten die notwendigen medizinischen Leistungen zu 100 Prozent, so dass in diesem Fall keine beihilfekonforme Krankenversicherung, sondern lediglich eine Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung erforderlich ist. Die Leistungen werden dabei ausschließlich als Sachbezüge gewährt.
Die Heilfürsorge kann allerdings nicht von Familienangehörigen genutzt werden, sie erhalten lediglich Beihilfe. Die Heilfürsorge endet mit der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand (Dienstunfähigkeit) oder der Pensionierung des Beamten. Dann tritt ebenfalls die Beihilfe ein. Ab dem Tag der Pensionierung ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung notwendig.
Für alle Heilfürsorgeberechtigten ist eine Anwartschaftsversicherung und eine Pflegepflichtversicherung obligatorisch. Ob dem Heilfürsorgeberechtigten eine kleine Anwartschaft (bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in jedem Fall empfehlenswert) oder eine große Anwartschaft empfohlen wird, ergibt sich aus der persönlichen Situation und Lebensplanung.
Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.
Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.
Warum braucht ein Soldat eine Anwartschaftsversicherung? Der Dienstherr der Soldaten, die Bundeswehr, empfiehlt in einem G1 Hinweis ausdrücklich: “ist dringend anzuraten, bereits von Beginn der Dienstzeit an eine Anwartschaft abzuschließen!” Warum ist das so?
Eine Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist die Grundlage für den Beitritt in eine günstige private Pflegepflichtversicherung. Beide Bausteine, also die Pflegepflichtversicherung für Beamte und die Anwartschaft, werden in einer Police gebündelt. Die Beiträge für eine Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung sind erheblich preiswerter als eine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Anwartschaft sichert einem Soldaten den unkomplizierten Zutritt zur beihilfekonformen Krankenversicherung als Pensionär bzw. zum Dienstzeitende eines SaZ. Ein ausscheidender SaZ hat grundsätzlich die Wahl, in die gesetzlichen Krankenkasse einzutreten oder in der Phase der Übergangsgebührnisse eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen. Um diese Option ohne Gesundheitsprüfung im höheren Alter mit ggf. schlechterem Gesundheitszustand zu haben, ist die Anwartschaft zwingend notwendig und kann dem Soldaten mehrere tausend Euro Ersparnis bringen. Für einen SaZ ist in der Regel eine kleine Anwartschaft die richtige Wahl, für Berufssoldaten ist eine große Anwartschaft obligatorisch.
Wird ein Soldat auf Zeit (SaZ) im Einsatz so schwer verletzt, dass er gemäß Einsatzweiterverwendungsgesetz in den Status des Berufssoldaten wechselt, ist die Umstellung von einer kleinen in eine große Anwartschaft notwendig. Der Berufssoldat gehört grundsätzlich in das System der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Durch Unfälle oder schwere Erkrankungen und ohne Anwartschaft ist der Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung zu Normalkonditionen nahezu unmöglich.
Die Basis einer Anwartschaft ist der „eingefrorene“ Gesundheitszustand bei Eintritt in die Anwartschaft, d.h. zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftversicherung. In der Regel sind gerade Soldaten zu diesem Zeitpunkt noch sehr jung und gesund, so dass mit keinen Einschränkungen zu rechnen ist. Bei einer Aktivierung der Anwartschaft entfällt die erneute Prüfung des Gesundheitszustandes, unerheblich welche Krankheiten in der Zwischenzeit erworben wurden. SaZ oder Berufssoldaten ohne Anwartschaft müssen dann zum Austritt aus dem aktiven Dienst eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen und zahlen dann mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit deutlich höhere Beiträge oder sind nicht mehr versicherbar.
Eine Anwartschaft bietet ein erhebliches Maß an Sicherheit für sehr wenig Geld.
Wer eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung braucht, lässt sich grundsätzlich pauschal sagen, dies ersetzt aber keine persönliche Beratung. Zeitsoldaten, Lehramtsstudierenden, Polizisten und Feuerwehrleuten bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit reicht in der Regel die kleine Anwartschaftsversicherung. Berufssoldaten und alle Heilfürsorgeberechtigte, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, sollten eine große Anwartschaftsversicherung wählen. Eine Umstellung von einer kleinen auf eine große Anwartschaftsversicherung ist jederzeit möglich, sollte aber spätestens mit Mitte 30 umgesetzt werden. Anders als bei Berufssoldaten und Heilfürsorgeberechtigten sind Zeitsoldaten nach dem Dienstzeitende in der Regel nur vorübergehend privat beihilfekonform krankenversichert. Der Berufssoldat bleibt nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, also als Pensionär, lebenslang privat beihilfekonform krankenversichert. Gleiches gilt für alle anderen Heilfürsorgebrechtigten bei Pensionierung oder vorzeitiger Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.
Eine kleine Anwartschaftsversicherung garantiert dem Versicherten den Eintritt in den erst später benötigten privaten beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz, auch bei Vorliegen gravierender Vorerkrankungen oder Wehrdienstbeschädigungen, sichert aber nicht das günstige Eintrittsalter.
Eine große Anwartschaftsversicherung bildet zusätzlich die notwendigen Alterungsrückstellungen im Vertrag, damit im Pensionsalter die Beiträge erheblich günstiger sind. Die große Anwartschaftsversicherung ist deshalb im Beitrag höher, reduziert aber für Pensionäre den Beitrag für die beihilfekonforme Krankenversicherung auf deutlich günstigeren Beiträgen.
Warum ein Berufssoldat eine große Anwartschaft benötigt, ist einfach zu beantworten. Berufssoldaten bleiben nach dem Dienstzeitende lebenslang privat beihilfekonform krankenversichert. Die Beiträge für eine beihilfekonformen Krankenversicherung müssen von Beginn der Pensionierung bis zum Tod gezahlt werden. Die große Anwartschaft reduziert die Beiträge als Pensionär erheblich und sichert somit das Langlebigkeitsrisiko ab.
Die große Anwartschaft kann auch für Zeitsoldaten interessant sein, wenn sie eine spätere Karriere als Berufssoldat oder Beamter in anderer Funktion anstreben.
Durch die große Anwartschaft verlagert der Versicherte seine Beitragslast der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung von der Phase als Pensionär in die Phase der aktiven Dienstzeit. Die Beiträge sind ggf. steuerlich absetzbar, so dass sich dies zusätzlich positiv auswirkt.
Durch eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung bekommt ein Soldat den direkten Zugang zur preiswerten privaten Pflegepflichtversicherung. Diese ist für jeden Soldaten auf Zeit (SaZ) per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben und erheblich preiswerter als eine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Wird ein Soldat auf Zeit (SaZ) nach einer Einsatzverletzung gemäß Einsatzweiterverwendungsgesetz in den Status des Berufssoldaten versetzt, ist es möglich, die kleine Anwartschaftsversicherung direkt in eine große Anwartschaft umzustellen.
Eine große Sicherheit bringt die Anwartschaftsversicherung auch für Soldaten, die Kinder bekommen. Es besteht eine Nachversicherungsgarantie für die Kinder ohne Gesundheitsprüfung. So kann der Soldat mit einer Anwartschaft sein Kind problemlos und ohne Gesundheitsprüfung beihilfekonform restkostenversichern, selbst wenn das Kind mit einer schweren Erkrankung geboren wird.
Beamte mit hoheitlichen Aufgaben oder gefährlichen Tätigkeiten sind bis zur Pensionierung oder der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht beihilfeberechtigt. Für diese Beamten zahlt der Staat die Heilfürsorge, also 100% der entstehenden Kosten für Krankheiten, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten. In diesen Bereich fallen Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten. Angehörige (Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder) von Heilfürsorgebrechtigten haben einen Anspruch auf Beihilfe, wie auch Beamte, wenn sie pensioniert werden.