Versicherungen für Staatsanwälte
Als Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin leisten Sie genauso wie Richter und Richterinnen einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit in Deutschland und tragen dabei eine große Verantwortung. Ihre besondere berufliche Tätigkeit als Beamter bringt jedoch auch spezifische Anforderungen mit sich, wenn es um Ihre persönliche Absicherung geht. Denn genauso wie Richter sollten Sie sich auf einen Versicherungsschutz verlassen können, der ideal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Schließlich stehen Sie bspw. bei der Verfolgung einer Straftat oder im Zuge eines Strafrechtsverfahrens regelmäßig vor schwierigen Entscheidungen. Fehlerhafte Beurteilungen oder unvorhersehbare Entwicklungen können außerdem dazu führen, dass rechtliche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Auch wenn Ihr Dienstherr in vielen Fällen haftet, gibt es Situationen, in denen Sie persönlich Verantwortung übernehmen müssen. Und auch im Rahmen Ihrer Krankenversorgung sollten Sie die Leistungen nach Ihrem Bedarf und Ihren Ansprüchen anpassen können, um im Falle einer Erkrankung die ideale medizinische Versorgung zu erhalten.
Zu den wichtigsten Versicherungen für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen zählen somit die private beihilfekonforme Krankenversicherung, die Diensthaftpflichtversicherung, die Dienstunfähigkeitsversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung, mit der Sie auch den beruflichen Teil versichern.
Lassen Sie sich von unsere DBV Versicherungsexperten beraten und profitieren Sie nicht nur von kompetenten Ansprechpartnern, sondern auch von unseren attraktiven Konditionen für Staatsanwälte, Richter und Richterinnen – insbesondere, wenn Sie Mitglied im Deutschen Richterbund (DRB) sind.
Krankenversicherung für Staatsanwälte
In Deutschland ist es gesetzlich verpflichtend, sich mit einer Krankenversicherung gegen Krankheitskosten zu versichern. Als Staatsanwalt haben Sie dabei die freie Wahl zwischen der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung (PKV) und der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Welche Variante für Sie die bessere Wahl ist, um Ihre Krankheitskosten abzudecken, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihren Anforderungen an den Versicherungsschutz und Ihrer Zukunftsplanung als Beamter ab.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile beider Optionen und erläutern Ihnen die Beihilfesätze, denn als Beamter profitieren Sie durch Ihren Dienstherrn von der Beihilfe. Gerne beraten wir Sie auch persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Leistungen Ihnen im Rahmen Ihrer Krankenversorgung wichtig sind, welche Beihilfesätze auf Sie zutreffen und mit welchen Leistungen Sie sich ideal versichern.
Private Krankenversicherung für Staatsanwälte
Die private beihilfekonforme Krankenversicherung wird auch oft beihilfekonforme Restkostenversicherung genannt und ist für viele Staatsanwälte und Richter häufig die attraktivere Wahl – insbesondere aus finanzieller Sicht, aber ebenfalls auch dann, wenn es um Leistungen geht. Als Beamter haben Sie nämlich Anspruch auf Beihilfe und bestimmte Beihilfesätze. Kurz gesagt: Ihr Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe einen erheblichen Teil Ihrer Krankheitskosten. In der Regel deckt die Beihilfe bereits 50 % der Kosten ab, für beihilfeberechtigte Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ehepartner erhöht sich dieser Anteil sogar noch auf 70 bzw. 80 Prozent.
PKV für Staatsanwälte: Ihre Vorteile
- Geringe Kosten durch Beihilfe: Angenommen, Sie müssten bspw. 500€ für Ihre PKV zahlen. Durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn reduzieren Sie Ihren Eigenanteil an den Krankheitskosten auf etwa 220 bis 280€, da Sie lediglich 50% versichern müssen.
- Hervorragende Leistungen: Die PKV bietet für Sie als Beamter umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Dazu gehören bspw. schnellere Terminvergaben, freie Arztwahl und Zugang zu Spezialisten.
- Flexibilität bei Tarifen: Sie können die Leistungen Ihrer Krankenversicherung individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie wünschen sich bspw. eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus? Mit dem umfangreichen Schutz aus der PKV ist das kein Problem.
- Beitragshöhe nach Gesundheitsstatus: Die Höhe der Kosten Ihres Eigenanteils an den Krankheitskosten richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und nicht nach Ihrem Einkommen.
- Versichern von Familienmitgliedern: Beihilfeberechtigte Personen profitieren ebenfalls durch die Beihilfesätze – und damit von geringeren Kosten.
GKV für Staatsanwälte
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Sie können sich als Beamter bzw. Staatsanwalt mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Allerdings bringt sie im Vergleich zur PKV oft höhere Kosten mit sich, da Sie als Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin – anders als Arbeitnehmer bzw. Angestellte in einem freien Beruf – die Beiträge zur GKV vollständig selbst tragen müssen. Eine Ausnahme hierzu ergibt sich aus der Pauschalen Beihilfe, die derzeit noch wenige Bundesländer anbieten.
Unterschiede zwischen PKV und der gesetzlichen Krankenversicherung für Staatsanwälte:
- Kostenfreie Familienversicherung: Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden, solange sie kein eigenes Einkommen erzielen (Familienversicherung).
- Keine Gesundheitsprüfung: Anders als in der PKV spielt der Gesundheitszustand bei der Beitragshöhe keine Rolle. Die Höhe Ihres Beitrags zur GKV wird durch Ihr Brutto-Einkommen berechnet.
- Hohe Beiträge: Auf Grund Ihrer Besoldung überschreiten Sie die Jahresarbeitsendgeldgrenze und zahlen somit den Höchstbeitrag in der GKV zuzüglich des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung.
- Leistungen im Standardrahmen: Die Leistungen der GKV sind begrenzt und bieten im Vergleich zur PKV weniger Flexibilität, z. B. bei der Wahl von Ärzten oder bei Therapien.
Welcher Versicherungsschutz für Ihre Situation am sinnvollsten ist, welche Beihilfesätze in Ihrem Fall Anwendung finden und wie Sie sich im Bereich der Krankenversorgung ideal versichern, finden wir gerne mit Ihnen gemeinsam bei einer persönlichen Beratung heraus – oder holen Sie sich direkt ein Angebot bei uns ein.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Staatsanwälte
Wie auch Richter bzw. Richterinnen übernehmen Sie als Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin eine anspruchsvolle Tätigkeit, die nicht nur körperliche und mentale Belastbarkeit, sondern auch eine langfristige finanzielle Absicherung erfordert. Insbesondere der Schutz vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit ist dabei essenziell, denn wenn Sie aus Ihrem Dienst ausscheiden, kann das weitreichende Konsequenzen auf Ihr Privatleben haben. Ihr Dienstherr bietet zwar eine gewisse Grundversorgung, doch reicht diese im Falle einer Dienstunfähigkeit oft nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung versichern Sie sich umfassend, schützen sich vor finanziellen Versorgungslücken und senken somit das Risiko, Ihre Existenz, die Sie sich sicher über Jahre hinweg aufgebaut haben, aufgeben zu müssen.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähigkeit tritt ein, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate arbeitsunfähig waren und eine vollständige Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate unwahrscheinlich ist. Dieser Fall wird von einem Amtsarzt geprüft und festgestellt. Sollte eine Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt bestätigt werden, entscheidet Ihr Dienstherr über eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.
Die staatliche Absicherung hängt dann von Ihren bisher geleisteten Dienstjahren ab: Die Pension liegt in der Regel zwischen 35 % und 70 % Ihrer vollen Bezüge bzw. bisherigen Besoldung. Für junge Staatsanwälte, junge Staatsanwältinnen oder Richter mit wenigen Dienstjahren kann dies zu einer erheblichen Versorgungslücke führen, da der Dienstherr nur einen geringen Ausgleich bietet. Zudem bleiben die Kosten Ihrer Krankenversicherung bestehen, was Ihre finanzielle Belastung weiterhin hochhält.
So sichern Sie sich als Beamter gegen Dienstunfähigkeit ab
Um die finanziellen Risiken einer Dienstunfähigkeit angemessen zu versichern, ist der frühzeitige Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Diese spezielle Versicherung bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Schutz, der auf Ihre besonderen Bedürfnisse als Beamter im höheren Dienst – wie Staatsanwälte, Staatsanwältinnen und Richter – abgestimmt ist.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich von einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung durch die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel. Diese stellt sicher, dass der Versicherungsschutz bereits bei Feststellung der Dienstunfähigkeit greift, ohne dass zusätzliche Nachweise einer Berufsunfähigkeit erforderlich sind.
Wenn Sie bspw. als Staatsanwalt aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihre Tätigkeit bzw. Ihren Dienst auszuüben, übernimmt die Dienstunfähigkeitsversicherung die vereinbarte monatliche Rente. Dies schließt die Versorgungslücke, die durch die reduzierte staatliche Pension entsteht und bewahrt Sie somit vor finanziellen Engpässen.
Als Versicherungsexperten für Beamte empfehlen wir Ihnen, auf folgende Aspekte in Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung zu achten:
- Frühzeitiger Abschluss
Schließen Sie die Versicherung möglichst zeitnah nach Ihrer Verbeamtung ab. Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Kosten. - Flexibilität bei der Rente
Viele Versicherer – so auch wir als DBV – bieten Ihnen gestaffelte Rentenmodelle an. Diese berücksichtigen, dass die Versorgung durch Ihren Dienstherrn im Laufe der Dienstjahre steigt. So erhalten Sie bei einer frühen Dienstunfähigkeit eine höhere Rente, während der Bedarf später geringer wird. - Individueller Bedarf
Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente sollte genau an Ihre Versorgungslücke angepasst werden. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem staatlichen Ruhegehalt und Ihrem aktuellen Einkommen. - Umfassender Schutz
Achten Sie darauf, dass Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung keine relevanten Risiken ausschließt und eine sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. - Pensionslücke
Bestenfalls schließt die Dienstunfähigkeitsversicherung auch Ihre Versorgungslücke als Pensionär, die besonders hoch ist, wenn Sie frühzeitig dienstunfähig werden.
Gerade in einem Berufsfeld, das höchste Verantwortung erfordert, sollten Sie sich im Falle einer Dienstunfähigkeit keine Lücken in Ihrer Absicherung leisten. Gerne beraten wir Sie als DBV Versicherungsagentur individuell und nach Ihrem Bedarf, wie Sie sich ideal versichern können. Sie möchten sich vorab informieren? Dann werfen Sie doch mal einen Blick in unseren Expertenratgeber zum Thema Dienstunfähigkeit.
Diensthaftpflichtversicherung für Staatsanwälte
Im Falle von Straftaten, Strafverfahren oder auch im Umgang mit Ausrüstungsgegenständen und Beweismitteln können Schäden entstehen, für die Sie persönlich haftbar gemacht werden könnten. Während in anderen Berufen der Arbeitgeber für etwaige Schäden aufkommt, gilt dies für Sie als Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin nicht. Der Dienstherr übernimmt keine Haftung für Schäden, die Sie im Dienst verursachen. Dagegen müssen Sie sich versichern. Umso wichtiger ist es dementsprechend, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie vor den finanziellen Konsequenzen solcher Schäden schützt.
Sie könnten bspw. im Rahmen eines Strafverfahrens eine falsche Einschätzung treffen, die zu einem ungerechtfertigten Haftbefehl durch einen Richter führt. Wenn eine Person zu Unrecht verhaftet wird und es zu Schäden kommt (z. B. Rufschädigung), würde die Diensthaftpflichtversicherung die Haftung übernehmen.
Oder Sie treffen im Dienst eine Entscheidung, die als fahrlässig angesehen wird. Es kommt jemand zu Schaden, sodass die persönliche Haftung gegeben ist. Die Diensthaftpflicht für Beamte im gehobenen Dienst schützt Sie vor etwaigen Ansprüchen.
Zu den üblichen, abgedeckten Risiken der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte zählen bspw.:
- Schäden im Umgang mit Akten und Beweismitteln
- Fehler / Fahrlässigkeit bei der rechtlichen Einschätzung von Straftaten und Strafverfahren
- Schäden an Ausrüstungsgegenständen wie Computer und elektronischen Geräten
- Kosten im Falle einer Schadenersatzforderung
Als Mitglied im Deutschen Richterbund (DRB), erhalten Sie die Diensthaftpflichtversicherung bei uns zu besonders günstigen Konditionen.
Rechtsschutz für Staatsanwälte
Als Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin stehen Sie im Mittelpunkt des Rechtsstaats und tragen maßgeblich zur Wahrung von Recht und Ordnung bei. Dabei sind Sie nicht nur mit komplexen Fällen, sondern auch mit beruflichen und privaten Risiken konfrontiert. Mit einem umfassenden Rechtsschutz, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und unterstützt vom Deutschen Richterbund (DRB), sind Sie jederzeit gut abgesichert.
Warum ist eine Rechtsschutzversicherung für Staatsanwälte so wichtig?
Ihre Position als Beamter bringt spezifische Herausforderungen mit sich: Disziplinarverfahren, Anfechtungen oder private Streitigkeiten können schnell hohe Kosten verursachen. Eine klug kombinierte Rechtsschutz- und Diensthaftpflichtversicherung gibt Ihnen Sicherheit und sorgt dafür, dass Sie sich auf Ihre wichtige Aufgabe konzentrieren können – die Wahrung der Gerechtigkeit.
Rechtsschutzversicherung: Ihre Vorteile
- Finanzielle Sicherheit: Ihr Rechtsschutz übernimmt Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Gutachten.
- Schutz im Berufsalltag: Abdeckung von Disziplinarverfahren und Klagen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Staatsanwalt.
- Rundum-Absicherung: Kombination aus Rechtsschutz und Diensthaftpflichtversicherung für maximale Sicherheit.
- Kompetente Unterstützung: Spezialisierte Experten helfen Ihnen, den optimalen Schutz zu finden.
Maßgeschneiderter Schutz mit Unterstützung des DRB
Der Deutsche Richterbund (DRB) empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Staatsanwälten zugeschnitten ist. Mit der richtigen Absicherung sind Sie sowohl beruflich als auch privat bestens geschützt und können sich gelassen den Herausforderungen Ihres Berufs stellen.
Ob Sie Mitglied im Deutschen Richterbund (DRB) sind oder nicht: Unsere erfahrenen Versicherungsvermittler entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die perfekt zu Ihrer Position als Beamter und Ihren individuellen Anforderungen passt.
Unsere DBV Experten arbeiten für Sie als spezialisierte Versicherer für Beamten gerne ein umfassendes Versicherungspaket aus. Wir beraten Sie gerne dazu.
Kurzer Exkurs: Deutscher Richterbund (DRB)
Der Deutsche Richterbund (DRB) ist die größte Interessenvertretung für Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Mit rund 17.000 Mitgliedern setzt er sich für die Unabhängigkeit der Justiz, bessere Arbeitsbedingungen und eine starke Rechtsstaatlichkeit ein.
Was macht der Deutsche Richterbund?
- Vertretung beruflicher Interessen: Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
- Engagement für Rechtsstaat und Demokratie: Aktive Mitgestaltung rechtspolitischer Entwicklungen.
- Netzwerk und Weiterbildung: Austausch und Wissenstransfer durch Veranstaltungen und Publikationen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) ist somit ein zentraler Akteur für eine starke Justiz und bietet Ihnen als Mitglied Rückhalt, Austausch und Unterstützung.
Als Mitglied im Deutschen Richterbund erhalten Sie bei uns attraktive Konditionen rund um Ihren Versicherungsschutz. Gerne beraten unsere DBV Versicherer Sie dazu und finden heraus, zu welchen günstigen Tarifen Sie sich bei der DBV versichern können.
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Ganz gleich, ob Sie eine grundlegende Absicherung oder einen erweiterten Schutz benötigen – unsere Versicherungsexperten der DBV helfen Ihnen gerne dabei, die passende Lösung für Ihren Versicherungsbedarf und Beamtenstatus zu finden. Als spezialisierter Versicherer für Beamte, Richter und Staatsanwälte wissen wir genau, worauf es ankommt und schnüren Versicherungspakete, die Sie umfassend versichern – für einen unbeschwerten, sorglosen Dienst im Amt.