Versicherungen für Verwaltungsbeamte

Versicherungen für VerwaltungsbeamteSie jonglieren täglich mit komplexen Gesetzen, Vorschriften und Anträgen – da sollte zumindest Ihre eigene Absicherung eine Leichtigkeit sein, oder? Als Verwaltungsbeamter haben Sie nicht nur eine verantwortungsvolle Aufgabe, sondern genießen auch einige Vorteile wie die oft beneidete Verbeamtung auf Lebenszeit.

Doch auch für Sie gilt: Risiken gehören zum Leben, und niemand ist vor ihnen gefeit. Denn auch, wenn Sie Ihren Dienst hauptsächlich im Büro absolvieren, gibt es viele Gründe, die bspw. eine Dienstunfähigkeit zur Folge haben oder eine Eigenhaftung nach sich ziehen könnten.

Gute Versicherungen für Verwaltungsbeamte sind für Sie also essenziell, um bei einem Schaden finanziell abgesichert zu sein – auch, wenn das Risiko im Vergleich zu Polizisten oder Feuerwehrbeamte erstmal geringer zu sein scheint. Die Realität sieht jedoch anders aus: Das Risiko ist nicht geringer, es definiert sich in Ihrem Fall nur anders.

Wir erklären Ihnen, welche Versicherungen für Verwaltungsbeamte unverzichtbar sind, wie Sie von speziellen DBV Tarifen profitieren und was es rund um den idealen Versicherungsschutz zu beachten gilt. Schließlich sollen Sie sich im Alltag auf Ihre Aufgaben als Beamter konzentrieren und bei etwaigen Schäden umfassend abgesichert sein.

Die wichtigsten Versicherungen für Verwaltungsbeamte

Private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Als Verwaltungsbeamter profitieren Sie von einer besonderen Regelung in der Krankenversicherung: Die Beihilfe. Sie dient als Unterstützung durch Ihren Dienstherrn, der einen festen Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten übernimmt. Dieser Erstattungssatz liegt, abhängig vom Bundesland und Ihrem Familienstand, zwischen 50 und 70 Prozent. Für die verbleibenden Kosten ist es jedoch Ihre Verantwortung, Vorsorge zu treffen – und zwar im Idealfall mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung (PKV).

Die Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen ist speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt: Sie schließt die Versorgungslücke, die durch den nicht erstatteten Anteil der Beihilfe entsteht. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „beihilfekonforme Restkostenversicherung“. Durch sie profitieren Sie von den vielen Vorteilen der Privaten Krankenversicherung:

  • Individuelle Tarife
  • Hochwertige Leistungen nach Ihrem Bedarf
  • Attraktive Prämien, günstige Konditionen

Beihilfe und Gesetzliche Krankenversicherung

Während in den meisten Bundesländern die Beihilfe die Regel darstellt, gibt es Ausnahmen: In einigen Bundesländern können Beamte auch die sogenannte Pauschale Beihilfe wählen, die einem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Dies ermöglicht Beamten und Beamtinnen eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. In den meisten Bundesländern ist die Einführung der Pauschalen Beihilfe derzeit nicht eingeführt, weshalb es für Beamte mit der Pauschalen Beihilfe schwierig ist das Bundesland zu wechseln oder Bundesbeamter zur werden.

Trotz dieser Option entscheiden sich viele Beamte bewusst für die PKV. Warum? Weil sie langfristig häufig kostengünstiger ist und ein höheres Maß an Flexibilität sowie Leistung bietet.

PKV für Beamtenanwärter

Noch bevor Sie Beamter auf Lebenszeit werden, haben Sie als Beamtenanwärter die Möglichkeit, eine günstige PKV abzuschließen. Wichtig dabei ist, dass Ihre Versicherung beihilfekonform ist, denn nur so profitieren Sie umfassend von den Leistungen Ihres Dienstherrn.

Bei Fragen zur Beihilfe oder zur Privaten Krankenversicherung, als Ergänzung zur Beihilfe des Dienstherrn stehen Ihnen unsere kompetenten DBV Berater gerne zur Seite.

Ihre Beamtenlaufbahn: Übersicht der Versicherungen

Je nach Beamtenstatus sollten Sie Ihren Versicherungsschutz und die Leistungen anpassen, um ideal abgesichert zu sein. In dieser Übersicht haben wir Ihnen kurz zusammengefasst, welche Beamtenversicherung wann sinnvoll ist.

Beamter auf Widerruf

Der Einstieg ins Beamtenverhältnis bringt nicht nur neue Aufgaben, sondern auch besondere Verantwortung mit sich. Als Beamtenanwärter – ob im Verwaltungsdienst, als Polizist oder im Referendariat, um später als Lehrer zu arbeiten – sollten Sie frühzeitig an Ihre Absicherung denken, um in jeder Situation optimal geschützt zu sein.

  • Beihilfe
    Sie bieten Ihnen von Beginn an Unterstützung durch Ihren Dienstherrn im Krankheitsfall. Die Beihilfe übernimmt einen Großteil der Kosten, während die Heilfürsorge eine Vollabsicherung darstellt.
  • Private, beihilfekonforme Restkostenversicherung (PKV)
    Die Private Krankenversicherung übernimmt die Restkosten, um verbleibende Krankheitskosten abzudecken. Ausbildungstarife bieten dabei günstige Konditionen.
  • Dienstanfänger-Police bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung
    Diese Versicherung sichert Sie finanziell ab, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Als Beamter auf Widerruf bzw. Beamtenanwärter sollten Sie unbedingt frühzeitig eine Dienstanfänger-Police abschließen, da Ihr Dienstherr Sie in diesem Beamtenstatus noch nicht unterstützt und Sie somit noch keine finanzielle Absicherung erhalten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Sie als Beamter das falsche Produkt.
  • Diensthaftpflichtversicherung
    Die Diensthaftpflicht für Beamte und Beamtinnen schützt Sie vor Haftungsrisiken bei Fehlern und Schäden im Dienst, die Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnten.

Mit diesen Versicherungen legen Sie den Grundstein für eine sichere und sorgenfreie Zukunft im Beamtenverhältnis.

Beamter auf Probe

Als Beamter auf Probe haben Sie Ihren Vorbereitungsdienst (Ausbildung) erfolgreich abgeschlossen und befinden sich nun in einer Phase, die je nach Dienstherren bis zu fünf Jahre dauern kann.

  • Beihilfe & PKV
    Im Krankheitsfall werden Sie – wie als Beamter auf Widerruf – durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn unterstützt. Ihre Private Krankenversicherung muss ab diesem Zeitpunkt überprüft und angepasst werden, denn die Ausbildungskonditionen bzw. Leistungen enden mit dem Beginn dieser Verbeamtungsphase.

  • Dienstunfähigkeit
    Bei einer Dienstunfähigkeit werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ist die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall eingetreten, haben Sie jetzt erstmals einen Versorgungsanspruch an Ihren Dienstherren. Ihren Lebensstandard werden Sie mit der Versorgung durch den Dienstherrn jedoch leider nicht halten können, da die Versorgungslücke noch zu groß ist. Mit unserer Dienstanfänger-Police können Sie sich gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit ideal absichern. Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist für Sie das falsche Produkt, da die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht das Ergebnis des Amtsarztes und der Entscheidung des Dienstherrn folgt, sondern Ihre eigenen Regeln hat.

  • Diensthaftpflicht
    Als Verwaltungsbeamter auf Probe sind Sie weiterhin einer besonderen Haftungssituation ausgesetzt, daher empfehlen wir von Beginn an eine Diensthaftpflichtversicherung. Oft haben Sie inzwischen auch einen erweiterten Aufgabenbereich oder mehr Verantwortung – umso wichtiger ist es demnach, dass Sie eine Diensthaftpflichtversicherung im Rücken haben, die Sie im Falle eines Schadens vertritt.

Beamter auf Lebenszeit

Als Beamter auf Lebenszeit genießen Sie ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn.

  • Beihilfe & PKV
    Ihr Dienstherr stellt nun sicher, dass Sie im Ruhestand durch eine Pension sowie bei Dienstunfähigkeit und Krankheit durch ein angemessenes Ruhegehalt gut versorgt sind. Doch diese Versorgung ist nicht vollkommen. Im Krankheitsfall unterstützt Sie der Dienstherr mit der Beihilfe oder Heilfürsorge. Um die Beihilfe umfassend zu nutzen, müssen Sie eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV für Beamte) abschließen, die die verbleibenden Kosten abdeckt.

     

  • Dienstunfähigkeit
    Sollten Sie aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie eine Mindestversorgung durch Ihren Dienstherrn. Diese beträgt je nach Bundesland etwa 1.900 Euro monatlich. Um diese Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung – am besten so früh wie möglich. Sollten Sie ggf. noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Zeit von vor Ihrer Verbeamtung haben, prüfen Sie unbedingt die Möglichkeit der Umstellung in eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder lassen Sie sich von uns ein neues Angebot erstellen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine richtige Lösung für Sie als Verwaltungsbeamter.

     

  • Diensthaftpflichtversicherung
    Zudem sind Sie als Verwaltungsbeamter auf Lebenszeit auch einer besonderen Haftung ausgesetzt. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Fehlern im Dienst und sichert Ihre berufliche Existenz.

Neben diesen essenziellen Versicherungen bieten wir Ihnen selbstverständlich auch maßgeschneiderte Lösungen für Ihre private Altersvorsorge, Unfall- und Pflegeabsicherung sowie für Ihre Kraftfahrzeuge, Ihren Hausrat und Ihr Eigenheim. So sorgen Sie für eine sorgenfreie Zukunft, sowohl im Dienst als auch im privaten Leben.

Beamter im Ruhestand

Nach einer langen und erfolgreichen Karriere als Verwaltungsbeamter stehen Sie vor einem wohlverdienten Ruhestand, der Ihnen durch Ihre Pension eine sichere finanzielle Basis bietet. Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie Anspruch auf eine Pension, die sich nach der Dauer Ihres Dienstes richtet und einen bestimmten Prozentsatz Ihres letzten Bruttogehalts umfasst.

Nach rund 40 Jahren im Dienst haben Sie Anspruch auf bis zu 71,75 % Ihres letzten Bruttogehalts als monatliche Pension. Der Wert variiert je nach Bundesland leicht, doch dieser Wert stellt eine erste, durchschnittliche Orientierung dar.

Nach dem Ruhestand sind Beamte und Beamtinnen weiterhin durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn versichert, was einen erheblichen Vorteil im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Das bedeutet, Sie müssen auch im Ruhestand nur den Restbetrag Ihrer Behandlungskosten über eine Private Krankenversicherung absichern.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Verwaltungsbeamte DBV VersicherungenFür Sie als Verwaltungsbeamte gelten andere Voraussetzungen, um dienstunfähig geschrieben zu werden, als bei der Berufsunfähigkeit in der freien Wirtschaft. In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie als Beamter dienstunfähig gesprochen werden, gilt das nicht automatisch auch als berufsunfähig nach den Bedingungen einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte oft nicht aus. Um optimal abgesichert zu sein, ist die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ notwendig.

Leider bieten nur wenige Versicherer eine echte Dienstunfähigkeitsklausel an. Da die Hürden für die Feststellung einer Dienstunfähigkeit niedriger sind, besteht für Verwaltungsbeamte ein höheres Risiko, ihren Dienst aufgrund von Krankheit nicht mehr ausüben zu können. Deshalb zählt die Absicherung der Arbeitskraft zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte. Eine ggf. bereits bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt oder gewechselt werden.

Aber es sind nicht nur plötzliche oder chronische Erkrankungen, die mit einer Dienstunfähigkeit einhergehen können: Auch ein schwerer Unfall oder psychische Belastungen sind häufige Ursachen, warum Sie Ihren Dienst als Beamter in der Verwaltung langfristig nicht mehr ausführen können – und oft tritt die Dienstunfähigkeit schneller als gedacht bzw. unerwartet ein.

Schon ein leichter Schlaganfall oder eine chronische Krankheit wie Diabetes kann Ihre Dienstfähigkeit dauerhaft einschränken. Oder Sie geraten in einen unverschuldeten Auto-Unfall, der zu körperlichen Verletzungen wie Wirbelsäulen- oder Gelenkschäden führt – auch dann können Sie Ihre Aufgaben als Verwaltungsbeamter nicht weiter ausführen. Und wussten Sie, dass stressbedingte Erkrankungen wie Depression, Burnout oder eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ebenfalls zur Dienstunfähigkeit führen können?

Finanzielle Auswirkungen der Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Beamtinnen sichert Sie im Schadensfall finanziell ab: Sollten Sie – zum Beispiel aus einem der oben genannten Gründe – dienstunfähig werden, haben Sie je nach Ihrem Beamtenstatus Anspruch auf Leistungen. Lassen Sie sich nicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein, denn diese hilft Ihnen im Falle eines Falles nur bedingt weiter.

Anspruch auf Ruhegehalt als Beamter bei Dienstunfähigkeit

Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie durch Ihren Dienstherrn ein Ruhegehalt. Durch den Versicherungsschutz aus der Dienstunfähigkeit schließen Sie diese Versorgungslücke: Sie erhalten somit im Falle einer Dienstunfähigkeit genauso viel wie zu Dienstzeiten und können Ihren Lebensstandard halten.

Beim Abschluss einer solchen Versicherung sollten nicht allein die Kosten im Vordergrund stehen. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen, die je nach Anbieter und Tarif erheblich variieren können – und achten Sie stets auf den Passus der „Echten Dienstunfähigkeitsklausel“. Eine individuelle Beratung durch einen Experten für den Öffentlichen Dienst ist daher unerlässlich, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Dienstanfänger

Sind Sie Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe, also Dienstanfänger bzw. Beamtenanwärter, gestaltet sich die Situation anders: Mit diesem Beamtenstatus haben Sie noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt durch Ihren Dienstherr – und gehen dementsprechend leer aus, wenn Sie dienstunfähig werden.

Insbesondere in den Anfangsjahren Ihrer Karriere ist es daher ratsam, sich mit dem Thema Dienstunfähigkeit und der entsprechenden Versicherung zu beschäftigen. Wir bieten Ihnen als Dienstanfänger spezielle Dienstunfähigkeits-Policen an, dies sind Berufsunfähigkeitsversicherungen mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.

Merke: Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit!

Beachten Sie hierzu unsere Seite Beamtenanwärter.

Die DBV Versicherungsexperten beraten Sie gerne dazu.

Diensthaftpflichtversicherung für Beamte in der Verwaltung

Wer einen Dritten schädigt und dafür haftbar gemacht wird, ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese Regelung gilt nicht nur im privaten, sondern ebenso im beruflichen bzw. dienstlichen Bereich. Insbesondere dann, wenn Schäden an wertvollen Gegenständen, Vermögensschäden oder sogar Personenschäden fahrlässig verursacht werden, können die finanziellen Folgen schnell enorme Ausmaße annehmen. Das betrifft auch Ihre Tätigkeit als Verwaltungsbeamter.

Im Rahmen Ihrer dienstlichen Aufgaben haftet zunächst Ihr Dienstherr. Doch Vorsicht: Die sogenannte Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) ermöglicht es dem Dienstherrn, Sie in Regress zu nehmen, falls Ihnen eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen wird. In solchen Fällen haften Sie unbeschränkt – mit möglicherweise gravierenden finanziellen Konsequenzen, wenn Sie keine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Eine Diensthaftpflicht bietet hier unverzichtbaren Schutz. Anders als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, für deren fahrlässige Fehltritte in der Regel der Arbeitgeber haftet, stehen Beamte und Beamtinnen bei Schäden, die Sie während ihrer Dienstzeit verursachen, persönlich und unbegrenzt in der Verantwortung. Denn auch als Verwaltungsbeamter gibt es genug Risiken: Schon eine falsche Entscheidung oder ein Moment der Unachtsamkeit kann erhebliche Schäden nach sich ziehen.

Die Diensthaftpflicht funktioniert ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung und ist eine sinnvolle Ergänzung, die nicht nur umfassenden Schutz bietet, sondern auch zu überschaubaren Kosten erhältlich ist. Sie wird häufig in Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung angeboten und ist damit eine rundum praktische Lösung, um Ihre beruflichen und privaten Haftungsrisiken abzusichern.

Unsere DBV Versicherungsexperten beraten Sie gerne.

Sprechen Sie mit den DBV Versicherungsexperten: Wir beraten Sie gerne

Als Beamter haben Sie sicher auch einen konkreten Plan für Ihr Leben. Daher sollten Sie sich nicht nur auf die spezifischen Versicherungen für ihren Beruf als Polizist, Lehrer oder einer anderen Berufsgruppe konzentrieren, sondern auch auf grundlegende Absicherungen wie die Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und private Rechtsschutzversicherung. Obwohl diese Versicherungen inhaltlich keine Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern machen, profitieren Beamte und Beamtinnen bei uns von besonders attraktiven Konditionen.

Fazit

Wer als angehender Verwaltungsbeamter (Beamtenanwärter, Verwaltungsbeamtenanwärter) startet, sollte sich frühzeitig mit den Veränderungen durch den neuen Beamtenstatus auseinandersetzen und seine Absicherung entsprechend anpassen. Besonders wichtig ist es, dass Sie Ihre Arbeitskraft durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die Haftung gegenüber dem Dienstherrn durch eine Diensthaftpflichtversicherung und die Gesundheit mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung (Restkostenversicherung bzw. PKV) zu schützen.

Mit einer gut durchdachten Absicherung schaffen Sie sich so eine sichere Grundlage für die Zukunft – sowohl im Dienst als auch im privaten Leben. Wir stehen Ihnen als kompetentes Team der DBV gerne ganzheitlich dabei zur Seite.

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KundenserviceSEHR GUT (4,95)

Preis / LeistungSEHR GUT (4,82)

11.05.2024Empfehlung! Mit Frank Rathjen hatten wir einen extrem erfahrenen Berater an unserer Seite, den wir uneingeschränkt an jeden weiterempfehlen. So macht Finanzieren Spaß :-)
11.05.2024Empfehlung! Wir können ehrlich gesagt gar nicht in Worte fassen, wie dankbar wir Frank Rathjen sind! Nach dem ersten Telefonat hat man sich schon so gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Man hatte das Gefühl, ihn schon Jahre zu kennen und er genau weiß was wir uns wünschen. Egal welche Fragen, egal welche Uhrzeit, egal welche Hilfe wir brauchten - Frank hat einfach alles möglich gemacht und war immer super drauf und hat uns oftmals die Angst mit seiner tollen Art genommen. Wir würden ihn blind vertrauen und empfehlen ihn definitiv so lange weiter, bis er nicht mehr möchte 😊😊 Klingt alles vielleicht etwas persönlich geschrieben, aber so war das "Arbeiten" mit ihm nun mal - wie mit einem Freund! Hier lebt und liebt Jemand definitiv seinen Beruf. Sollten wir nochmal Hilfe benötigen, dann nur von Frank!
10.05.2024Empfehlung! Bin beim Kauf und der Finanzierung Top!!!! beraten und begleitet worden. Frank Rathjen hat eine Dienstleistungsmentalität die es heute kaum noch gibt. Professionell beratend ohne aufdringlich zu sein, sehr erfahren, immer erreichbar, einfach nur gut!
08.05.2024Empfehlung! Wir können und würden Fair Finanzpartner oHG definitiv immer weiterempfehlen. Wir wurden bereits zweimal von dem Finanzberater Frank Rathjen von der ersten bis zur letzten Minute begleitet und bestens unterstützt. Herr Rathjen war immer sehr aufmerksam und immer zu erreichen. Kompetenz, Beratung und Service 1A !!!
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